Vergütung beim Schuldenvergleich
Transparente, faire und klar strukturierte Vergütung für alle außergerichtlichen Schuldenvergleiche – mit maximaler Sicherheit und ohne versteckte Kosten.
Eine professionelle Einigung mit Gläubigern benötigt ein Modell, das sowohl die Vergütung als auch die wirtschaftliche Struktur eines Schuldenvergleichs klar nachvollziehbar macht. Besonders wichtig ist dabei, dass alle Schritte fair gestaltet werden und die Abläufe für Mandanten vollständig transparent bleiben. Durch diese Form der Vorbereitung entsteht ein Vergleich, der beim richtigen Vorgehen realistische Ergebnisse ermöglicht und gleichzeitig eine sichere Grundlage für Drittmittelgeber schafft. Unser Ansatz verbindet eine klare Struktur mit einem transparenten Prozess, der sich an tatsächlichen Ergebnissen orientiert und damit eine faire Lösung für alle Beteiligten schafft. Für einen vollständigen Überblick über den gesamten außergerichtlichen Vergleich empfehlen wir hier unseren ausführlichen Abschnitt zum Schuldenvergleich.
Grundprinzipien unserer Vergütung
Unsere Vergütung basiert auf drei klaren Grundsätzen: Fairness, Transparenz und Ergebnisorientierung. Mandanten und Drittmittelgeber können jederzeit nachvollziehen, wie sich die Kosten zusammensetzen und welche Leistungen erbracht werden.
- Fairness: Die Vergütung orientiert sich am tatsächlichen Aufwand und Erfolg.
- Transparenz: Alle Bestandteile werden vor Beginn klar erläutert.
- Ergebnisorientierung: Ein wesentlicher Teil ist an den Erfolg des Vergleichs gekoppelt
Ob bereits eine Insolvenzantragspflicht bei juritischen Personen besteht, lässt sich auf der Insolvenzreife-Seite überprüfen.
Die Grundpauschale – Vorbereitung des Vergleichs
Die Grundpauschale deckt alle vorbereitenden Tätigkeiten ab, die notwendig sind, um einen tragfähigen Schuldenvergleich zu erreichen:
- Analyse aller Gläubiger
- Aufbereitung der Unterlagen
- Entwicklung der Vergleichsstrategie
- Erstellung des Vergleichskonzepts
- Vorbereitung der Kommunikation
- Nutzung professioneller Fachsoftware
Wie die gesamte Schuldnerberatung strukturiert ist, zeigt unser detaillierter Ablauf unter Ablauf unserer Schuldnerberatung.
Erfolgsgebühr – nur bei tatsächlicher Reduzierung
Die erfolgsabhängige Vergütung fällt ausschließlich dann an, wenn eine tatsächliche Reduzierung der Schulden erreicht wird und Gläubiger dem Vergleich zustimmen.
- Erfolgsgebühr nur bei Zustimmung
- Orientierung an der realen Ersparnis
- Keine Erfolgsgebühr ohne Ergebnis
- Keine versteckten Kosten
Bei akuten finanziellen Problemen, insbesondere laufenden Pfändungen, hilft unser Bereich Pfändung stoppen.
Deckelung pro Gläubiger
Um maximale Kostenkontrolle zu gewährleisten, ist die Erfolgsgebühr pro Gläubiger gedeckelt.
- klare Obergrenzen
- volle Kostenkontrolle
- planbare Struktur
- Sicherheit für Drittmittelgeber
Drittmittelgeber‑Modell
Viele Vergleiche werden durch Drittmittelgeber finanziert – etwa durch Familie, Investoren oder Geschäftspartner. In diesen Fällen übernimmt der Drittmittelgeber sowohl die Vergleichssumme als auch die Vergütung.
- Entlastung des Mandanten
- klare Rollenverteilung
- wirtschaftlich sinnvolle Lösung
- transparente Kommunikation
Weitere Informationen zur Finanzierung durch externe Unterstützer finden Sie im Abschnitt zum Drittmittelgeber Modell.
Warum dieses Modell überlegen ist
Unser Vergütungsmodell eignet sich besonders für:
- hohe Schuldenstände
- komplexe Fallkonstellationen
- Einmalzahlungsvergleiche
- unternehmerische Situationen
- zeitkritische Verfahren
Es verbindet professionelle Verhandlungsführung mit klaren, nachvollziehbaren Kosten.
Praxisnahe Fallstruktur
In vielen Fällen zeigt sich ein ähnliches Muster:
- mehrere Gläubiger mit unterschiedlichen Interessen
- spürbare Reduzierung der Gesamtforderungen
- Finanzierung der Vergleichssumme durch einen Drittmittelgeber
- klare Begrenzung der Erfolgsvergütung
- nachhaltige wirtschaftliche Entlastung für den Mandanten
Zur schnellen Prüfung des eigenen Freibetrags steht Ihnen unser praktischer P‑Konto Rechner zur Verfügung.
RDG‑konforme Arbeitsweise
Unsere Tätigkeit erfolgt streng im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Wir erbringen keine Rechtsberatung und vertreten Mandanten nicht vor Gericht, sondern konzentrieren uns auf die wirtschaftliche Schuldenregulierung und die Verhandlung von Vergleichen.
- klare Abgrenzung
- Fokus auf Wirtschaftlichkeit
- transparente Kommunikation
Unser Vergütungsmodell bietet eine klare Struktur, faire Kosten und maximale Transparenz. Durch die Kombination aus einer Grundpauschale, einer erfolgsabhängigen Vergütung und einer Deckelung pro Gläubiger entsteht ein System, das sowohl Mandanten als auch den Drittmittelgeber schützt und gleichzeitig starke Verhandlungsergebnisse ermöglicht.
Fazit – klare, faire und sichere Vergütung
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