Insolvenzberatung für Privatpersonen & Selbstständige
Was bedeutet Insolvenzberatung❓
Unter einer Insolvenzberatung versteht man die fachkundige Begleitung von Personen oder Unternehmen, die sich in einer finanziell schwierigen Lage befinden und ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen können oder kurz davorstehen.
Im Mittelpunkt steht die Analyse der wirtschaftlichen Situation und die Entwicklung eines geordneten Weges aus der Überschuldung. Die Kosten einer Insolvenzberatung orientieren sich dabei an der Anzahl der Gläubiger und am Umfang des individuellen Falls. Bei Bedarf kann die Vergütung auch in Raten gezahlt werden.
➡️ Das Ziel einer Insolvenzberatung ist:
- die Vermeidung der Insolvenz, wenn möglich (z. B. durch Schuldenregulierung)
- die Vorbereitung und Begleitung bei einem absehbaren Insolvenzverfahren
- die Beratung über Rechte, Pflichten und Abläufe im Insolvenzprozess
Die typischen Leistungen einer Insolvenzberatung sind:
↪️ für Privatpersonen
- Analyse der aktuellen finanziellen Situation
- Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans
- Unterstützung beim Privatinsolvenzverfahren
- Verhandlungen mit den Gläubigern
- Hilfe beim Erreichen der Restschuldbefreiung
↪️ für Unternehmen & Selbstständige
- Prüfung, ob eine Insolvenz laut § 17 InsO vorliegt
- Sanierungskonzepte und Alternativen zur Insolvenz beleuchten
- Vorbereitung auf eine Firmeninsolvenz bzw. Unternehmensinsolvenz
- Kommunikation mit dem Insolvenzgericht, Gläubigern, Mitarbeitern
Professionelle Insolvenzberatung ist wichtig, weil sie in finanziellen Krisensituationen den Überblick über komplexe Verfahren und Handlungsoptionen bietet. Sie hilft, kostspielige Fehler zu vermeiden, bessere Verhandlungsergebnisse mit Gläubigern zu erzielen und zeigt realistische Wege zum Neustart auf. Zudem entlastet eine versierte Begleitung emotional erheblich und strukturiert ein oft chaotisch wirkendes Verfahren. Ohne fachkundige Unterstützung verschenken Betroffene wertvolle Chancen auf günstige Lösungen und riskieren, dass die Situation noch schwieriger wird.
Wichtig:
In Deutschland darf nur eine „geeignete Stelle“ oder eine zugelassene Person (z. B. Anwalt, Schuldnerberatung mit Anwalt) verbindlich eine Insolvenzberatung anbieten. Wir haben deshalb auch einen partnerschaftlichen Anwalt.
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