SH Schuldnerberatung & Insolvenzberatung

Privatinsolvenz - Der Weg zur Schuldenfreiheit

Was ist eine Privatinsolvenz

Wenn Sie aktuell Ihre Schulden nicht mehr alleine bewältigen können, kann eine Privatinsolvenz der Weg zur Schuldenfreiheit sein. Sie schützt Sie vor Pfändungen und eröffnet die Chance auf einen echten Neuanfang.

Was bringt mir eine Privatinsolvenz (auch Verbraucherinsolvenz genannt)

  • Schutz vor Ihren Gläubigern und Mahnungen
  • Keine weiteren Pfändungen mehr
  • Nach 3 Jahren: Schuldenfreiheit – auch wenn Sie nicht alles zurückzahlen konnten

Für wen ist die Privatinsolvenz gedacht

Für alle, die:

  • hohe bzw. höhere Schulden haben,
  • keine realistische Rückzahlungsmöglichkeit(en) mehr sehen,
  • und bei denen eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern gescheitert ist.

Das gilt z. B. für:

  • Arbeitnehmer:innen
  • ehemalige Selbstständige
  • Rentner:innen
  • Studierende
  • Arbeitslose

📌 Ablauf Privatinsolvenzverfahren

Beratung & Schuldenaufstellung
Wir helfen Ihnen, Ihre Schulden genau zu erfassen und Ihre Möglichkeiten im Detail zu klären.

Außergerichtlicher Einigungsversuch
Wir versuchen, eine Einigung mit allen Gläubigern zu erreichen – oft gelingt das schon ohne Insolvenz (bei hohen Verbindlichkeiten und wenig vorhandenen finanziellen Möglichkeiten ist das aber nicht möglich, das muss wie gesagt immer individuell betrachtet werden). Der außergerichtlicher Einigungsversuch ist die obligatorische Vorstufe zur gerichtlichen Schuldenregulierung und somit auch der letzte Schritt vor der Insolvenzantragstellung.

Insolvenzantrag beim Amtsgericht (Insolvenzgericht)
Wenn keine Einigung mehr möglich ist, stellen wir den Insolvenzantrag für Sie.

Insolvenzverfahren (kurz & klar)
Das Gericht prüft Ihre aktuelle finanzielle Situation. Pfändbares Einkommen geht an eine Verwalterstelle (Insolvenzverwalter, der vom Gericht eingesetzt wird).

Wohlverhaltensphase (3 Jahre)
Sie leben ganz normal weiter – zahlen nur das ab, was pfändbar ist ( siehe Pfändungsfreibeträge ). In vielen Fällen muss auch beim Einhaltung der Pfändungsfreigrenzen nichts an den Verwalter bezahlt werden, das hängt aber mit Ihrem Pfändungsfreibetrag zusammen. Wir können Sie auch in dieser Hinsicht beraten.

Restschuldbefreiung
Nach 3 Jahren sind Sie offiziell schuldenfrei – unabhängig vom offenen Betrag.

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt, ob Erstberatung, Antragstellung oder Unterstützung im Verfahren – wir stehen an Ihrer Seite. Seriös, erfahren und zuverlässig.

Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch. Gemeinsam finden wir bestimmt den besten Weg für Sie !

💶Die Insolvenzberater mit nachhaltigem Konzept für Privatpersonen in Ihrer Nähe

© 2025 SH Schuldner- und Insolvenzberatung Datenschutzerklärung | Impressum | Schuldnerberatung | Pfändungsschutz | Firmeninsolvenz | Kontakt

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.