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InsolvenzRechner 2026 – Pfändung, Einkommen & Restlaufzeit berechnen

Letzte Aktualisierung: 06. April 2026

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Alternative zur Privatinsolvenz: Schuldenbereinigungsplan nach § 305 InsO

Wenn das Ergebnis dessen, was Sie berechnen, zeigt, dass die monatliche Pfändung hoch ist oder die Restlaufzeit zu lang erscheint, kann auch ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan nach § 305 InsO für Sie eine sinnvolle Alternative sein. Dabei werden alle Gläubiger in einem Verfahren zusammengeführt und es werden realistische Raten, Quoten oder Einmalzahlungen angeboten.

Ein Schuldenbereinigungsplan kann:

  • Pfändungen reduzieren oder vollständig stoppen
  • die Entschuldungsdauer deutlich verkürzen
  • eine Insolvenz häufig vermeiden
  • bei Scheitern die notwendige Bescheinigung für die Privatinsolvenz liefern

Hier finden Sie Informationen zum:

Schuldenbereinigungsplan nach § 305 InsO

 

Kurzinfo zum Insolvenz‑Rechner 2026

Der Rechner zeigt:

  • wie viel monatlich gepfändet wird
  • wie viel Einkommen unpfändbar bleibt
  • wie sich die Restschuld über 36 Monate entwickelt
  • wie sich Unterhaltspflichten auswirken

Die Berechnung nutzt praxisnahe Durchschnittswerte für die Verfahrenskosten und dient als erste Orientierung. Individuelle Faktoren wie z.B. schwankendes Einkommen, Selbstständigkeit oder Vermögen können das Ergebnis entsprechend verändern. Unser Insolvenzrechner zeigt Optionen — der Pfändungsratgeber erklärt die Pfändungsfolgen.

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Hinweis zur Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung wird nicht automatisch erteilt. Sie setzt voraus, dass alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind und keine Versagungsgründe vorliegen. Das Insolvenzgericht prüft diese Voraussetzungen am Ende des Verfahrens. Eine vollständige Mitwirkung und wahrheitsgemäße Angaben sind daher entscheidend.

Wenn Ihr Fall Besonderheiten aufweist oder Sie eine verbindliche Einschätzung wünschen, unterstützen wir Sie gerne persönlich. Eine kurze Beratung hilft häufig, Fehler zu vermeiden, Ihre Optionen realistisch einzuschätzen und das Insolvenzverfahren von Anfang an richtig auszurichten. Vereinbaren Sie dazu ein unverbindliches Telefongespräch oder einen Termin vor Ort über unsere Online‑Buchung. Weiterführende Informationen zur Privat- und Regelinsolvenz finden Sie in unserem Wissensbereich.

Wichtiger Hinweis & Haftungsausschluss

Unverbindliche Orientierung:
Diese Online-Berechnung dient ausschließlich einer ersten, unverbindlichen Orientierungshilfe. Das Ergebnis basiert auf Ihren Eingaben und automatisierten Formeln. Es stellt keine Rechtsberatung dar.

Beratungswege:
Die Nutzung dieses Tools ersetzt keine individuelle Analyse. Für die wirtschaftliche Aufarbeitung Ihrer Situation sowie die organisatorische Vorbereitung einer Entschuldung (gemäß § 305 InsO) steht Ihnen unsere Schuldner- und Insolvenzberatung Stefan Habermann zur Verfügung.

Rechtliche Vorbehalte:
Die Klärung streitiger Rechtsfragen, die rechtliche Prüfung von Forderungen oder die Vertretung in gerichtlichen Verfahren sind zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten. Bei Bedarf koordinieren wir die Zusammenarbeit mit einem entsprechenden Fachanwalt.

Haftung:
Trotz sorgfältiger Pflege der Daten (z. B. Pfändungstabellen 2025/2026) übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Ergebnisse. Eine Haftung für die Nutzung dieses kostenlosen Service ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

FAQ: Das Insolvenzverfahren 2026

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren im Jahr 2026?

Das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren in Deutschland dauert aktuell 3 Jahre (36 Monate) ab dem Zeitpunkt der Eröffnung durch das Gericht. Unabhängig von der Höhe Ihrer Schulden oder der erzielten Quote erhalten Sie nach dieser Zeit die Restschuldbefreiung, sofern keine Versagungsgründe vorliegen.

Wie viel Geld bleibt mir während der Insolvenz zum Leben?

Ihr Existenzminimum ist durch die Pfändungsfreigrenzen gesetzlich geschützt. Die Berechnung basiert auf der Pfändungstabelle 2025/2026. Im ersten Halbjahr 2026 liegt der unpfändbare Grundbetrag bei ca. 1.555 € (netto, ohne Unterhaltspflichten). Für jede unterhaltspflichtige Person steigt dieser Betrag an. Nur der Betrag, der diese Grenze überschreitet, wird an den Insolvenzverwalter abgeführt.

Hinweis zu den neuen Pfändungsfreigrenzen: Ab dem 01.07.2026 gelten die neuen Pfändungsfreigrenzen für den Zeitraum 2026/2027. Der Grundfreibetrag erhöht sich dann auf 1.589,99 €, und auch die Freibeträge für unterhaltspflichtige Personen steigen entsprechend.

Muss ich während der Insolvenz das volle Kindergeld abgeben?

Nein. Das Kindergeld steht dem Elternteil zu, der das Kind betreut. Im Insolvenzverfahren ist es grundsätzlich unpfändbar (§ 850a Nr. 8 ZPO). Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens wird es nicht Ihrem Gehalt hinzugerechnet.

Kann ich trotz Insolvenz ein P-Konto nutzen?

Ja, das ist zwingend notwendig. Ein P-Konto schützt automatisch Ihren gesetzlichen Freibetrag vor dem Zugriff der Gläubiger. Als anerkannte Stelle stellen wir Ihnen die notwendige P-Konto-Bescheinigung aus, um den Freibetrag basierend auf Ihren Unterhaltspflichten zu erhöhen.

Was sind die häufigsten Gründe, warum die Restschuldbefreiung versagt wird?

Die Restschuldbefreiung wird unter anderem versagt, wenn Sie falsche Angaben zu Ihrem Einkommen oder Vermögen machen, neue Schulden eingehen oder Ihre Mitwirkungspflichten verletzen (z. B. Jobsuche). Absolute Ehrlichkeit und Kooperation während des gesamten Verfahrens sind entscheidend für den Erfolg.

Digitale Tools zur schnellen Ersteinschätzung

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