SH Schuldnerberatung & Insolvenzberatung

Firmeninsolvenz & Antragstellung

Für wen eignet sich eine Firmeninsolvenz ?

Eine Firmeninsolvenz ist das richtige Verfahren für Unternehmen und juristische Personen, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können. Sie richtet sich ausschließlich an Unternehmen und ist nicht für natürliche Personen oder Einzelunternehmer vorgesehen.

Sie wird als Regelinsolvenzverfahren durchgeführt und ist das gesetzliche Standardverfahren für:

  • GmbH
  • UG (haftungsbeschränkt)
  • AG
  • GmbH & Co. KG
  • OHG, KG und andere Personengesellschaften
  • Unternehmen mit Mitarbeitern, offenen Löhnen oder Sozialabgaben
  • Geschäftsführer, die eine Insolvenzantragspflicht erfüllen müssen

Für Selbstständige, Freiberufler und Einzelunternehmer empfehlen wir unsere Seite zur Regelinsolvenz.

Im Rahmen der Antragstellung wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Insolvenzordnung erfüllt sind und ob eine Insolvenzantragspflicht besteht.

Was bringt mir eine Firmeninsolvenz?

Eine Firmeninsolvenz bietet Unternehmen und Geschäftsführern klare Vorteile:

  • geordneter Abbau aller betrieblichen Schulden
  • Schutz vor Pfändungen, Vollstreckungen und Kontosperrungen
  • Entlastung der Geschäftsführung von Haftungsrisiken
  • Möglichkeit der Sanierung und Fortführung des Unternehmens
  • Chance auf wirtschaftlichen Neustart nach Abschluss des Verfahrens

Schuldenregulierung vor der Firmeninsolvenz

Bevor ein Insolvenzantrag gestellt wird, prüfen wir immer, ob eine außergerichtliche Schuldenregulierung möglich ist. In vielen Fällen lässt sich ein Insolvenzverfahren vermeiden, wenn Gläubiger bereit sind, Vergleiche oder Ratenzahlungen zu akzeptieren.

Mit unserem Vergleichsquote‑Rechner 2026 können Sie prüfen, welche Einmalzahlung oder Quote Gläubiger in ähnlichen Unternehmenssituationen häufig akzeptieren.

Mögliche Wege der Schuldenregulierung

  • Vergleichsangebote an Gläubiger
  • Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Stundungen oder Zahlungsaufschübe
  • außergerichtliche Restrukturierungspläne (z. B. nach StaRUG)
  • Verhandlungen mit Finanzamt und Krankenkassen

Eine außergerichtliche Lösung ist sinnvoll, wenn:

  • das Unternehmen grundsätzlich lebensfähig ist
  • kurzfristige Liquiditätsengpässe bestehen
  • nur wenige Gläubiger betroffen sind
  • ein Insolvenzverfahren vermieden werden soll
  • die Geschäftsführung Zeit zur Stabilisierung benötigt

Wir prüfen gemeinsam, ob eine außergerichtliche Lösung realistisch ist oder ob die Firmeninsolvenz der rechtlich sichere Weg ist.

Haftungsrisiken für Geschäftsführer

Geschäftsführer einer GmbH oder UG unterliegen strengen gesetzlichen Pflichten. Sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintritt, muss unverzüglich gehandelt werden.

  • Ein verspäteter Insolvenzantrag kann zu:
  • persönlicher Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife
  • strafrechtlichen Konsequenzen
  • Bußgeldern
  • Regressforderungen von Finanzamt, Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern

Eine rechtzeitig eingeleitete Firmeninsolvenz schützt vor diesen Risiken und eröffnet gleichzeitig echte Sanierungs‑ und Fortführungsoptionen.

Wichtig: Seit 2021 verpflichtet das StaRUG Geschäftsführer, Krisen frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Ein außergerichtlicher Restrukturierungsplan kann eine Alternative zur Insolvenz sein.

Sanierung statt Schließung

Eine Firmeninsolvenz bedeutet nicht automatisch das Ende des Unternehmens. Durch folgende Verfahren kann der Betrieb fortgeführt und saniert werden:

  • Insolvenzplan
  • Eigenverwaltung
  • Schutzschirmverfahren

Diese Verfahren ermöglichen eine kontrollierte Sanierung und bieten Unternehmen echte Zukunftschancen.

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Ablauf der Firmeninsolvenz (juristische Personen)

1. Beratung & Vorbereitung

  • Analyse der wirtschaftlichen Lage
  • Prüfung der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung)
  • Prüfung der Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO
  • Zusammenstellung aller relevanten Unterlagen
  • Vorbereitung des Insolvenzantrags

Ziel: Haftungsrisiken minimieren und rechtssicher handeln.

2. Insolvenzantrag beim Amtsgericht

  • Einreichung des Insolvenzantrags durch die Geschäftsführung
  • Gericht prüft Unterlagen und entscheidet über die Verfahrenseröffnung
  • Bearbeitungsdauer: ca. 2–12 Wochen, abhängig vom Gericht

Wichtig: Ab diesem Zeitpunkt ist die Geschäftsführung von der Haftung für spätere Zahlungen entlastet.

3. Bestellung des Insolvenzverwalters

  • Gericht bestellt einen vorläufigen oder endgültigen Insolvenzverwalter
  • Sicherung des Vermögens
  • Prüfung der wirtschaftlichen Situation
  • Kommunikation mit Gläubigern
  • Entscheidung über Fortführung oder Stilllegung des Betriebs

Der Insolvenzverwalter übernimmt die Kontrolle über das Unternehmen.

4. Verwertung & Verteilung

  • Verwertung des vorhandenen Vermögens (z. B. Maschinen, Waren, Forderungen)
  • Prüfung und Feststellung der Gläubigerforderungen
  • Verteilung der Insolvenzmasse an die Gläubiger (Quote, falls vorhanden)

Ziel: bestmögliche Befriedigung der Gläubiger.

5. Abschluss des Verfahrens

Je nach Unternehmenssituation gibt es zwei Wege:

a) Liquidation

  • Das Unternehmen wird abgewickelt
  • Die Gesellschaft wird aus dem Handelsregister gelöscht
  • Das Verfahren endet endgültig

b) Sanierung / Fortführung

Über folgende Instrumente kann das Unternehmen weitergeführt werden:

  • Insolvenzplan
  • Eigenverwaltung
  • Schutzschirmverfahren

Ziel: Sanierung, Erhalt von Arbeitsplätzen und Fortführung des Betriebs.

Wichtiger Hinweis:

Juristische Personen (GmbH, UG, AG usw.) haben:

  • keine Wohlverhaltensphase
  • keine Restschuldbefreiung
  • keine 3‑Jahres‑Phase

Diese Elemente gelten ausschließlich für natürliche Personen.

Firmeninsolvenz, Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz?

Eine Firmeninsolvenz ist notwendig, wenn:

  • eine juristische Person betroffen ist (GmbH, UG, AG)
  • eine Personengesellschaft betroffen ist (OHG, KG, GmbH & Co. KG)
  • ein Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt und offene Löhne/Sozialabgaben bestehen
  • eine Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO besteht (z. B. bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung)

Für Selbstständige, Freiberufler und Einzelunternehmer ist in der Regel die Regelinsolvenz das richtige Verfahren.

Für Privatpersonen ohne unternehmerischen Hintergrund kommt die Privatinsolvenz in Betracht.

Zur ersten Einschätzung empfehlen wir unseren Ratenzahlung & Insolvenz‑Rechner oder den Insolvenz‑Rechner 2026.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess

  • Aufbereitung aller Unterlagen
  • Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen
  • Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter
  • Schutz Ihrer wirtschaftlichen Zukunft
  • klare Handlungsempfehlungen und strukturierte Abläufe

Viele Vorabfragen beantworten wir bereits in unserem Schuldenratgeber unter Fragen & Antworten und Insolvenz & Schuldenthemen. Ergänzende Informationen zur Regelinsolvenz und zu unternehmerischen Handlungsmöglichkeiten finden Sie ebenso in unserem Wissensbereich.

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