SH Schuldnerberatung & Insolvenzberatung

Firmeninsolvenz & Antragstellung

Für wen eignet sich eine Fimeninsolvenz

Wenn Sie selbstständig sind oder früher einmal ein Unternehmen geführt haben und Ihre Schulden nicht mehr begleichen können, kommt für Sie die Firmeninsolvenz in Frage. Eine Firmeninsolvenz ist ein Regelinsolvenzverfahren. Das bedeutet, dass es sich um das allgemeine Insolvenzverfahren handelt, das für Unternehmen & Selbstständige gilt. Eine Firmeninsolvenz wird auch als Regelinsolvenz bezeichnet, da sie unter die gesetzlichen Regelungen der Insolvenzordnung fällt, die für Unternehmen & Selbstständige gelten.

➡️ Kurz zusammengefasst ist die Firmeninsolvenz das passende Verfahren für:

  • Selbstständige und Freiberufler
  • Unternehmen (z. B. GmbH, UG, Einzelunternehmen)
  • Ehemalige Selbstständige mit vielen Gläubigern oder Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen (z. B. Löhne)

Was bringt mir eine Firmeninsolvenz?

Sie können alle Ihre Schulden geordnet abbauen

Sie sind geschützt vor weiteren Pfändungen

Nach 3 Jahren haben Sie – "bei Erfüllung aller Voraussetzungen" – die Chance auf die vollständige Schuldenfreiheit

So läuft eine Firmeninsolvenz ab:

1. Beratung & Vorbereitung
Wir klären mit Ihnen Ihre finanzielle Lage, sichten Unterlagen und bereiten alles für den Insolvenzantrag vor.

2. Insolvenzantrag stellen
Die Insolvenzantragstellung erfolgt immer beim jeweils regional zuständigen Insolvenzgericht (Amtsgericht). Die Bearbeitungsdauer hängt immer von der aktuellen Belastung der Behörde ab und kann von einigen Wochen bis zu 2-3 Monaten dauern.

3. Insolvenzverwalter übernimmt
Das Gericht setzt einen sogenannten Insolvenzverwalter ein. Dieser sichert das Vermögen und prüft die Situation.

4. Verwertung & Verteilung
Alles pfändbare Vermögen wird verwertet - die Gläubiger erhalten anteilig Geld aus der Insolvenzmasse (falls vorhanden).

5. Wohlverhaltensphase (3 Jahre)
Sie leisten, was möglich ist – mehr nicht. Nach Ablauf kann bzw. sollte die Restschuldbefreiung erfolgen. In der Wohlverhaltensphase dürfen Sie sich aber "nichts zu Schulden kommen lassen", das heißt kein Straftaten begehen und natürlich auch keine neuen Schulden mehr verursachen sowie auch all Ihre entsprechenden Obliegenheiten einhalten.

Wann ist es eine Firmeninsolvenz – und keine Privatinsolvenz

Sie brauchen eine Firmeninsolvenz, wenn Sie:

  • aktuell selbstständig tätig sind oder früher selbstständig tätig waren und mehr als 19 Gläubiger haben oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen (z. B. offene Löhne, Sozialabgaben)

Wenn das nicht zutrifft, prüfen wir für Sie, ob die Privatinsolvenz die bessere Lösung ist.

Firmeninsolvenzen sind sehr komplex – wir helfen Ihnen sehr gerne dabei:

  • alles verständlich aufzubereiten
  • die richtigen Anträge einzureichen
  • den Kontakt zum Insolvenzverwalter zu begleiten
  • Ihre wirtschaftliche Zukunft zu sichern

Vereinbaren Sie jetzt gleich ein kostenloses erstes Beratungsgespräch mit uns – diskret, vertraulich und persönlich.

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