P‑Konto Freibetrag erhöhen nach § 850k Abs. 4 ZPO – So sichern Sie sich Ihr volles Einkommen
Letzte Aktualisierung: März 2026
Viele Schuldner erleben jeden Monat das gleiche Problem: Das Einkommen liegt über dem automatischen Freibetrag des P‑Kontos, aber die Bank zahlt trotzdem nur den Grundfreibetrag aus. Oft ist der zusätzliche Betrag längst vom Insolvenzverwalter freigegeben – nur das Konto setzt diese Freigabe nicht automatisch um. Mit einem Antrag nach § 850k Abs. 4 ZPO können Sie Ihren tatsächlichen unpfändbaren Lohn gerichtlich freigeben lassen und sich Ihr volles Einkommen sichern und auszahlen lassen. Erhöhte Freibeträge sind ein zentraler Bestandteil des Pfändungsschutzes. Eine vollständige Einordnung der Voraussetzungen, Grenzen und Schutzmöglichkeiten finden Sie in unserem Pfändungsratgeber.
Warum das P‑Konto oft nicht den vollen Betrag auszahlt
- Automatischer Grundfreibetrag wird nicht überschritten
- Freigaben des Insolvenzverwalters werden nicht automatisch übernommen
- Unpfändbares Einkommen bleibt blockiert
- Gefahr: Beträge verfallen nach Monatsende
Mehr Informationen zum P‑Konto finden Sie hier: P‑Konto einfach erklärt (/p-konto)
Die gesetzliche Lösung: § 850k Abs. 4 ZPO
§ 850k Abs. 4 ZPO ermöglicht es, den tatsächlichen unpfändbaren Betrag gerichtlich freigeben zu lassen – zusätzlich zum automatischen Freibetrag.
- gerichtliche Erhöhung des Freibetrags
- dauerhaft oder befristet
- Voraussetzung: unpfändbarer Betrag stammt aus Arbeitseinkommen
- Insolvenzverwalter muss die Höhe bestätigen
Offizielle staatliche Quelle:
Bundesministerium der Justiz – § 850k ZPO https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850k.html
Schritt‑für‑Schritt: So stellen Sie den Antrag beim Amtsgericht
- Bescheinigung des Insolvenzverwalters einholen
- Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen
- Gericht prüft und erlässt Beschluss
- Bank wird verpflichtet, den höheren Betrag auszuzahlen
- Auszahlung erfolgt sofort nach Beschluss
→ Insolvenzverfahren einfach erklärt: /Privatinsolvenz
Welche Unterlagen Sie benötigen
- Lohnabrechnungen
- Bescheinigung des Insolvenzverwalters
- Kontoauszüge
- Personalausweis
- ggf. Nachweise über Unterhaltspflichten
Berechnen Sie Ihren individuellen Freibetrag mit unserem P‑Konto‑Rechner (/p-konto-rechner).
Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten
- Antrag zu spät gestellt
- falsche oder unvollständige Bescheinigung
- Einkommen nicht eindeutig nachgewiesen
- Annahme, dass die Bank automatisch alles freigibt
- fehlende Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter
Weitere praktische Antworten finden Sie in unserem Schuldenratgeber (/schuldenratgeber).
Wie lange dauert die Freigabe?
- meist wenige Tage bis wenige Wochen
- bei klaren Unterlagen sehr schnell
- gerichtliche Beschlüsse wirken sofort
Was tun, wenn die Bank trotz Beschluss nicht auszahlt?
- Beschluss erneut vorlegen
- schriftliche Erinnerung an die Bank
- Vollstreckungsgericht informieren
- ggf. Rechtsmittel einlegen
→ weitere Infos: /kontopfaendung
Wir prüfen Ihre Situation
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