Aktueller Schutzbetrag auf dem Pfändungskonto
Aktualisiert: Mai 2026
Der monatliche Schutzbetrag auf einem Konto mit Pfändungsschutz richtet sich nach festen gesetzlichen Vorgaben. Die folgenden Werte gelten bundesweit bis zum 30.06.2026.
Ein Pfändungsschutzkonto das sogenannte P‑Konto stellt sicher, dass trotz einer laufenden Pfändung immer ein gesetzlich geschützter Betrag für den Lebensunterhalt zur Verfügung bleibt. Wie hoch dieser monatliche Freibetrag genau ist, hängt von mehreren Faktoren ab – vor allem vom aktuellen Nettoeinkommen, den Unterhaltspflichten sowie von zusätzlichen Leistungen wie dem Kindergeld oder Pflegegeld.
Da die Pfändungsfreigrenzen regelmäßig angepasst werden, ist eine aktuelle Berechnung entscheidend, um zu wissen, welcher Betrag auf dem Konto unangetastet bleibt. Mit unserem P‑Konto‑Rechner 2026 können Sie Ihren persönlichen Schutzbetrag schnell, anonym und zuverlässig ermitteln. Der Rechner berücksichtigt automatisch alle gültigen Werte bis zum 30.06.2026 und zeigt transparent, welcher Anteil Ihres Einkommens pfändungsfrei bleibt und welcher Betrag pfändbar ist.
Viele Betroffene möchten nachvollziehen, welcher aktueller Stand der gesetzlichen Vorgaben gilt und wie ein bestimmter Schutzbetrag im jeweiligen Monat berücksichtigt wird. Ein Pfändungskonto folgt dabei festen Strukturen, die eine genaue Betrachtung notwendig machen, um Klarheit über den geschützten Anteil des Einkommens zu erhalten.
Zusätzlich bieten wir ein Werkzeug an, das sich auf ein P‑Konto bezieht und den persönlichen Freibetrag zuverlässig ermittelt. Damit lässt sich der relevante Betrag präzise berechnen, wobei der digitale Rechner alle wichtigen Werte berücksichtigt.
Grundlagen des geschützten Betrags nach § 850k ZPO
Der geschützte Betrag setzt sich immer aus dem gesetzlichen Grundbetrag, den Erhöhungen für die unterhaltsberechtigte Personen und den zusätzlichen Leistungen wie Kindergeld oder Pflegegeld zusammen und orientiert sich an den Pfändungsfreigrenzen. Diese Werte gelten natürlich bundesweit einheitlich und werden aktuell immer jährlich angepasst.
Freibeträge 2025/2026 im Überblick
- → bei 0 unterhaltspflichtige Personen: 1.559,99 €
- → bei 1 unterhaltspflichtige Personen: 2.149,99 €
- → bei 2 unterhaltspflichtige Personen: 2.469,99 €
- → bei 3 unterhaltspflichtige Personen: 2.799,99 €
- → bei 4 unterhaltspflichtige Personen: 3.119,99 €
- → bei 5 unterhaltspflichtige Personen: 3.449,99 €
(Diese Werte gelten bis 30.06.2026. Neue Werte ab 01.07.2026 werden automatisch übernommen.)
Rechenbeispiele für verschiedene Lebenssituationen
Beispiel 1 – Alleinstehend
Nettoeinkommen: 1.800 €
→ Schutzbetrag: 1.560,00 €
→ pfändbar: 240,00 €
Beispiel 2 – 1 Unterhalt + Kindergeld
Nettoeinkommen: 2.200 € Kindergeld: 250 €
→ Schutzbetrag: 2.149,99 € + 250 € = 2.395,23 €
→ pfändbar: 0 €
Beispiel 3 – Zwei Unterhaltspflichten
Nettoeinkommen: 2.500 €
→ Schutzbetrag: 2.471,27 €
→ pfändbar: 28,73 €
Beispiel 4 – Drei Unterhaltspflichten
Nettoeinkommen: 2.900 €
→ Schutzbetrag: 2.797,31 €
→ pfändbar: 102,69 €
Beispiel 5 – Vier Unterhaltspflichten
Nettoeinkommen: 3.200 €
→ Schutzbetrag: 3.123,35 €
→ pfändbar: 76,65 €
Beispiel 6 – Fünf Unterhaltspflichten
Nettoeinkommen: 3.500 €
→ Schutzbetrag: 3.449,39 €
→ pfändbar: 50,61 €
Häufige Fehler bei der Umsetzung durch Banken
- Kindergeld wird nicht vollständig berücksichtigt
- Nachzahlungen werden irrtümlich gepfändet
- Unterhaltspflichten fehlen in der Bankakte
- Bescheinigungen werden falsch umgesetzt
- Freibeträge werden nicht aktualisiert
Wann eine Bescheinigung erforderlich ist
Eine P‑Konto‑Bescheinigung wird benötigt für:
- Unterhaltspflichten
- Kindergeld
- Sozialleistungen
- Pflegegeld
- Mehrbedarfe
FAQ – Häufige Fragen zum P‑Konto‑Rechner
Wie funktioniert der P‑Konto‑Rechner?
Der Rechner ermittelt den pfändungsfreien Betrag anhand von Einkommen, Unterhaltspflichten und zusätzlichen Freibeträgen wie Kindergeld oder Pflegegeld. Alle Werte basieren auf den aktuell gültigen Pfändungsfreigrenzen.
Welche Daten muss ich eingeben?
Benötigt werden das monatliche Nettoeinkommen, die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen sowie zusätzliche Leistungen. Die Eingabe erfolgt anonym und ohne Speicherung.
Sind die berechneten Beträge verbindlich?
Nein. Die Berechnung dient der Orientierung. Verbindlich ist immer die Umsetzung durch die Bank auf Grundlage einer gültigen Bescheinigung oder eines Beschlusses.
Warum berücksichtigt meine Bank nicht alle Freibeträge?
Häufig fehlen Nachweise, Unterhaltspflichten sind nicht hinterlegt oder Kindergeld wurde nicht korrekt eingetragen. Eine aktualisierte P‑Konto‑Bescheinigung schafft Klarheit.
Wann brauche ich eine P‑Konto‑Bescheinigung?
Immer dann, wenn zusätzliche Freibeträge geltend gemacht werden sollen: Unterhalt, Kindergeld, Sozialleistungen, Pflegegeld oder Mehrbedarfe.
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