P‑Konto Rechner 2026 – Freibetrag & Pfändung berechnen
Mit dem P‑Konto‑Rechner 2026 berechnen Sie Ihren tatsächlichen Freibetrag – inklusive Unterhalt, Kindergeld und zusätzlicher Freibeträge. So sehen Sie sofort, ob Ihre Bank den richtigen Betrag freigibt.
Letzte Aktualisierung: 10. April 2026
Erhalten Sie weniger ausgezahlt, als der Rechner anzeigt? Viele Betroffene bekommen trotz korrekter Freibeträge zu wenig Geld ausgezahlt, weil Banken den Schutzbetrag falsch anwenden oder Unterlagen fehlen.
☎️ Wir prüfen kostenlos für Sie, ob Ihr P‑Konto‑Freibetrag auch korrekt eingestellt ist.
P‑Konto Freibetrag zu niedrig? So erhöhen Sie ihn nach § 850k Abs. 4 ZPO
Wenn Ihr Einkommen eigentlich höher ist, aber die Bank trotzdem nur den Grundfreibetrag auszahlt, kann ein gerichtlicher Antrag nach § 850k Abs. 4 ZPO helfen. Damit lässt sich der tatsächlich unpfändbare Betrag freigeben – zusätzlich zum automatischen P‑Konto‑Freibetrag.
Das ist besonders wichtig, wenn:
- unpfändbares Einkommen blockiert wird
- Freigaben des Insolvenzverwalters nicht übernommen werden
- Beträge am Monatsende zu verfallen drohen
Wie das Verfahren funktioniert, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie den Antrag stellen, erklären wir hier auf unserer Seite: P-Konto Freibetrag erhöhen.
Wir prüfen für Sie, ob Ihr aktueller P‑Konto‑Freibetrag vollständig und korrekt berücksichtigt wird – einschließlich Unterhaltspflichten, Kindergeld und weiterer geschützter Beträge. So erfahren Sie schnell, ob Ihre Bank den richtigen Betrag freigibt oder ob Ihnen monatlich Geld verloren geht.
Kontaktmöglichkeiten
P‑Konto‑Bescheinigung online beantragen
Starten Sie den Antrag vollständig digital. Nach Prüfung und Zahlung übersenden wir Ihnen zeitnah Ihre P‑Konto‑Bescheinigung digital und postalisch.
Aktuelle Änderungen 2026 zum P‑Konto‑Freibetrag
Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zum 1. Juli angepasst. Der P‑Konto‑Rechner berücksichtigt automatisch die aktuell gültigen Werte.
Mit dem P‑Konto‑Rechner können Sie Ihren Freibetrag für 2026 einfach und zuverlässig berechnen. Der Rechner hilft Ihnen, sowohl pfändbare Beträge als auch individuelle Freibeträge korrekt einzuordnen.
Die folgenden Hinweise erklären die wichtigsten Regeln zu Freibeträgen, Pfändungsbeträgen und Unterhaltspflichten und unterstützen Sie dabei, die Ergebnisse richtig zu verstehen.
Pfändungsfreibeträge & Unterhaltspflichten 2026
Der aktuell relevante gesetzliche Grundfreibetrag beträgt 1.560 € pro Monat (aufgerundet nach § 899 ZPO). Erhöhungen für unterhaltsberechtigte Personen:
585,23 € für die erste Person
326,04 € für jede weitere (max. 5)
Diese Erhöhungsbeträge müssen Sie bei Ihrer Bank mit einer P‑Konto‑Bescheinigung (oft im Original) nachweisen.
Unterhaltspflicht gegenüber dem Partner (1.550‑€‑Grenze) Ein Ehepartner zählt nur dann als unterhaltsberechtigte Person, wenn er seinen eigenen Lebensbedarf nicht selbst decken kann.
Der Partner verdient mehr als ca. 1.550 € netto
→ keine Unterhaltspflicht
Der Partner verdient weniger
→ Unterhaltspflicht besteht
Unterschied zwischen P‑Konto und Lohnpfändung
P‑Konto: 1.560 € Grundfreibetrag (aufgerundet)
Lohnpfändung: 1.555 € Grundfreibetrag (exakter Tabellenwert)
Unser Rechner nutzt stets die korrekten P‑Konto‑Werte.
Kindergeld 2026 auf dem P‑Konto
Das Kindergeld (259 € pro Kind) wird zusätzlich zum Freibetrag geschützt, wenn es auf Ihrem P‑Konto eingeht. Im Rechner können Sie diesen Betrag direkt eingeben und Ihren Freibetrag aktualisieren.
So nutzen Sie Ihr P‑Konto optimal
- Bescheinigung für Unterhaltspflichten einreichen
- Kindergeldschutz aktivieren
- zusätzliche Freibeträge (z. B. Wohngeld) nachweisen
- Kontoauszüge regelmäßig prüfen
Weitere Informationen finden Sie in unserem Wissensbereich.
Wenn das P‑Konto nicht mehr ausreicht
Ein P‑Konto schützt nur Ihr monatliches Existenzminimum. Wenn Ihre Schulden weiter steigen oder mehrere Gläubiger Druck machen, reicht der Kontoschutz allein oft nicht mehr aus.
Ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan nach § 305 InsO kann helfen:
- alle Gläubiger bündeln
- realistische Raten oder Quoten anbieten
- weitere Pfändungen entschärfen
- eine Insolvenz häufig vermeiden
- bei Scheitern die notwendige Bescheinigung für die Privatinsolvenz erhalten
➡️ Hier erfahren Sie mehr zum Schuldenbereinigungsplan nach § 305 InsO
Wichtiger Hinweis & Haftungsausschluss
Unverbindliche Orientierung:
Diese Online-Berechnung dient ausschließlich einer ersten, unverbindlichen Orientierungshilfe. Das Ergebnis basiert auf Ihren Eingaben und automatisierten Formeln. Es stellt keine Rechtsberatung dar.
Beratungswege:
Die Nutzung dieses Tools ersetzt keine individuelle Analyse. Für die wirtschaftliche Aufarbeitung Ihrer Situation sowie die organisatorische Vorbereitung einer Entschuldung (gemäß § 305 InsO) steht Ihnen unsere Schuldner- und Insolvenzberatung Stefan Habermann zur Verfügung.
Rechtliche Vorbehalte:
Die Klärung streitiger Rechtsfragen, die rechtliche Prüfung von Forderungen oder die Vertretung in gerichtlichen Verfahren sind zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten. Bei Bedarf koordinieren wir die Zusammenarbeit mit einem entsprechenden Fachanwalt.
Haftung:
Trotz sorgfältiger Pflege der Daten (z. B. Pfändungstabellen 2025/2026) übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Ergebnisse. Eine Haftung für die Nutzung dieses kostenlosen Service ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
FAQ: P-Konto & Kontopfändungsschutz 2026
Wie hoch ist der P-Konto Freibetrag im Jahr 2026?
Der gesetzliche Grundfreibetrag auf dem P-Konto beträgt im ersten Halbjahr 2026 monatlich 1.560 € (aufgerundet nach § 899 ZPO). Dieser Betrag steht Ihnen automatisch zu, sobald Sie Ihr Girokonto bei Ihrer Bank in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt haben.
Wie kann ich den Freibetrag für meine Familie erhöhen?
Um Beträge für Unterhaltspflichten (z. B. für Kinder oder den Ehepartner) zusätzlich zu schützen, benötigen Sie eine P-Konto-Bescheinigung nach § 903 ZPO. Wir können Ihnen diese Bescheinigung ausstellen, da wir mit einem Anwalt und einem Steuerberater zusammenarbeiten. Damit erhöht sich Ihr Freibetrag beispielsweise für die erste Person um 585,23 € und für jede weitere um 326,04 €.
Ist das Kindergeld im Jahr 2026 auf dem P-Konto sicher?
Ja, das Kindergeld ist im Jahr 2026 (einheitlich 259 € pro Kind) zusätzlich zum Grundfreibetrag geschützt. Auch hierfür ist die Vorlage einer P-Konto-Bescheinigung bei Ihrer Bank erforderlich, damit die Bank den Zahlungseingang des Kindergeldes zweifelsfrei zuordnen und freigeben kann.
Was passiert mit Guthaben, das ich im laufenden Monat nicht verbrauche?
Guthaben, das im laufenden Monat nicht verbraucht wird, verfällt in der Praxis fast immer im Folgemonat. Und zwar aus folgendem Grund: Die Bank schützt nur den Freibetrag des aktuellen Kalendermonats. Alles, was am Monatsende übrig bleibt, wird im nächsten Monat als „altes Guthaben“ behandelt. „Altes Guthaben“ ist nicht geschützt und wird automatisch an den Gläubiger abgeführt. Ergebnis: Wer sein Guthaben nicht verbraucht, verliert es im nächsten Monat.
Können Nachzahlungen (z. B. Rente oder Sozialleistungen) geschützt werden?
Ja, einmalige Nachzahlungen von Sozialleistungen oder Renten können über eine Bescheinigung zusätzlich zum monatlichen Freibetrag geschützt werden. Da diese Beträge oft die monatliche Grenze sprengen, ist eine zeitnahe Vorlage der Bescheinigung bei der Bank entscheidend, um eine Abführung an die Gläubiger zu verhindern.
Wenn Sie einzelne Fachbegriffe nicht kennen, hilft Ihnen unser Glossar – Begriffserklärungen weiter. Dort finden Sie alle wichtigen Definitionen rund um Pfändung, Einkommen und Insolvenz.
Digitale Tools zur schnellen Ersteinschätzung
Ratenzahlung‑ & Insolvenz‑Rechner - Vergleich von Pfändung, Budget, Gesamtkosten und Laufzeit.
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