P‑Konto Freibetrag ab 01.07.2026 berechnen | Rechner
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P‑Konto Freibetrag ab 01.07.2026 – Aktueller Schutzbetrag & Rechner

Aktualisiert: 17. Juni 2026. Ab dem 01.07.2026 gelten bundesweit neue Freibeträge nach § 850k ZPO. Mit unserem P‑Konto‑Rechner ermitteln Sie Ihren aktuellen P‑Konto‑Freibetrag nach den neuen gesetzlichen Vorgaben.

Das Pfändungsschutzkonto (auch P‑Konto genannt) schützt Ihr Konto-Guthaben vor Pfändungen und stellt sicher, dass ein aktueller monatlicher Freibetrag ab dem 01.07.2026 erhalten bleibt. Der Schutzbetrag bleibt automatisch bestehen, sodass jederzeit sichtbar ist, welcher Anteil des Kontos unpfändbar bleibt.

Mit unserem Rechner lässt sich der aktuelle Betrag für den individuellen Freibetrag schnell berechnen. So können Sie den relevanten Wert präzise bestimmen und den geschützten Anteil zuverlässig berechnen.

Viele Betroffene möchten nachvollziehen, welche gesetzlichen Vorgaben ab dem 01.07.2026 gelten und wie der monatliche Schutzbetrag auf dem Pfändungsschutzkonto berechnet wird. Da das P‑Konto festen Regeln folgt, ist eine klare Übersicht wichtig, um den geschützten Anteil des Kontos korrekt zu bestimmen.

Unser Rechner berücksichtigt alle neuen Freibeträge ab dem 01.07.2026 und ermittelt den persönlichen P‑Konto‑Freibetrag zuverlässig. So wird transparent sichtbar, welcher Teil des Guthabens unpfändbar bleibt.

Freibeträge auf dem P‑Konto ab 01.07.2026

Der P‑Konto‑Rechner berücksichtigt die gesetzlichen Freibeträge nach § 850k ZPO automatisch. Grundlage ist ein monatlicher Grundfreibetrag von 1.590,00 €.

Zusätzlich werden für Kinder folgende Freibeträge angesetzt:

– 1. Kind: 597,42 €

– ab dem 2. Kind: 332,83 € pro weiterem Kind (gilt für das 2., 3., 4. und 5. Kind gleichermaßen)

Das einheitliche Kindergeld beträgt ab 2026 genau 259,00 € pro Kind. Es ist vollständig unpfändbar und wird nicht zum Freibetrag hinzugerechnet, sondern zusätzlich ausgezahlt.

Aus Grundfreibetrag, Freibeträgen für Unterhaltspflichten, Kindergeld und weiteren anerkannten Freibeträgen ergibt sich Ihr monatlicher Gesamtfreibetrag, der auf dem Pfändungsschutzkonto geschützt ist.

Diese Werte gelten bundesweit einheitlich für den Zeitraum 01.07.2026 bis 30.06.2027 und werden im Rechner automatisch berücksichtigt.

Wenn Sie zusätzliche Freibeträge benötigen, können wir Ihnen auch die P‑Konto‑Bescheinigung online ausstellen – schnell, rechtssicher und bundesweit gültig.

Wer zählt als unterhaltspflichtige Person?

Bevor Sie die Beispiele lesen oder den Rechner nutzen, beachten Sie bitte folgende gesetzliche Vorgaben für die richtige Einstufung:

  • Eigene Kinder: Jedes Kind, für das Sie Unterhalt leisten (entweder durch Geldzahlungen oder weil es in Ihrem Haushalt lebt).
  • Ehepartner: Ihr Ehepartner zählt als unterhaltspflichtige Person, wenn er kein oder nur ein sehr geringes eigenes Einkommen hat.
  • ⚠️ Unverheiratete Partner: Ein Partner in einer Lebensgemeinschaft („wilde Ehe“) zählt rechtlich nicht als unterhaltspflichtig und darf im Rechner nicht mitgezählt werden.
  • Kindergeld & Extras: Das Kindergeld sowie Pflegegeld oder Mehrbedarfe werden zusätzlich geschützt und nicht mit den unten stehenden Tabellenbeträgen vermischt.
    ⚠️ Wichtig für den Schutz: Das Kindergeld kann nur auf dem P-Konto geschützt werden, auf dem es tatsächlich als Zahlung eingeht. Erhält Ihr Ehepartner das Kindergeld auf sein eigenes Konto, kann es auf Ihrem P-Konto nicht als zusätzlicher Freibetrag berücksichtigt werden.

Rechenbeispiele für verschiedene Lebenssituationen

Beispiel 1 – Alleinstehend (0 Unterhaltspflichten)

  • Geschützter Freibetrag = 1.590,00 €
  • Pfändbar auf dem P‑Konto: Alles über 1.590,00 €

Beispiel 2 – Eine Unterhaltspflicht (1 Kind)

  • Freibetrag: 1.590,00 € + 597,42 € (1. Kind)
  • Geschützter Freibetrag = 2.187,42 €
  • Hinweis: Das Kindergeld (259,00 €) wird von der Bank zusätzlich zu diesen 2.187,42 € freigegeben.
  • Pfändbar auf dem P‑Konto: Alles über dem Gesamtschutz

Beispiel 3 – Zwei Unterhaltspflichten (Ehepartner + 1 Kind)

  • Freibetrag: 1.590,00 € + 597,42 € (1. Unterhaltspflicht: Ehepartner) + 332,83 € (2. Unterhaltspflicht: 1. Kind)
  • Geschützter Freibetrag = 2.520,25 €
  • Hinweis: Das Kindergeld (259,00 €) kommt auch hier als zusätzlicher Schutz oben drauf.
  • Pfändbar auf dem P‑Konto: Alles über dem Gesamtschutz

Beispiel 4 – Drei Unterhaltspflichten (3 Kinder)

  • Freibetrag: 1.590,00 € + 597,42 € (1. Kind) + 332,83 € (2. Kind) + 332,83 € (3. Kind)
  • Geschützter Freibetrag = 2.853,08 €
  • Hinweis: Das Kindergeld für 3 Kinder (insgesamt 777,00 €) wird von der Bank zusätzlich zu diesen 2.853,08 € freigegeben.
  • Pfändbar auf dem P‑Konto: Alles über dem Gesamtschutz

Beispiel 5 – Vier Unterhaltspflichten (Ehepartner + 3 Kinder)

  • Freibetrag: 1.590,00 € + 597,42 € (1. Kind) + 332,83 € (2. Kind) + 332,83 € (3. Kind) + 332,83 € (4. Unterhaltspflicht: Ehepartner)
  • Geschützter Freibetrag =3.186,91 €
  • Hinweis: Das Kindergeld für 3 Kinder (insgesamt 777,00 €) kommt auch hier als zusätzlicher Schutz oben drauf.
  • Pfändbar auf dem P‑Konto: Alles über dem Gesamtschutz

Häufige Fehler bei der Umsetzung durch Banken

  • Kindergeld wird nicht vollständig berücksichtigt
  • Nachzahlungen werden irrtümlich gepfändet
  • Unterhaltspflichten fehlen in der Bankakte
  • Bescheinigungen werden falsch umgesetzt
  • Freibeträge werden nicht aktualisiert

Mehr Hintergrundwissen zu den Schutzbeträgen bietet unsere Seite P‑Konto Freibetrag 2026.

Wann eine Bescheinigung erforderlich ist

Eine P‑Konto‑Bescheinigung wird benötigt für:

  • Unterhaltspflichten
  • Kindergeld
  • Sozialleistungen
  • Pflegegeld
  • Mehrbedarfe

FAQ – Fragen zum P‑Konto‑Freibetrag ab 01.07.2026

Wie funktioniert der P‑Konto‑Rechner?

Der Rechner ermittelt den pfändungsfreien Betrag ausschließlich anhand der gesetzlichen Freibeträge nach § 850k ZPO. Berücksichtigt werden Unterhaltspflichten (Kinder und/oder Ehepartner), das unpfändbare Kindergeld sowie weitere unpfändbare Leistungen wie Pflegegeld oder bestimmte Sozialleistungen. Das Einkommen spielt beim P‑Konto keine Rolle.

Welche Daten muss ich eingeben?

Für die Berechnung des Schutzbetrags werden nur folgende Angaben benötigt:

  • Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen: Hierzu zählen eigene Kinder, für die Sie Unterhalt leisten (Barunterhalt oder Naturalunterhalt im eigenen Haushalt), sowie Ihr Ehepartner, sofern dieser kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen hat. Wichtig: Ein unverheirateter Partner zählt rechtlich nicht als unterhaltspflichtige Person und darf im Rechner nicht mitgezählt werden.
  • Kindergeld (gesamt): Das einheitliche Kindergeld von 259,00 € pro Kind.
  • Zusätzliche unpfändbare Leistungen: (z. B. Pflegegeld, Sozialleistungen, Mehrbedarfe).

Sind die berechneten Beträge verbindlich?

Nein. Die Berechnung dient der Orientierung. Verbindlich ist immer die Umsetzung durch die Bank – auf Grundlage einer gültigen P‑Konto‑Bescheinigung oder eines gerichtlichen Beschlusses.

Warum berücksichtigt meine Bank nicht alle Freibeträge?

Häufig fehlen der Bank notwendige Nachweise, z. B.:

  • Unterhaltspflichten wurden nicht hinterlegt
  • Kindergeld wurde nicht korrekt eingetragen
  • zusätzliche Leistungen wurden nicht nachgewiesen
  • ältere Bescheinigungen wurden nicht aktualisiert

Eine neue P‑Konto‑Bescheinigung schafft in den meisten Fällen Klarheit.

Wann brauche ich eine P‑Konto‑Bescheinigung?

Eine Bescheinigung ist immer erforderlich, wenn zusätzliche Freibeträge geltend gemacht werden sollen, insbesondere für:

  • Unterhaltspflichten
  • Kindergeld
  • Sozialleistungen
  • Pflegegeld
  • Mehrbedarfe

Warum unterscheidet sich mein Bank‑Freibetrag vom Ergebnis des Rechners?

Banken setzen Freibeträge nur um, wenn alle Nachweise vollständig vorliegen. Fehlen Unterlagen oder sind Angaben nicht aktuell, wird der Schutzbetrag oft zu niedrig angesetzt.

Was kann ich tun, wenn meine Bank den Freibetrag falsch berechnet?

In vielen Fällen genügt eine aktualisierte P‑Konto‑Bescheinigung. Wir prüfen Ihren Freibetrag kostenlos und zeigen Ihnen, welche Nachweise erforderlich sind.

Kann ich bei Ihnen auch eine Online‑Beratung zu Pfändungsthemen buchen?

Ja. Wir bieten eine vollständig digitale Schuldnerberatung an – schnell, diskret und bundesweit erreichbar.

Kostenlose Überprüfung Ihres Kontoschutzes

Wenn Sie unsicher sind, welche Schritte in Ihrer Situation sinnvoll sind, unterstützen wir Sie in einem kostenfreien Erstgespräch schnell und diskret. Gemeinsam klären wir, welche Möglichkeiten Sie haben und welche nächsten Schritte für Sie persönlich am sinnvollsten sind – zum Beispiel im Rahmen einer Insolvenzberatung.

Viele Ratsuchende aus Frankfurt nutzen unseren P‑Konto‑Rechner, um ihren persönlichen Schutzbetrag schnell und zuverlässig zu prüfen.

Wir beraten im gesamten Rhein‑Main‑Gebiet:

Frankfurt | Hanau | Offenbach | Seligenstadt | Gelnhausen | Wetterau | Aschaffenburg

Unsere Standorte in Schöneck und Seligenstadt sind aus allen genannten Regionen in der Regel innerhalb von 20–30 Minuten erreichbar – persönlich, telefonisch oder vollständig digital.

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