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P‑Konto‑Bescheinigung online beantragen – Freibetrag nach § 903 ZPO

Aktualisiert: 04. Juni 2026 – Die Ausstellung kostet pauschal 50 € (inkl. Original per Post). Die P‑Konto‑Bescheinigung bestätigt Ihren persönlichen Freibetrag und schützt Ihr Konto zuverlässig vor Pfändungen. Hier erfahren Sie, wie Sie die Bescheinigung schnell und unkompliziert erhalten.

Was ist eine P‑Konto‑Bescheinigung – und warum ist sie so wichtig?

Eine P‑Konto‑Bescheinigung ist der zentrale Nachweis, damit Banken zusätzliche Freibeträge auf einem Pfändungsschutzkonto (P‑Konto) anerkennen. Ohne diese Bescheinigung bleiben wichtige Beträge wie Unterhalt, Kindergeld, Sozialleistungen, Mehrbedarfe oder einmalige Leistungen oft blockiert – selbst wenn sie Ihnen gesetzlich zustehen.

Die Bescheinigung basiert auf § 903 ZPO, der die Anerkennung der Freibeträge verbindlich regelt.

Besonders wichtig ist die Bescheinigung, wenn:

  • Ihr Konto bereits gepfändet ist
  • eine Pfändung unmittelbar bevorsteht
  • Sie Unterhaltspflichten haben
  • Sie Kindergeld oder Sozialleistungen erhalten
  • Sie Mehrbedarfe oder besondere Belastungen haben

Weitere Informationen zu Freibeträgen finden Sie hier:

Pfändungsschutzkonto (P‑Konto)

 

Welche Freibeträge wir nach § 903 ZPO bescheinigen können

Wir stellen eine rechtssichere Bescheinigung aus für:

  • Unterhaltspflichten
  • Kindergeld
  • Sozialleistungen
  • Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehende, Behinderung)
  • Einmalige Leistungen
  • besondere Belastungen

Viele Banken akzeptieren ausschließlich korrekt ausgestellte Originaldokumente. Fehler führen oft dazu, dass die Bank den Freibetrag nicht freigibt.

 

So läuft die Ausstellung ab

  1. Sie senden uns Ihre Angaben
  2. Sie erhalten die Zahlungsinformationen
  3. Nach Zahlungseingang stellen wir die Bescheinigung aus
  4. Sofortversand per E‑Mail
  5. Original per Post (wichtig für viele Banken)
  6. Sie reichen die Bescheinigung bei Ihrer Bank ein
  7. Ihr Freibetrag wird erhöht

Ihre Vorteile – klar, schnell, rechtssicher

  • bundesweit gültig
  • rechtssichere Ausstellung nach § 903 ZPO
  • digitale Zustellung nach Zahlungseingang
  • zusätzlich Original per Post
  • schnelle Bearbeitung ohne Wartezeiten
  • transparente Kosten: 50 € pauschal – keine versteckten Gebühren

P‑Konto‑Bescheinigung 2026/2027 digital anfordern

Wenn Sie die Bescheinigung direkt ausstellen lassen möchten, können Sie Ihre Angaben über das folgende Formular übermitteln. Die Daten werden ausschließlich für die Erstellung der P‑Konto‑Bescheinigung gemäß § 903 ZPO verwendet.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie schnell erhalte ich die Bescheinigung?

Sofort nach Zahlungseingang per E‑Mail, das Original folgt per Post.

Gilt die Bescheinigung bundesweit?

Ja, sie wird von allen Banken anerkannt.

Warum Original per Post?

Einige Banken akzeptieren nur Originale.

Wie lange ist die Bescheinigung gültig?

Die Bescheinigung ist gesetzlich unbegrenzt gültig, solange Ihre Lebensumstände gleich bleiben. Sie sollte jedoch aktualisiert werden, wenn sich Ihre Freibeträge ändern (z. B. bei den jährlichen gesetzlichen Änderungen der Pfändungsfreigrenzen oder bei eingetretenen Änderungen beim Unterhalt, Kindergeld sowie Sozialleistungen). Die Banken verlangen bei jeder Anpassung von Zusatzbeträgen zwingend eine aktuelle Bescheinigung

Gibt es weitere Hilfen oder Tools für Pfändungsthemen?

Ja, auf der Rechner & Tools-Seite finden Sie hilfreiche kostenlose Online-Rechner rund um das Thema Pfändungsschutz und Insolvenz.

Ein wichtiger Tipp bei alten Schulden: Bevor Sie Beträge voreilig anerkennen, sollten Sie immer Ihre Schulden-Verjährung prüfen: Wann verjähren Schulden?

Wichtig: Die Bescheinigung ist nur ein Teil-Baustein aller relevanten Pfändungsschutzelemente —  den gesamten Kontext erklären wir Ihnen im Pfändungsratgeber.

 

Noch Fragen zur P‑Konto Bescheinigung? 

Wir beraten im gesamten Rhein‑Main‑Gebiet:

Frankfurt | Hanau | Offenbach | Seligenstadt | Gelnhausen | Wetterau | Aschaffenburg

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