Regelinsolvenz 2026 – Ablauf, Kriterien & Kosten
Die Regelinsolvenz ist das zentrale Entschuldungsverfahren für Selbstständige, Unternehmer und Personen mit komplexen finanziellen Verhältnissen. Hier erfahren Sie, wie das Verfahren 2026 abläuft, welche Kriterien erfüllt sein müssen und mit welchen Kosten Sie rechnen sollten.
Letzte Aktualisierung: 10. April 2026
Die Regelinsolvenz bietet im Jahr 2026 einen klar strukturierten Weg aus der Überschuldung. Wer den Ablauf des Verfahrens, die wichtigsten Kriterien und die zu erwartenden Kosten verstehen möchte, findet hier eine bundesweit gültige, rechtssichere Übersicht für Selbstständige, Freiberufler & Einzelunternehmer.
Regelinsolvenz – kompakt erklärt
Die Regelinsolvenz ist das gesetzliche Entschuldungsverfahren für Selbstständige, Freiberufler, Einzelunternehmer und ehemalige Selbstständige mit komplexen finanziellen Verhältnissen. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn betriebliche Verbindlichkeiten, viele Gläubiger, offene Sozialabgaben oder unternehmerische Strukturen bestehen.
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Was ist die Regelinsolvenz?
Die Regelinsolvenz ist das Standardverfahren für alle Personen, die nicht in die Verbraucherinsolvenz fallen. Sie gilt insbesondere für:
- Selbstständige und Freiberufler
- Einzelunternehmer
- ehemalige Selbstständige mit vielen Gläubigern
- Personen mit offenen Löhnen oder Sozialabgaben
- Personen mit komplexen Vermögensverhältnissen
Ziel des Verfahrens ist die Restschuldbefreiung und damit ein wirtschaftlicher Neustart. Im Unterschied zu einer Verbraucherinsolvenz richtet sich die Regelinsolvenz an Personen mit unternehmerischen oder komplexen finanziellen Strukturen. Die Regelinsolvenz betrifft viele Punkte mit Pfändungen — unser Pfändungsratgeber gibt hierzu eine Orientierung.
Wer kann eine Regelinsolvenz beantragen?
Selbstständige und Freiberufler
Wenn laufende Verträge, betriebliche Verbindlichkeiten oder offene Forderungen bestehen.
Einzelunternehmer
Da Einzelunternehmen keine juristischen Personen sind, fällt das Verfahren immer unter die Regelinsolvenz.
Ehemalige Selbstständige
Wenn mehr als 19 Gläubiger vorhanden sind oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
Personen mit komplexen Vermögensverhältnissen
Zum Beispiel bei Beteiligungen, offenen Sozialabgaben oder mehreren Einkommensquellen.
Kriterien & Voraussetzungen der Regelinsolvenz
- Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
- vollständige Unterlagen
- keine Sperrfrist
- Mitwirkungspflicht
Ablauf der Regelinsolvenz – Schritt für Schritt
- Vorbereitung der Unterlagen
- Erstellung des Insolvenzantrags
- Einreichung beim Insolvenzgericht
- Eröffnungsbeschluss & Insolvenzverwalter
- Insolvenzverfahren
- Wohlverhaltensphase (was bedeutet Wohlverhaltensphase?)
- Restschuldbefreiung (was ist die Restschuldbefreiung?)
Kosten der Regelinsolvenz
- Gerichtskosten
- Kosten des Insolvenzverwalters (genaue Erklärung)
- Möglichkeit der Kostenstundung
Dauer der Regelinsolvenz
In der Praxis meist 3 Jahre, abhängig von:
- Vermögenssituation
- Anzahl der Gläubiger
- Mitwirkung
- Bearbeitungszeiten
Pflichten während des Verfahrens
Mitwirkungspflicht
Alle Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Situation müssen mitgeteilt werden.
Erwerbsobliegenheit
Es besteht die Pflicht, einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Offenlegungspflichten
Einkünfte, Vermögen und Zahlungen müssen vollständig angegeben werden.
Unter Punkt "Obliegenheiten im Insolvenzverfahren" erfahren Sie mehr über diese drei Punkte.
Vorteile und Risiken der Regelinsolvenz
🟩 Vorteile der Regelinsolvenz
Rechtssicherer Weg zur Entschuldung
→ Die Regelinsolvenz führt – bei natürlichen Personen – nach Erfüllung aller Pflichten zur Restschuldbefreiung.
Schutz vor Vollstreckungen
→ Nach Eröffnung des Verfahrens gilt die Zwangsvollstreckungssperre; Gläubiger dürfen nicht mehr einzeln vollstrecken.
Klare, gesetzlich geregelte Struktur
→ Antrag
→ Eröffnungsverfahren
→ Verwaltung/Verwertung
→ Schlussverteilung
→ Restschuldbefreiung.
Das Verfahren ist vollständig in der InsO geregelt.
Wirtschaftlicher Neustart
→ Nach Abschluss sind alle nicht privilegierten Schulden erlassen; Selbstständigkeit kann teils fortgeführt werden
🟥 Risiken der Regelinsolvenz
Pfändungen / Abführung des pfändbaren Einkommens
→ Während des Verfahrens wird der pfändbare Teil des Einkommens abgeführt.
Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
→ Vollständige Transparenz gegenüber Gericht, Insolvenzverwalter und Gläubigern ist Pflicht. Dazu gehören Vermögen, Einkommen, Verträge, Forderungen, Buchhaltung etc.
Einschränkungen im Geschäftsverkehr
→ Besonders bei Selbstständigen und Unternehmen:
- Kontrollverlust, da der Insolvenzverwalter entscheidet
- Einschränkungen bei Verträgen, Konten, Verfügungen
- mögliche Liquidation von Vermögenswerten
Regelinsolvenz vs. Verbraucherinsolvenz
Regelinsolvenz
Für Selbstständige, Einzelunternehmer und komplexe Fälle.
Verbraucherinsolvenz
Für Privatpersonen mit einfachen Vermögensverhältnissen.
Wichtig
Die Wahl des richtigen Verfahrens hängt von der individuellen Situation ab.
Checkliste: Unterlagen für den Insolvenzantrag
Persönliche Unterlagen
- Ausweis / Reisepass
- Meldebescheinigung
- Familienstandsnachweise (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Unterhaltstitel)
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
- Bescheide: Jobcenter, Rentenversicherung, Krankenkasse, Pflegekasse
- Steuerbescheide der letzten 2–3 Jahre
- ggf. Schwerbehindertenausweis
Finanzielle Unterlagen
- Kontoauszüge aller Konten (mind. 3 Monate)
- Kreditverträge
- Leasingverträge
- Ratenzahlungsvereinbarungen
- Mietvertrag
- Energieverträge
- Versicherungsverträge
- Darlehensverträge (privat & geschäftlich)
- Bescheide: Steuern, Sozialversicherung, Krankenkasse
- Lohnabrechnungen / Gewinnermittlungen
- Vermögensnachweise: wie z.B. Sparbücher, Depots, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Kfz‑Briefe, Immobilienunterlagen, ..
Gläubigerunterlagen
- Rechnungen
- Mahnungen
- Inkassoschreiben
- Vollstreckungsankündigungen
- Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse
- Forderungsaufstellungen
- Kreditkartenabrechnungen
- Schreiben von Anwälten
- Gerichtliche Titel / Vollstreckungsbescheide
- Kündigungen von Verträgen
Unterlagen für Selbstständige / Freiberufler
- Einnahmen‑Überschuss‑Rechnungen (EÜR) der letzten 2–3 Jahre
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
- Jahresabschlüsse
- Umsatzsteuer‑Voranmeldungen
- Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
- Verträge mit Kunden und Lieferanten
- Offene‑Posten‑Listen (Debitoren/Kreditoren)
- Mietvertrag für Geschäftsräume
- Leasingverträge (Fahrzeuge, Maschinen)
- Kassenbuch
- Inventarliste
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Unvollständige Unterlagen
Fehlende Dokumente verzögern das Verfahren erheblich.
Nicht gemeldete Änderungen
Einkommens‑ oder Adressänderungen müssen sofort mitgeteilt werden.
Fehlende Mitwirkung
Unkooperatives Verhalten kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.
FAQ zur Regelinsolvenz
Wie lange dauert die Regelinsolvenz?
In der Regel 3 Jahre, abhängig von Vermögen, Gläubigern und Mitwirkung.
Kann ich während der Insolvenz selbstständig bleiben?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung des Insolvenzverwalters.
Wer entscheidet über die Restschuldbefreiung?
Das Insolvenzgericht nach Abschluss der Wohlverhaltensphase.
Kann ich die Kosten stunden lassen?
Ja, wenn die finanziellen Voraussetzungen vorliegen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Gläubigerliste, Kontoauszüge, Verträge, Bescheide, Einkommensnachweise.
Was passiert mit meinem Vermögen?
Pfändbares Vermögen wird verwertet, unpfändbares bleibt erhalten.
Kann die Restschuldbefreiung versagt werden?
Ja, bei fehlender Mitwirkung, falschen Angaben oder neuen Straftaten.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess
- Aufbereitung aller Unterlagen
- Erstellung der Anträge
- Kommunikation mit den Gläubigern, falls notwendig
- Schutz Ihrer wirtschaftlichen Zukunft
Viele Vorabfragen beantworten wir bereits ausführlich in unserem Schuldenratgeber unter Fragen & Antworten und unter Insolvenz & Schuldenthemen.
Ergänzende Informationen zum Thema Regelinsolvenz und zu den Handlungsmöglichkeiten haben wir im Wissensbereich dargestellt.
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