Regelinsolvenz 2026 – Ablauf, Kriterien & Kosten
Die Regelinsolvenz ist das zentrale Entschuldungsverfahren für Selbstständige, Unternehmer und Personen mit komplexen finanziellen Verhältnissen. Hier erfahren Sie, wie das Verfahren 2026 abläuft, welche Kriterien erfüllt sein müssen und mit welchen Kosten Sie rechnen sollten.
Die Regelinsolvenz bietet im Jahr 2026 einen klar strukturierten Weg aus der Überschuldung. Wer den Ablauf des Verfahrens, die wichtigsten Kriterien und die zu erwartenden Kosten verstehen möchte, findet hier eine bundesweit gültige, rechtssichere Übersicht für Selbstständige, Freiberufler & Einzelunternehmer.
Regelinsolvenz 2026: Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Schuldenfrei nach 3 Jahren
- Sofortschutz vor Pfändungen, Vollstreckungen & Kontosperren
- Geeignet für Selbstständige, Freiberufler, Einzelunternehmer & GmbH/UG‑Geschäftsführer
- Gerichtskosten können gestundet werden
- Auch bei offenen Löhnen, Sozialabgaben oder komplexen Gläubigerstrukturen
- 2026 gelten weiterhin die verkürzten Laufzeiten
Sofort‑Hilfe für Selbstständige & Unternehmer: ☎ 06187 4710670
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Was ist die Regelinsolvenz?
Die Regelinsolvenz ist das Standardverfahren für alle Personen, die nicht in die Verbraucherinsolvenz fallen. Sie gilt insbesondere für:
- Selbstständige und Freiberufler
- Einzelunternehmer
- ehemalige Selbstständige mit vielen Gläubigern
- Personen mit offenen Löhnen oder Sozialabgaben
- Personen mit komplexen Vermögensverhältnissen
Ziel des Verfahrens ist die Restschuldbefreiung und damit ein wirtschaftlicher Neustart. Im Unterschied zu einer Verbraucherinsolvenz richtet sich die Regelinsolvenz an Personen mit unternehmerischen oder komplexen finanziellen Strukturen. Die Regelinsolvenz betrifft viele Punkte mit Pfändungen — unser Pfändungsratgeber gibt hierzu eine Orientierung.
Wer kann eine Regelinsolvenz beantragen?
Selbstständige und Freiberufler
Wenn laufende Verträge, betriebliche Verbindlichkeiten oder offene Forderungen bestehen.
Einzelunternehmer
Da Einzelunternehmen keine juristischen Personen sind, fällt das Verfahren immer unter die Regelinsolvenz.
Ehemalige Selbstständige
Wenn mehr als 19 Gläubiger vorhanden sind oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
Personen mit komplexen Vermögensverhältnissen
Zum Beispiel bei Beteiligungen, offenen Sozialabgaben oder mehreren Einkommensquellen.
Kriterien & Voraussetzungen der Regelinsolvenz
- Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
- vollständige Unterlagen
- keine Sperrfrist
- Mitwirkungspflicht
Ablauf der Regelinsolvenz – Schritt für Schritt
- Vorbereitung der Unterlagen
- Erstellung des Insolvenzantrags
- Einreichung beim Insolvenzgericht
- Eröffnungsbeschluss & Insolvenzverwalter
- Insolvenzverfahren
- Wohlverhaltensphase (was bedeutet Wohlverhaltensphase?)
- Restschuldbefreiung (was ist die Restschuldbefreiung?)
Kosten der Regelinsolvenz
- Gerichtskosten
- Kosten des Insolvenzverwalters (genaue Erklärung)
- Möglichkeit der Kostenstundung
Dauer der Regelinsolvenz
In der Praxis meist 3 Jahre, abhängig von:
- Vermögenssituation
- Anzahl der Gläubiger
- Mitwirkung
- Bearbeitungszeiten
Pflichten während des Verfahrens
Mitwirkungspflicht
Alle Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Situation müssen mitgeteilt werden.
Erwerbsobliegenheit
Es besteht die Pflicht, einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Offenlegungspflichten
Einkünfte, Vermögen und Zahlungen müssen vollständig angegeben werden.
Unter Punkt "Obliegenheiten im Insolvenzverfahren" erfahren Sie mehr über diese drei Punkte.
Vorteile und Risiken der Regelinsolvenz
🟩 Vorteile der Regelinsolvenz
- Rechtssichere Restschuldbefreiung: Gesetzlicher Anspruch auf vollständige Entschuldung nach exakt 3 Jahren (§ 287a InsO).
- Sofortiger Vollstreckungsschutz: Greift ab Anordnung des vorläufigen Verfahrens (§ 21 InsO) und stoppt alle Pfändungen.
- Unternehmenserhalt per Insolvenzplan: Ermöglicht Sanierung und Entschuldung oft in weit unter 3 Jahren durch Gläubigervergleich.
- Befreiung von Betriebsschulden: Erleichtert den Schnitt durch Erlass hoher Steuerschulden und Lieferantenverbindlichkeiten.
- Wirtschaftlicher Neustart: Ermöglicht den finanziellen Neubeginn ohne Altlasten im privaten und geschäftlichen Bereich.
🟥 Risiken der Regelinsolvenz
- Pfändung des Vermögens: Erfasst das gesamte pfändbare Einkommen und vorhandene Vermögenswerte (Insolvenzmasse).
- Ausnahme Deliktschulden: Keine Befreiung für Schulden aus Straftaten, Steuerhinterziehung oder veruntreuten Sozialabgaben (§ 302 InsO).
- Gefahr der Versagung: Restschuldbefreiung entfällt bei Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten (§ 290 InsO).
- Verfahrenskosten: Gericht und Insolvenzverwalter müssen bezahlt werden. Stundungsantrag bei Massearmut zwingend erforderlich.
- Haftung von Bürgen: Die Insolvenz schützt keine Mitverpflichteten oder Bürgen (z. B. Ehepartner). Diese werden voll in Haftung genommen.
- Gewerbeuntersagung: Droht weiterhin durch Behörden wegen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit trotz laufendem Insolvenzverfahren.
- Massiver Bonitätsverlust: Schufa-Einträge erschweren den Abschluss von Verträgen, Leasing oder die Eröffnung von Geschäftskonten.
- Offenlegungspflicht: Zwingende, lückenlose Offenlegung aller wirtschaftlichen Verhältnisse und Konten im Antragsverfahren.
Freigabe der Selbstständigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
Der Insolvenzverwalter kann die selbstständige Tätigkeit aus dem Insolvenzbeschlag "freigeben". Dadurch fließt das neue Einkommen nicht mehr in die Insolvenzmasse, sondern verbleibt beim Schuldner.
Voraussetzungen für die Freigabe
- Positive Fortführungsprognose: Der Betrieb muss profitabel sein und darf keine neuen Schulden (z. B. neue Steuern) anhäufen.
- Kein Risiko für die Masse: Die Fortführung darf die Gläubiger nicht schlechter stellen als eine sofortige Liquidation.
- Kooperation des Schuldners: Vollständige Transparenz und Zuverlässigkeit gegenüber dem Insolvenzverwalter von Tag eins an.
Die Rechtsfolgen nach erfolgter Freigabe
- Neues Vermögen ist geschützt: Ab dem Tag der Freigabe gehört neu erwirtschaftetes Betriebsvermögen komplett dem Schuldner.
- Pflicht zur Abführung (fiktives Einkommen): Der Schuldner muss monatlich den Betrag an die Masse zahlen, der dem pfändbaren Teil eines vergleichbaren Angestelltengehalts entspricht (§ 295a InsO).
- Volles Unternehmerrisiko: Neue Schulden nach der Freigabe sind "Neuverbindlichkeiten". Sie fallen nicht unter die Restschuldbefreiung und können sofort vollstreckt werden.
Regelinsolvenz vs. Verbraucherinsolvenz
Regelinsolvenz
Für Selbstständige, Einzelunternehmer und komplexe Fälle.
Verbraucherinsolvenz
Für Privatpersonen mit einfachen Vermögensverhältnissen.
Wichtig
Die Wahl des richtigen Verfahrens hängt von der individuellen Situation ab.
Checkliste: Unterlagen für den Insolvenzantrag
Persönliche Unterlagen
- Ausweis / Reisepass
- Meldebescheinigung
- Familienstandsnachweise (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Unterhaltstitel)
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
- Bescheide: Jobcenter, Rentenversicherung, Krankenkasse, Pflegekasse
- Steuerbescheide der letzten 2–3 Jahre
- ggf. Schwerbehindertenausweis
Finanzielle Unterlagen
- Kontoauszüge aller Konten (mind. 3 Monate)
- Kreditverträge
- Leasingverträge
- Ratenzahlungsvereinbarungen
- Mietvertrag
- Energieverträge
- Versicherungsverträge
- Darlehensverträge (privat & geschäftlich)
- Bescheide: Steuern, Sozialversicherung, Krankenkasse
- Lohnabrechnungen / Gewinnermittlungen
- Vermögensnachweise: wie z.B. Sparbücher, Depots, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Kfz‑Briefe, Immobilienunterlagen, ..
Gläubigerunterlagen
- Rechnungen
- Mahnungen
- Inkassoschreiben
- Vollstreckungsankündigungen
- Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse
- Forderungsaufstellungen
- Kreditkartenabrechnungen
- Schreiben von Anwälten
- Gerichtliche Titel / Vollstreckungsbescheide
- Kündigungen von Verträgen
Unterlagen für Selbstständige / Freiberufler
- Einnahmen‑Überschuss‑Rechnungen (EÜR) der letzten 2–3 Jahre
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
- Jahresabschlüsse
- Umsatzsteuer‑Voranmeldungen
- Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
- Verträge mit Kunden und Lieferanten
- Offene‑Posten‑Listen (Debitoren/Kreditoren)
- Mietvertrag für Geschäftsräume
- Leasingverträge (Fahrzeuge, Maschinen)
- Kassenbuch
- Inventarliste
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Unvollständige Unterlagen
Fehlende Dokumente verzögern das Verfahren erheblich.
Nicht gemeldete Änderungen
Einkommens‑ oder Adressänderungen müssen sofort mitgeteilt werden.
Fehlende Mitwirkung
Unkooperatives Verhalten kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.
FAQ zur Regelinsolvenz
Wie lange dauert die Regelinsolvenz?
In der Regel 3 Jahre, abhängig von Vermögen, Gläubigern und Mitwirkung.
Kann ich während der Insolvenz selbstständig bleiben?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung des Insolvenzverwalters.
Wer entscheidet über die Restschuldbefreiung?
Das Insolvenzgericht nach Abschluss der Wohlverhaltensphase.
Kann ich die Kosten stunden lassen?
Ja, wenn die finanziellen Voraussetzungen vorliegen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Gläubigerliste, Kontoauszüge, Verträge, Bescheide, Einkommensnachweise.
Was passiert mit meinem Vermögen?
Pfändbares Vermögen wird verwertet, unpfändbares bleibt erhalten.
Kann die Restschuldbefreiung versagt werden?
Ja, bei fehlender Mitwirkung, falschen Angaben oder neuen Straftaten.
Wo erhalte ich gezielte Hilfe bei Immobilienbesitz?
Fragen zur Verwertung, zu Sicherheiten und zum Schutz Ihres Eigentums sollten Sie so früh wie möglich klären. Unsere Beratung unterstützt Sie dabei:
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess
- Aufbereitung aller Unterlagen
- Erstellung der Anträge
- Kommunikation mit den Gläubigern, falls notwendig
- Schutz Ihrer wirtschaftlichen Zukunft
Viele Vorabfragen beantworten wir bereits ausführlich in unserem Schuldenratgeber unter Fragen & Antworten und unter Insolvenz & Schuldenthemen.
Ergänzende Informationen zum Thema Regelinsolvenz und zu den Handlungsmöglichkeiten haben wir im Wissensbereich dargestellt.
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