Fragen zur Schuldnerberatung in Schöneck | Hanau
❓Tipps und Antworten für Ihre finanzielle Situation (FAQ)
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen (FAQ – Frequently Asked Questions, bedeutet "häufig gestellte Fragen") rund um Schulden und Insolvenz. Unsere Tipps helfen Ihnen, finanzielle Schwierigkeiten besser zu verstehen und die passenden Schritte zu unternehmen. Wir unterstützen Kunden in Schöneck, Hanau, Offenbach und Frankfurt professionell und diskret.
➡️ Was ist der Unterschied zwischen einer Schuldnerberatung und einer Insolvenzberatung ?
Antwort:
Die Schuldnerberatung hilft allgemein bei finanziellen Problemen – z. B. durch Haushaltspläne, Gläubigerverhandlungen oder Vergleichsangebote.
Die Insolvenzberatung ist spezialisiert auf das Privatinsolvenzverfahren und Firmeninsolvenzverfahren und bereitet z. B. den Insolvenzantrag vor. Wir bieten beide Dienstleistungen an.
➡️ Kostet die Schuldnerberatung Geld ?
Antwort:
Viele öffentlichen Schuldnerberatungsstellen sind kostenfrei, dafür gibt es aber oft sehr lange Wartezeiten. Private Anbieter verlangen natürlich Gebühren (da sie wirtschaftlich arbeiten müssen) – die Leistungen sollten hier entsprechend transparent und verständlich sein. Unser Gebührenmodell ist sehr fair und transparent, wir erklären Ihnen schon direkt im ersten kostenfreien Beratungsgespräch mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
➡️ Bieten Sie in Hanau, Offenbach, Frankfurt und Umgebung eine kostenlose Erstberatung an ?
Antwort:
Ja, unsere Schuldnerberatung ist für den regionalen Raum Hanau, Offenbach und Frankfurt ausgelegt. Wir bieten immer eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an und diese findet in unseren Büros in Schöneck oder Seligenstadt statt. Falls das für Sie zu weit sein sollte, gibt es eventuell auch noch die Option eines Hausbesuchs. Gemeinsam prüfen wir Ihre Situation und zeigen Ihnen erste Schritte aus den Schulden.
➡️ Helfen Sie auch Selbstständigen und Kleinunternehmern ?
Antwort:
Ja, wir beraten nicht nur Privatpersonen, sondern auch Selbstständige und Kleinunternehmer bei Überschuldung, Liquiditätsproblemen oder drohender Insolvenz.
➡️ Welche Unterlagen benötige ich für die Beratung ?
Antwort:
Hilfreich sind Lohnabrechnungen, Kontoauszüge oder Mahnungen – aber zwingend erforderlich sind sie beim ersten Termin nicht. Wir geben Ihnen aber im ersten Gespräch eine Checkliste zu allen relevanten Unterlagen, die wir benötigen, mit.
➡️ Warum sollten Sie "uns" als Schuldnerberatung kontaktieren?
Antwort:
Für uns sprechen 15 Jahre Erfahrung in der Schuldnerberatung & Insolvenzberatung sowie die persönliche Betreuung im regionalen Raum Hanau, Offenbach & Frankfurt. Des Weiteren bieten wir praktische Lösungen an, die Sie wirklich entlasten und Ihnen sehr nachhaltig helfen.
➡️ Unterstützen Sie auch beim Privatinsolvenzverfahren ?
Antwort:
Ja, wir begleiten Sie vom außergerichtlichen Einigungsversuch bis zur Beantragung und Durchführung des Insolvenzverfahrens – inklusive der Vorbereitung aller notwendigen Unterlagen.
➡️ Kann ich Sie mir auch helfen wenn ich nicht im Rhein-Main-Gebiet wohne ?
Antwort:
Ja, das ist auch möglich. Wir können mit Ihnen alles über Telefon und/oder Videokommunikation besprechen und Sie stellen uns dann elektronisch oder postalisch alle relevanten Dokumente zusammen. Wir werden dann zwar keinen persönlichen Termin mit Ihnen vereinbaren, aber helfen können wir Ihnen dann trotzdem.
➡️ Arbeiten Sie mit einem Anwalt zusammen ?
Antwort:
ja, wir haben einen Partneranwalt mit dem wir bei Relevanz alle rechtlichen Themen besprechen, dies ist extrem wichtig bei allen Insolvenzrelevanten Vorgängen sowie bei der Einrichtung von P-Konten oder auch bei Schuldenbereinigungsplänen.
➡️ Sind meine Daten bei Ihnen auch sicher ?
Antwort:
Ja natürlich. Unsere verbindliche Aussage: Vertraulichkeit und Datenschutz haben bei uns die höchste Priorität. Wir halten uns streng an die aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen.
➡️ Muss ich mich schämen, wenn ich zur Schuldnerberatung komme ?
Antwort:
Nein, natürlich nicht. Eine Verschuldung kann jeden treffen und unsere Beratung ist streng vertraulich. Das Ziel ist ein neuer wirtschaftlicher Anfang (egal ob außergerichtliche oder gerichtliche Schuldenregulierung). Wir sprechen mit jedem auf "Augenhöhe" - das ist uns sehr wichtig. Ein respektvoller Umgang - unabhängig von Alter, Position, Hintergrund oder Schuldensituation ist unsere Philosophie.
➡️ Haben Sie auch Erfahrung mit Selbstständigen oder Firmeninsolvenzen ?
Antwort:
ja, in diesem Umfeld sind wir auch sehr erfahren und bieten diese Beratung natürlich auch an.
➡️ Sind auch am Samstag Termine bei Ihnen möglich ?
Antwort:
ja, das ist möglich - wir können Ihnen auch am Samstag zwischen 9.00 bis 13.00 Uhr Termine anbieten.
➡️ Wann sollte man eine Schuldnerberatung aufsuchen ?
Antwort:
Am besten so früh wie möglich – z. B. bei Rückständen bei Miete, Strom, Krediten oder wenn Mahnungen vorhanden sind. Je früher man eine Hilfe sucht, desto besser sind die entsprechenden Lösungsmöglichkeiten.
➡️ Was passiert beim ersten Beratungsgespräch ?
Antwort:
Die Berater verschaffen sich in der Regel einen Überblick über Ihre finanzielle Lage. Sie bringen Ihre vorhandenen Unterlagen mit (z. B. Kontoauszüge, Mahnungen, etc..) und es wird dann gemeinsam geprüft, welche Schritte für "Sie" sinnvoll sind.
➡️ Was ist ein Schuldenbereinigungsplan ?
Antwort:
Das ist ein Plan, den die Schuldnerberatung gemeinsam mit Ihnen erstellt. Er enthält Vorschläge zur Rückzahlung der Schulden (z. B. Raten oder eine Teilzahlung) und wird den Gläubigern mit zeitlichen Fristen zur Zustimmung vorgelegt.
➡️ Wann kann ich eine Insolvenz anmelden ?
Antwort:
Wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert und Sie dauerhaft zahlungsunfähig oder überschuldet sind, können Sie eine Privatinsolvenz beantragen – die Schuldnerberatung unterstützt Sie hierbei.
➡️ Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren ?
Antwort:
In der Regel dauert es 3 Jahre, wenn Sie währenddessen bestimmte Bedingungen bzw. Vorgaben erfüllen (z. B. Mitwirkung, Abgabe pfändbaren Einkommens, etc..). Danach können bzw. sollten Sie eine Restschuldbefreiung erhalten.
➡️ Was bedeutet die Restschuldbefreiung ?
Antwort:
Nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens werden Ihnen die noch offenen Schulden erlassen – Sie sind dann rechtlich wieder schuldenfrei.
➡️ Was ist ein P-Konto und wie bekomme ich es ?
Antwort:
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt einen monatlichen Betrag vor der Kontopfändung. Sie können Ihr normales Girokonto bei Ihrer Bank in ein P-Konto umwandeln lassen. Es gibt hier auch eine Rechtsgrundlage: § 850k Zivilprozessordnung (ZPO), jeder Kontoinhaber eines Girokontos kann verlangen, dass die Bank es als P-Konto führt. Die Bank muss dies innerhalb von 4 Geschäftstagen umsetzen und das bestehende Konto wird einfach umgestellt.
➡️ Kann ich während der Insolvenz ein neues Konto eröffnen oder einen Kredit aufnehmen ?
Antwort:
Ein Konto ist möglich (oft als P-Konto). Ein Kredit während des Insolvenzverfahrens ist rechtlich nicht verboten, wird aber von Banken in der Regel abgelehnt und ist nicht empfehlenswert. Mann sollte explizit keine neue Schulden verursachen.
➡️ Kann die Krankenkasse Insolvenz für mich anmelden ?
Antwort:
ja das stimmt, hat die Krankenkasse einen Insolvenzantrag für Sie gestellt, verbleiben Ihnen genau 2 Möglichkeiten, mit der Sie Ihre Situation klären können: Entweder Sie bezahlen die Schuld zeitnah und vollständig oder Sie stellen selbst einen Insolvenzantrag. Eine Krankenkasse kann einen Insolvenzantrag ebenfalls gegen ein Unternehmen stellen, wenn dieses mit seinen Krankenkassenbeiträgen in erheblichen Verzug ist. Das Finanzamt kann dies ebenso tun, wenn ein Unternehmen entsprechende Steuerschulden hat. Ein solcher Antrag wird in beiden Fällen als Gläubigerantrag bezeichnet und beim Insolvenzgericht eingereicht.
➡️ Kann ich während der Insolvenz eine neue Wohnung suchen oder beziehen ?
Antwort:
ja, das ist natürlich möglich - eine Adressenänderung sollte aber dem Insolvenzverwalter zeitnah mitgeteilt werden. Das Thema Insolvenz und Wohnungssuche ist nicht ganz so einfach, weil es hier oft um nachweisbare Bonitätsthemen handelt und der Wohnungsmarkt sehr schwierig ist. In Deutschland gibt es zwar keine gesetzlichen Vorgaben, ein aktuelles Insolvenzverfahren ungefragt zu erwähnen – man muss aber immer bei direkten Nachfragen den Tatsachen entsprechende Antworten erteilen. In der Praxis fragen Vermieter und Makler sehr oft eine SCHUFA-Auskunft oder eine Selbstauskunft an – und genau dann wird die Insolvenz sehr schnell erkennbar, wer hier lügt, riskiert später eine fristlose Kündigung. Tipp: besser ein Privatvermieter statt große Wohnungsbauunternehmen, denn Privatvermieter sind eventuell flexibler und entscheiden oft nach einem ersten persönlichen Eindruck. Einde andere Option ist die Suche einer Wohnung über die sozialen Träger wie z. B. die Caritas, Diakonie, DRK oder die AWO.
➡️ Ist eine Selbständigkeit trotz Insolvenz möglich ?
Antwort:
ja, eine selbständige Tätigkeit ist auch während der Privatinsolvenz möglich, aber nur unter bestimmten Regeln: Der Insolvenzverwalter entscheidet, ob man selbständig bleiben darf – meisstens wird die Selbständigkeit freigegeben, aber die Einnahmen über dem pfändbaren Einkommen müssen abgeführt werden. Bei einer Freigabe der selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO) ist man selbst verantwortlich für Steuern, Versicherungen, Buchhaltung etc. Der Verwalter mischt sich nicht mehr ein, man kann Aufträge frei annehmen und dann den pfändbaren Teil des Einkommens an den Insolvenzverwalter abführen (es gibt hier auch einen Verhandlungsspielraum). Wichtig hierbei ist, das man zwischen privater Insolvenzmasse und dem Geschäftsvermögen unterscheiden muss und die Einnahmen und Ausgaben müssen transparent sein und dokumentiert werden. Die Nachteile herbei sind die fehlende Bonität (Keine Kredite, keine Leasingverträge, etc.. ) und die geringen Rücklagen.
➡️Muss ich trotz eines Insolvenzverfahrens eine Steuererklärung abgeben ?
Antwort:
Vor der Insolvenzeröffnung ist man selbst für seine Steuererklärungen zuständig. Für Besteuerungszeiträume nach Eröffnung ist der Insolvenzverwalter zuständig, soweit die Einkünfte Massezuflüsse betreffen. Für persönliche Steuern (z. B. Einkommensteuer aus einem neuen Angestelltenverhältnis) ist man selbst zuständig. Das Steuerjahr wird durch den Eröffnungszeitpunkt der Insolvenz oft in zwei Abschnitte gesplittet: Vor Eröffnung: Steuerforderungen sind Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und werden zur Tabelle angemeldet. Nach Eröffnung: Steuerforderungen sind Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO) und werden vom Insolvenzverwalter aus der Masse bezahlt. Bei eventuellen Erstattungen gehören diese, falls aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung, zur Insolvenzmasse und gehen somit an den Insolvenzverwalter. In der Regel ist man zur Abgabe einer Steuererklärung auch während eines Insolvenzverfahrens verpflichtet.
➡️ Wird meine Rente während der Insolvenz gepfändet ?
Antwort:
Die Rente ist ein Einkommen und wird wie ein Arbeitslohn behandelt. Das bedeutet das geprüft wird, ob die Rente über der Pfändungsfreigrenze liegt. Nur der übersteigende Teil wird vom Insolvenzverwalter gepfändet. Liegt die Rente unterhalb der Pfändungsfreigrenze, bleibt sie vollständig bei Ihnen als unantastbar durch den Insolvenzverwalter. Aktuell (seit 01.07.2025) liegt diese Pfändungsfreigrenze bei ~ 1.559 € netto (alleinstehend, ohne Unterhaltspflichten), bei Unterhaltspflichten (Kinder, Ehepartner) erhöht sich die Grenze entsprechend.
➡️Autoverkauf oder Kreditvertrag kurz vor Insolvenzanmeldung ?
Antwort:
Beides sind typische Handlungen zur Insolvenzverschleierung, die rechtlich aber unter konkrete Straftatbestände fallen können. Werte wie z. B. ein Auto dem Zugriff der Gläubiger entziehen oder noch schnell die Liquidität über einen Kredit sichern, obwohl klar ist, dass man zahlungsunfähig ist – ist „sehr kritisch“ zu sehen. Der Autoverkauf relativ kurz vor dem Insolvenzantrag ist eine klare Gläubigerbenachteiligung (§ 283c StGB) und ist anfechtbar nach Insolvenzordnung (§§ 129 ff. InsO): der Insolvenzverwalter kann die Transaktion rückgängig machen. Ein Kreditvertrag kurz vor Insolvenzanmeldung versteht sich als Betrug (§ 263 StGB), da der Schuldner gegenüber der Bank falsche Angaben macht oder die tatsächliche Zahlungsunfähigkeit verschweigt. Auch hier ist natürlich eine Anfechtung durch den Insolvenzverwalter möglich. Beide Fälle könnten auch mit einer möglichen Freiheitsstrafe mit bis zu 5 Jahren (in schweren Fällen auch bis zu 10 Jahren) oder mit einer Geldstrafe belegt werden. Wichtig hierbei ist, das Insolvenznahe Transaktionen sehr genau geprüft werden und der Insolvenzverwalter kann wie gesagt die Anfechtung (§§ 129 ff. InsO) nutzen, um solche Geschäfte rückgängig zu machen.
➡️ Kostenlose SCHUFA Auskunft (Datenkopie nach Art. 15 DSGVO) beantragen
Antwort:
Was nicht unbedingt zum Allgemeinwissen gehört aber stimmt: Jeder kann 1 x pro Jahr kostenlos eine eigene SCHUFA-Auskunft anfordern, das nennt sich Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Hier ist die Vorgehensweise entsprechend kurz erklärt: Direkt über die SCHUFA-Website auf https://www.meineschufa.de/de/datenkopie gehen und dort einfach die Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO beantragen. Diese Variante ist kostenfrei, es kann aber ein paar Tage dauern, bis die Unterlagen ankommen. Alternativ kann man natürlich auch das entsprechende Formular (ebenfalls auf der SCHUFA-Seite verfügbar) herunterladen und dann zusammen mit einer beigefügten Kopie des Personalausweises/Reisepasses postalisch bei der SCHUFA Holding AG (Postfach 10 34 41, 50474 Köln) beantragen. Die elektronische Vorgehensweise ist natürlich einfacher umzusetzen.
Bei weiteren Fragen können Sie uns sehr gerne hier kontaktieren, um ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren.
Noch weitere Fragen❓Wir stehen Ihnen sehr gerne zur Verfügung
💶Vertrauen Sie in den folgenden Regionen auf die Schuldner- und Insolvenzberatung Stefan Habermann:
© 2025 SH Schuldner- und Insolvenzberatung Datenschutzerklärung | Impressum | Schuldnerberatung | Privatinsolvenz | Firmeninsolvenz | Kontakt
