Pfändungsrechner 2026/2027: Pfändungsfreigrenze berechnen
Aktualisiert am 24. September 2026: Unser Pfändungsrechner 2026/2027 basiert auf den amtlichen Werten der aktuellen Pfändungstabelle nach § 850c ZPO. Ermitteln Sie kostenlos Ihre persönliche Pfändungsfreigrenze, Ihren unpfändbaren Freibetrag sowie den bei einer Lohnpfändung pfändbaren Anteil Ihres Nettoeinkommens.
Wenn Sie mehr Klarheit zu den aktuellen Pfändungsfreigrenzen wünschen, finden Sie hier alle Hintergründe, Beispiele und gesetzlichen Grundlagen zur Pfändungstabelle nach § 850c ZPO: → Pfändungsfreigrenzen 2026/2027
Änderungen ab 01.07.2026
Seit dem 01.07.2026 gelten neue Pfändungsfreigrenzen gemäß § 850c ZPO. Der monatliche Grundfreibetrag wurde auf 1.589,99 € angehoben. Auch bei bestehenden Unterhaltspflichten erhöhen sich die geschützten Freibeträge entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Unser Pfändungsrechner berücksichtigt diese aktuellen Werte der Pfändungstabelle 2026/2027 automatisch und berechnet anhand Ihres Nettoeinkommens den unpfändbaren Freibetrag sowie den pfändbaren Betrag. Wichtig: Alle Einkommensanteile oberhalb von 4.866,30 € monatlich sind nach der aktuell geltenden Pfändungstabelle im übersteigenden Teil vollständig (100 %) pfändbar. Die aktuellen Freibeträge gelten vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2027.
Fragen zum Ergebnis?
Der Rechner ist natürlich auch unabhängig vom Wohnort nutzbar. Weitere Informationen → Pfändungsgrenzen im Ausland.
Schuldnerberatung im Rhein-Main-Gebiet
Wir beraten Kunden aus Frankfurt, Hanau, Maintal, Bad Vilbel, Offenbach, Seligenstadt, Gelnhausen, Friedberg, dem Wetteraukreis, Aschaffenburg sowie dem Umland.
Unsere Standorte in Schöneck und Seligenstadt sind aus den genannten Regionen in der Regel innerhalb von 20 bis 30 Minuten erreichbar. Die Beratung erfolgt entweder persönlich vor Ort, telefonisch oder Online.
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