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Pfändungsrechner 2026: Pfändungsfreibetrag kostenlos berechnen

Letzte Aktualisierung: 06. April 2026

Fragen zum Pfändungsergebnis?

P‑Konto trotz Lohnpfändung blockiert? Freibetrag nach § 850k Abs. 4 ZPO erhöhen

Wenn Ihr Konto trotz einer Lohnpfändung oder unpfändbaren Einkommen weiterhin gesperrt ist, kann ein Antrag nach § 850k Abs. 4 ZPO helfen. Damit lässt sich der tatsächlich unpfändbare Betrag gerichtlich freigeben – zusätzlich zum P‑Konto‑Freibetrag.

Das ist besonders wichtig, wenn:

  • das Konto weniger auszahlt als laut Pfändungstabelle unpfändbar ist
  • Freigaben des Insolvenzverwalters nicht übernommen werden
  • Beträge am Monatsende zu verfallen drohen
  • Lohnpfändung + Kontopfändung gleichzeitig laufen

Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Freibetrag erhöhen:

https://www.schuldnerberatung.expert/p-konto-freibetrag-erhoehen-850k-zpo/

 

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Wenn Sie offene Verbindlichkeiten haben oder eine Lohn‑ bzw. Kontopfändung erwarten, hilft Ihnen unser kostenloser Pfändungsrechner 2026 sofort weiter. Die Berechnung erfolgt anonym und zeigt Ihnen innerhalb weniger Sekunden, welcher Teil Ihres Einkommens geschützt bleibt und welcher Betrag rechtlich gepfändet werden darf. Grundlage sind die ab dem 1. Juli 2025 geltenden Pfändungsfreigrenzen sowie die aktuellen gesetzlichen Vorgaben nach § 850c ZPO.

Mit unserem Insolvenzrechner 2026 können Sie zusätzlich prüfen, wie sich Pfändungen langfristig auf Ihre Schulden und eine mögliche Restschuldbefreiung auswirken.

Pfändungsfreibetrag 2025/2026

Der Pfändungsfreibetrag stellt den gesetzlich geschützten Betrag Ihres Einkommens dar, der bei einer Pfändung nicht angetastet werden darf. Er dient der Sicherung Ihres notwendigen Lebensunterhalts. Die Höhe des Freibetrags richtet sich nach Ihrem monatlichen Nettoeinkommen sowie nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.

Seit dem 01. Juli 2025 (bis zum 30.6.2026) betragen die Erhöhungsbeträge: 

  • 585,23 Euro für die erste unterhaltsberechtigte Person 
  • 326,04 Euro für jede weitere Person

Ab dem 01. Juli 2026 gelten die neuen Erhöhungsbeträge (Pfändungsfreigrenzen 2026/2027):

  • 600,00 € für die erste unterhaltsberechtigte Person 
  • 330,00 € für jede weitere unterhaltsberechtigte Person

Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich angepasst und orientieren sich am gesetzlichen Existenzminimum gemäß § 850c ZPO. Unseren Pfändungsrechner werden wir ab dem 01.07.2026 mit den neuen offiziellen Werten aktualisieren.

Ablauf der Pfändungsberechnung

Bei Lohn- oder Kontopfändungen wird zunächst der individuelle Pfändungsfreibetrag festgestellt. Nur der Teil des Einkommens, der diesen Freibetrag übersteigt, kann gepfändet werden. Die Pfändung erfolgt nach den gesetzlich festgelegten Stufen. Ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 4.766,99 Euro (bei Schuldnern ohne Unterhaltspflichten) ist der darüber liegende Betrag vollständig pfändbar.

Unser Pfändungsrechner bildet die gesetzlichen Berechnungsgrundlagen der aktuellen Pfändungstabelle 2025/2026 ab und ermöglicht eine praxisorientierte Einschätzung der möglichen Pfändungshöhe.

Unterhaltsberechtigte Personen

Als unterhaltsberechtigt gelten in der Regel: 

  • Ehe- und Lebenspartner mit gesetzlicher Unterhaltspflicht
  • leibliche und adoptierte Kinder
  • weitere Personen, für die eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht

Vorgehen bei drohender oder laufender Pfändung

Bei einer bevorstehenden oder bereits vollzogenen Pfändung sollte zeitnah gehandelt werden. Durch die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) bleibt der Grundfreibetrag von 1.555,00 Euro automatisch geschützt. Ohne P-Konto kann ein Konto trotz ausreichender Freibeträge vollständig blockiert werden.

Benötige ich eine P‑Konto‑Bescheinigung?

Ja, wenn Ihr Konto gepfändet ist oder Sie ein P‑Konto führen, ist die Bescheinigung notwendig, um alle Ihre Freibeträge freizugeben. Hier können Sie diese online anfordern

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bei Gericht eine Erhöhung des Freibetrags zu beantragen – beispielsweise bei berufsbedingten Mehrkosten, medizinischen Ausgaben oder sonstigen besonderen Belastungen.

Unterstützung durch eine professionelle Schuldnerberatung

Eine qualifizierte Schuldnerberatung analysiert Ihre wirtschaftliche Situation umfassend und entwickelt eine strukturelle Lösung. Dazu gehören unter anderem: 

  • Klärung der Gesamtschuldenlage 
  • Verhandlungen mit Gläubigern
  • Erstellung von Zahlungsplänen oder Vergleichen
  • Vorbereitung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans
  • Begleitung in ein mögliches Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung binnen drei Jahren

Nutzen Sie unseren Pfändungsrechner als erste Orientierung. Für eine individuelle Bewertung Ihrer Situation und konkrete Handlungsempfehlungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ausführliche Erläuterungen zu Pfändungsschutz und finanziellen Handlungsmöglichkeiten finden Sie in unserem Wissensbereich.

Wichtiger Hinweis & Haftungsausschluss

Unverbindliche Orientierung:
Diese Online-Berechnung dient ausschließlich einer ersten, unverbindlichen Orientierungshilfe. Das Ergebnis basiert auf Ihren Eingaben und automatisierten Formeln. Es stellt keine Rechtsberatung dar.

Beratungswege:
Die Nutzung dieses Tools ersetzt keine individuelle Analyse. Für die wirtschaftliche Aufarbeitung Ihrer Situation sowie die organisatorische Vorbereitung einer Entschuldung (gemäß § 305 InsO) steht Ihnen unsere Schuldner- und Insolvenzberatung Stefan Habermann zur Verfügung.

Rechtliche Vorbehalte:
Die Klärung streitiger Rechtsfragen, die rechtliche Prüfung von Forderungen oder die Vertretung in gerichtlichen Verfahren sind zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten. Bei Bedarf koordinieren wir die Zusammenarbeit mit einem entsprechenden Fachanwalt.

Haftung:
Trotz sorgfältiger Pflege der Daten (z. B. Pfändungstabellen 2025/2026) übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Ergebnisse. Eine Haftung für die Nutzung dieses kostenlosen Service ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

FAQ: Pfändungsschutz & Freibeträge 2026

Wie hoch ist mein unpfändbarer Grundbetrag im Jahr 2026?

Nach der aktuellen Pfändungstabelle (gültig bis 30.06.2026) liegt der Grundfreibetrag bei 1.555,00 € netto monatlich. Dieser Betrag ist absolut geschützt. Nur das Einkommen, das über diesen Wert hinausgeht, kann anteilig gepfändet werden.

Gibt es einen Unterschied zwischen Lohn- und Kontopfändung?

Ja. Eine Lohnpfändung (beim Arbeitgeber) schützt den Freibetrag automatisch nach der Pfändungstabelle (§ 850c ZPO). Eine Kontopfändung (bei der Bank) blockiert das gesamte Konto, wenn es nicht als P-Konto (Pfändungsschutzkonto) geführt wird. Das P-Konto schützt einen leicht erhöhten Grundfreibetrag von 1.560 €.

Was passiert, wenn ich Unterhaltspflichten habe?

Für jede gesetzliche Unterhaltspflicht (Kinder, Partner) erhöht sich Ihr Pfändungsfreibetrag. Für die erste Person um 585,23 € und für jede weitere um 326,04 € (Werte 2025/2026). Diese Erhöhungen müssen Sie Ihrer Bank oder Ihrem Arbeitgeber nachweisen, oft über eine P-Konto-Bescheinigung.

Ab welchem Einkommen ist alles pfändbar?

Die gesetzliche Höchstgrenze liegt im ersten Halbjahr 2026 bei einem Nettoeinkommen von 4.766,99 €. Alles, was Sie darüber hinaus verdienen, ist zu 100 % pfändbar, unabhängig von der Anzahl Ihrer Unterhaltspflichten.

Ich habe einen Pfändungsbescheid erhalten, was nun?

Handeln Sie sofort. Stellen Sie sicher, dass Ihr Konto ein P-Konto ist und besorgen Sie sich schnellstmöglich die Bescheinigungen über Ihre Unterhaltspflichten. Wir helfen Ihnen, die Pfändung rechtlich zu prüfen und den maximalen Freibetrag zu sichern.

Wenn Sie einzelne Begriffe nicht kennen sollten, hilft Ihnen unser Glossar – Begriffserklärungen weiter. Dort finden Sie alle wichtigen Definitionen rund um Pfändung, Einkommen und Insolvenz.

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Alle Rechner zeigen Ihnen zunächst nur die reinen Zahlen. Was diese Werte konkret für Ihren Pfändungsschutz, Ihr Einkommen und Ihre nächsten Schritte bedeuten, erschließt sich jedoch erst im Gesamtzusammenhang. Genau diese Einordnung liefert der Pfändungsratgeber verständlich, strukturiert und praxisnah.

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