Pfändungsrechner 2025: Pfändungsfreibetrag kostenlos berechnen
Sie haben offene Verbindlichkeiten und rechnen mit einer Lohn- oder Kontopfändung? Mit unserem kostenlosen Pfändungsrechner 2025 können Sie unverbindlich, anonym und innerhalb weniger Sekunden berechnen, welcher Teil Ihres Einkommens geschützt ist und welcher Betrag rechtlich gepfändet werden darf. Grundlage sind die ab dem 1. Juli 2025 geltenden Pfändungsfreigrenzen sowie die aktuellen gesetzlichen Vorgaben nach § 850c ZPO.
Pfändungsfreibetrag 2025
Der Pfändungsfreibetrag stellt den gesetzlich geschützten Betrag Ihres Einkommens dar, der bei einer Pfändung nicht angetastet werden darf. Er dient der Sicherung Ihres notwendigen Lebensunterhalts. Die Höhe des Freibetrags richtet sich nach Ihrem monatlichen Nettoeinkommen sowie nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.
Seit dem 1. Juli 2025 gelten folgende Werte:
• Grundfreibetrag: 1.555,00 Euro monatlich
• Erhöhungsbetrag für die erste unterhaltsberechtigte Person: 585,23 Euro
• Erhöhungsbetrag für jede weitere Person: 326,04 Euro
Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich angepasst und orientieren sich am gesetzlichen Existenzminimum gemäß § 850c ZPO.
Ablauf der Pfändungsberechnung
Bei Lohn- oder Kontopfändungen wird zunächst der individuelle Pfändungsfreibetrag festgestellt. Nur der Teil des Einkommens, der diesen Freibetrag übersteigt, kann gepfändet werden. Die Pfändung erfolgt nach den gesetzlich festgelegten Stufen.
Ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 4.766,99 Euro (bei Schuldnern ohne Unterhaltspflichten) ist der darüber liegende Betrag vollständig pfändbar.
Unser Pfändungsrechner bildet die gesetzlichen Berechnungsgrundlagen der aktuellen Pfändungstabelle 2025/2026 ab und ermöglicht eine praxisorientierte Einschätzung der möglichen Pfändungshöhe.
Unterhaltsberechtigte Personen
Als unterhaltsberechtigt gelten in der Regel:
• Ehe- und Lebenspartner mit gesetzlicher Unterhaltspflicht
• leibliche und adoptierte Kinder
• weitere Personen, für die eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht
Seit Juli 2025 betragen die Erhöhungsbeträge:
• 585,23 Euro für die erste unterhaltsberechtigte Person
• 326,04 Euro für jede weitere Person
Vorgehen bei drohender oder laufender Pfändung
Bei einer bevorstehenden oder bereits vollzogenen Pfändung sollte zeitnah gehandelt werden. Durch die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) bleibt der Grundfreibetrag von 1.555,00 Euro automatisch geschützt. Ohne P-Konto kann ein Konto trotz ausreichender Freibeträge vollständig blockiert werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bei Gericht eine Erhöhung des Freibetrags zu beantragen – beispielsweise bei berufsbedingten Mehrkosten, medizinischen Ausgaben oder sonstigen besonderen Belastungen.
Unterstützung durch eine professionelle Schuldnerberatung
Eine qualifizierte Schuldnerberatung analysiert Ihre wirtschaftliche Situation umfassend und entwickelt eine strukturelle Lösung. Dazu gehören unter anderem:
• Klärung der Gesamtschuldenlage
• Verhandlungen mit Gläubigern
• Erstellung von Zahlungsplänen oder Vergleichen
• Vorbereitung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans
• Begleitung in ein mögliches Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung binnen drei Jahren
Nutzen Sie unseren Pfändungsrechner als erste Orientierung. Für eine individuelle Bewertung Ihrer Situation und konkrete Handlungsempfehlungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis:
Die Berechnung dient ausschließlich der Orientierung. Sie ersetzt keine individuelle, rechtsverbindliche Beratung. Für komplexe Fälle, verbindliche Auskünfte oder rechtliche Entscheidungen wenden Sie sich bitte an unsere Schuldner- und Insolvenzberatung oder an eine qualifizierte Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt. Trotz sorgfältiger Umsetzung übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Berechnung.
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