Pfändungsrechner 2026/2027: Pfändungsfreibetrag berechnen
Aktualisiert am 01. Juni 2026: Dieser Rechner nutzt die amtlichen Werte der neuen Pfändungstabelle 2026/2027 (gültig ab 01.07.2026). Berechnen Sie anonym und schnell Ihren Pfändungsfreibetrag und den pfändbaren Betrag bei einer Lohnpfändung.
Wenn Sie mehr Klarheit zu den neuen Schutzbeträgen wünschen, finden Sie hier eine kompakte Übersicht zu den aktuell geltenden Pfändungsfreigrenzen 2026/2027. Dort sehen Sie, wie die Beträge entstehen, wie sie wirken und was sie für Ihren Alltag bedeuten. Die Seite hilft Ihnen, die Zahlen aus dem Rechner besser einzuordnen und typische Fehler zu vermeiden.
Pfändungsfreigrenzen 2026/2027
Die nachfolgenden Werte zeigen Ihnen die aktuell veröffentlichten Grundfreibeträge nach § 850c ZPO, gültig vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2027.
Grundfreibeträge nach § 850c ZPO
→ bei 0 Unterhaltspflichten: 1.589,99 €
→ bei 1 Unterhaltspflichten: 2.189,99 €
→ bei 2 Unterhaltspflichten: 2.519,99 €
→ bei 3 Unterhaltspflichten: 2.859,99 €
→ bei 4 Unterhaltspflichten: 3.189,99 €
→ bei 5 Unterhaltspflichten: 3.519,99 €
Änderungen ab 01.07.2026
Seit 01. Juli 2026 gelten erhöhte Grundfreibeträge und angepasste Unterhaltsschutzbeträge; zudem ist ein Einkommen oberhalb von 4.866,30 € vollständig pfändbar.
Fragen zum Ergebnis?
Viele Menschen aus Frankfurt nutzen unseren Pfändungsrechner, um damit ihren persönlichen Pfändungsfreibetrag zuverlässig und schnell zu ermitteln. Wer seine Pfändungsgrenzen kennt, sollte auch wissen, wie diese im Ausland wirken – Details dazu unter Pfändungsgrenzen im Ausland.
Wir beraten im gesamten Rhein‑Main‑Gebiet:
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