P‑Konto‑Bescheinigung – Formular nach § 903 ZPO
Dieses Formular dient ausschließlich der Übermittlung Ihrer Angaben zur Ausstellung einer P‑Konto‑Bescheinigung gemäß § 903 ZPO. Alle Informationen zur Bescheinigung, zum Ablauf, zu den Kosten und zu den Freibeträgen finden Sie auf der Hauptseite:
→ P‑Konto‑Bescheinigung online beantragen
Diese Seite dient ausschließlich der Formularübermittlung.
Hinweise zum Formular
Über dieses Formular können Sie die Ausstellung Ihrer P‑Konto‑Bescheinigung beantragen, gültig für 2026/2027. Die Angaben werden ausschließlich zur Erstellung der Bescheinigung verwendet und vertraulich behandelt.
Die Ausstellung erfolgt:
- digital per E‑Mail
- zusätzlich im Original per Post
- bundesweit gültig
- zum Festpreis von 50 €
Die 50 € werden per Vorabkasse berechnet.
Sie erhalten nach Absenden des Formulars eine Rechnung per E‑Mail. Sobald der Betrag eingegangen ist, stellen wir Ihre P‑Konto‑Bescheinigung sofort aus und senden sie Ihnen:
- umgehend digital per E‑Mail
- zusätzlich im Original per Post (wichtig, da viele Banken nur Originale akzeptieren)
Um Ihre P‑Konto‑Bescheinigung schnell und rechtssicher ausstellen zu können, benötigen wir diese nachfolgenden Informationen:
Rechtsgrundlage
Die Bescheinigung wird gemäß § 903 ZPO ausgestellt. Sie dient explizit nur der Feststellung gesetzlich geschützter Freibeträge auf einem Pfändungsschutzkonto (P‑Konto).
Noch Fragen zur P‑Konto Bescheinigung?
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