P‑Konto‑Bescheinigung 2026/2027 Online‑Formular
Dieses Formular dient ausschließlich der Übermittlung Ihrer Angaben zur Ausstellung einer P‑Konto‑Bescheinigung gemäß § 850k Abs. 5 ZPO. Alle Informationen zur Bescheinigung, zum Ablauf, zu den Kosten und zu den Freibeträgen finden Sie auf der Hauptseite:
→ P‑Konto‑Bescheinigung online beantragen
Diese Seite dient ausschließlich der Formularübermittlung.
Hinweise zum Formular
Über dieses Formular können Sie die Ausstellung Ihrer P‑Konto‑Bescheinigung beantragen. Die Angaben werden ausschließlich zur Erstellung der Bescheinigung verwendet und vertraulich behandelt.
Die Ausstellung erfolgt:
- digital per E‑Mail
- zusätzlich im Original per Post
- bundesweit gültig
- zum Festpreis von 50 €
Die 50 € werden per Vorabkasse berechnet.
Sie erhalten nach Absenden des Formulars eine Rechnung per E‑Mail. Sobald der Betrag eingegangen ist, stellen wir Ihre P‑Konto‑Bescheinigung sofort aus und senden sie Ihnen:
- umgehend digital per E‑Mail
- zusätzlich im Original per Post (wichtig, da viele Banken nur Originale akzeptieren)
Um Ihre P‑Konto‑Bescheinigung schnell und rechtssicher ausstellen zu können, benötigen wir diese nachfolgenden Informationen:
Rechtsgrundlage
Die Bescheinigung wird gemäß § 850k Abs. 5 ZPO ausgestellt. Sie dient explizit nur der Feststellung gesetzlich geschützter Freibeträge auf einem Pfändungsschutzkonto (P‑Konto).
Noch Fragen zur P‑Konto Bescheinigung?
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