P‑Konto‑Bescheinigung Formular online ausfüllen
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P‑Konto‑Bescheinigung 2026/2027 Online‑Formular

Dieses Formular dient ausschließlich der Übermittlung Ihrer Angaben zur Ausstellung einer P‑Konto‑Bescheinigung gemäß § 850k Abs. 5 ZPO. Alle Informationen zur Bescheinigung, zum Ablauf, zu den Kosten und zu den Freibeträgen finden Sie auf der Hauptseite:

P‑Konto‑Bescheinigung online beantragen

Diese Seite dient ausschließlich der Formularübermittlung.

Hinweise zum Formular

Über dieses Formular können Sie die Ausstellung Ihrer P‑Konto‑Bescheinigung beantragen. Die Angaben werden ausschließlich zur Erstellung der Bescheinigung verwendet und vertraulich behandelt.

Die Ausstellung erfolgt:

  • digital per E‑Mail
  • zusätzlich im Original per Post
  • bundesweit gültig
  • zum Festpreis von 50 €

Die 50 € werden per Vorabkasse berechnet.

Sie erhalten nach Absenden des Formulars eine Rechnung per E‑Mail. Sobald der Betrag eingegangen ist, stellen wir Ihre P‑Konto‑Bescheinigung sofort aus und senden sie Ihnen:

  • umgehend digital per E‑Mail
  • zusätzlich im Original per Post (wichtig, da viele Banken nur Originale akzeptieren)

 

Um Ihre P‑Konto‑Bescheinigung schnell und rechtssicher ausstellen zu können, benötigen wir diese nachfolgenden Informationen:

 

DSGVO‑Hinweis: Ich willige ein, dass die von mir übermittelten Daten ausschließlich zur Erstellung einer P‑Konto‑Bescheinigung gemäß § 850k ZPO verarbeitet und gespeichert werden. Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Nach Ausstellung und Versendung der Bescheinigung werden meine Daten zeitnah gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Hinweis zur Richtigkeit der Angaben: Ich bestätige, dass alle von mir übermittelten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Die Bescheinigung wird ausschließlich auf Grundlage meiner Angaben erstellt. Für Nachteile, die durch unrichtige, unvollständige oder fehlende Angaben entstehen, übernehme ich die Verantwortung. Eine Haftung des Ausstellers ist ausgeschlossen.*

* Kennzeichnet erforderliche Felder
Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Rechtsgrundlage

Die Bescheinigung wird gemäß § 850k Abs. 5 ZPO ausgestellt. Sie dient explizit nur der Feststellung gesetzlich geschützter Freibeträge auf einem Pfändungsschutzkonto (P‑Konto).

Noch Fragen zur P‑Konto Bescheinigung? 

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