Bescheinigung Formular online ausfüllen – § 903 ZPO
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P‑Konto‑Bescheinigung – Formular nach § 903 ZPO

Dieses Formular dient ausschließlich der Übermittlung Ihrer Angaben zur Ausstellung einer P‑Konto‑Bescheinigung gemäß § 903 ZPO. Alle Informationen zur Bescheinigung, zum Ablauf, zu den Kosten und zu den Freibeträgen finden Sie auf der Hauptseite:

P‑Konto‑Bescheinigung online beantragen

Diese Seite dient ausschließlich der Formularübermittlung.

Hinweise zum Formular

Über dieses Formular können Sie die Ausstellung Ihrer P‑Konto‑Bescheinigung beantragen, gültig für 2026/2027. Die Angaben werden ausschließlich zur Erstellung der Bescheinigung verwendet und vertraulich behandelt.

Die Ausstellung erfolgt:

  • digital per E‑Mail
  • zusätzlich im Original per Post
  • bundesweit gültig
  • zum Festpreis von 50 €

Die 50 € werden per Vorabkasse berechnet.

Sie erhalten nach Absenden des Formulars eine Rechnung per E‑Mail. Sobald der Betrag eingegangen ist, stellen wir Ihre P‑Konto‑Bescheinigung sofort aus und senden sie Ihnen:

  • umgehend digital per E‑Mail
  • zusätzlich im Original per Post (wichtig, da viele Banken nur Originale akzeptieren)

 

Um Ihre P‑Konto‑Bescheinigung schnell und rechtssicher ausstellen zu können, benötigen wir diese nachfolgenden Informationen:

 

Ich bestätige die Richtigkeit meiner Angaben, akzeptiere die Kosten von 50 € (Vorkasse) und stimme der sofortigen Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist zu.*

DSGVO-Einwilligung: Ich willige in die Verarbeitung meiner Daten (inkl. Angaben zu Sozialleistungen/Unterhalt nach Art. 9 DSGVO) zur Erstellung der Bescheinigung gemäß § 903 ZPO ein.*

* Kennzeichnet erforderliche Felder
Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Rechtsgrundlage

Die Bescheinigung wird gemäß § 903 ZPO ausgestellt. Sie dient explizit nur der Feststellung gesetzlich geschützter Freibeträge auf einem Pfändungsschutzkonto (P‑Konto).

Noch Fragen zur P‑Konto Bescheinigung? 

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