SH Schuldnerberatung & Insolvenzberatung

Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eröffnen

Letzte Aktualisierung: Februar 2026

Was ist ein Pfändungsschutzkonto?

Ein Pfändungsschutzkonto, das sogenannte P‑Konto, ist ein spezielles Girokonto, das Sie eröffnen können, um Pfändungsschutz zu erhalten und einen automatischen Schutz vor Kontopfändungen zu ermöglichen. Es ist dafür gedacht, dass Personen trotz einer Kontopfändung weiterhin über ihren monatlichen Grundfreibetrag verfügen können – um z. B. Miete, Lebensmittel, Strom und andere notwendige Ausgaben bezahlen zu können.

Wichtige Merkmale des P-Kontos:

  1. Pfändungsschutz: Der pfändungsfreie Grundbetrag auf einem Pfändungsschutzkonto beträgt ab dem 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 ~1.555,00 pro Monat. Dieser Betrag wird auf 10 volle Euro aufgerundet, also 1.560 Euro, wenn das P-Konto bereits eingerichtet ist.
  2. Zusätzliche Freibeträge sind möglich, man kann z. B. auch für unterhalts-pflichtige Personen (z. B. Kinder, Ehepartner) oder bestimmte Sozialleistungen den monatlichen Freibetrag erhöhen lassen.
  3. Umwandlung des Kontos: Ein existierendes Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden – jede/r hat auch bei Schulden einen gesetzlichen Anspruch hierauf.
  4. Wichtig: Man darf nur ein P-Konto pro Person haben, was die Bank auch entsprechend überprüft.

Wann ist ein P-Konto entsprechend sinnvoll?

  • Wenn man Schulden hat, eine Pfändung droht oder man sich bereits in einem Privatinsolvenzverfahren befindet, ist ein P‑Konto besonders wichtig, um die eigene Existenz zu sichern. Man kann dann zumindest über das nötigste Einkommen (bis zur Pfändungsschutzgrenze) weiterhin verfügen.
  • Kosten: Die Bank darf für das P-Konto keine höheren Gebühren verlangen als für ein vergleichbares normales Konto. Das wird aber teilweise bei Banken ganz unterschiedlich gehandhabt.
  • Für die Erhöhung des Freibetrags auf dem P‑Konto wird eine P‑Konto‑Bescheinigung benötigt. Diese darf von anerkannten Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Familienkassen, Sozialleistungsträgern und in bestimmten Fällen auch vom Arbeitgeber ausgestellt werden. Wir stellen die Bescheinigung über unseren anwaltlichen Kooperationspartner und unseren Steuerberater rechtssicher aus.

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Nutzen Sie unseren hilfreichen P‑Konto‑Rechner, um in wenigen Sekunden Ihren persönlichen Freibetrag zu berechnen und zu sehen, wie viel Geld Ihnen trotz Pfändung bleibt.

Wenn das P‑Konto nicht mehr ausreicht: Schuldenbereinigungsplan nach § 305 InsO

Ein P‑Konto schützt nur Ihr monatliches Existenzminimum. Wenn mehrere Gläubiger Druck machen, Pfändungen sich häufen oder Ihr Freibetrag trotz Bescheinigung nicht mehr reicht, benötigen Sie eine Lösung, die alle Schulden gemeinsam regelt. Der nächste Schritt ist dann ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan nach § 305 InsO.

Damit können wir:

  • alle Gläubiger in einem Verfahren bündeln
  • realistische Raten oder Quoten anbieten
  • weitere Pfändungen entschärfen
  • eine Insolvenz häufig vermeiden
  • bei Scheitern die notwendige Bescheinigung für die Privatinsolvenz ausstellen

➡️ Mehr zum Schuldenbereinigungsplan nach § 305 InsO

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Wir bieten persönliche Schuldner‑ und Insolvenzberatung an zwei Standorten im Rhein‑Main‑Gebiet:

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