Pfändungsfreigrenze 2027 – gültig bis 30. Juni 2027
Die Pfändungsfreigrenze 2027 gilt bundesweit bis zum 30. Juni 2027 und entspricht vollständig den gesetzlichen Werten der Pfändungstabelle 2026/2027.
Letzte Aktualisierung: 12. April 2026
Die Pfändungsfreigrenze 2027 – gültig bis 30. Juni 2027 richtet sich vollständig nach den gesetzlichen Vorgaben des § 850c ZPO. Die unpfändbaren Einkommensteile wurden vom Bundesministerium der Justiz festgelegt und gelten bundesweit unverändert vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2027. Sie legen fest, welcher Betrag Schuldnerinnen und Schuldnern zur Sicherung des Existenzminimums verbleibt und welcher Teil des Einkommens im Rahmen von Pfändungen abgeführt werden darf.
Unpfändbare Einkommensteile 2026/2027 im Überblick
Monatliche unpfändbare Beträge ab 01.07.2026:
- → bei 0 unterhaltspflichtige Personen: 1.589,99 €
- → bei 1 unterhaltspflichtige Personen: 2.189,99 €
- → bei 2 unterhaltspflichtige Personen: 2.519,99 €
- → bei 3 unterhaltspflichtige Personen: 2.859,99 €
- → bei 4 unterhaltspflichtige Personen: 3.189,99 €
- → bei 5 unterhaltspflichtige Personen: 3.519,99 €
Die vollständigen Werte finden Sie hier: Pfändungstabelle 2026/2027
Warum gibt es keine eigene Freigrenze 2027?
Die Pfändungsfreigrenzen werden aktuell immer jährlich zum 1. Juli angepasst. Deshalb gelten die Werte der neuen Pfändungstabelle 2026/2027 automatisch bis zum 30.06.2027 weiter. Eine separate Freigrenze für das Jahr 2027 existiert daher nicht.
Für wen gilt die Pfändungsfreigrenze 2027?
Die gesetzlichen Freibeträge gelten für:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Selbstständige und Freiberufler
- Rentnerinnen und Rentner
- Personen mit Unterhaltspflichten
- Inhaber eines P‑Kontos
Alle Vollstreckungsstellen wenden die Werte automatisch an.
Bedeutung der Pfändungsfreigrenze im Alltag
Die Pfändungsfreigrenze bestimmt:
- wie viel Einkommen unpfändbar bleibt
- wie viel an Gläubiger abgeführt werden darf
- wie hoch der Kontopfändungsschutz auf dem P‑Konto ist
- welche Beträge bei Lohnpfändungen berücksichtigt werden
Sie ist damit ein zentraler Faktor für alle, die von Pfändungen betroffen sind.
Unterstützung bei Fragen zu Pfändung und Freibeträgen
Wenn Sie wissen möchten, wie hoch Ihr persönlicher Freibetrag ist oder wie Sie Ihren Pfändungsschutz erhöhen können, prüfen wir Ihre Situation unverbindlich und erklären Ihnen Ihre Möglichkeiten.
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