Pfändungstabelle 2026/2027 – gültig ab 1. Juli 2026
Die Pfändungstabelle 2026/2027 zeigt die ab dem 1. Juli 2026 geltenden pfändbaren und unpfändbaren Beträge für Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO. Die neuen Freibeträge gelten bundesweit und werden automatisch von Arbeitgebern, Banken und auch allen anderen Vollstreckungsstellen angewendet.
Letzte Aktualisierung: 10. April 2026
Die neuen Pfändungsfreigrenzen für die Jahre 2026/2027 wurden vom Bundesministerium der Justiz veröffentlicht und treten zum 1. Juli 2026 in Kraft. Die aktualisierten Werte der Pfändungstabelle 2026/2027 bestimmen, welcher Teil des Nettoeinkommens künftig unpfändbar bleibt und welcher Betrag an Gläubiger abgeführt werden darf.
Die Anpassung erfolgt jährlich auf Grundlage des steuerlichen Grundfreibetrags und soll sicherstellen, dass das gesetzlich geschützte Existenzminimum gewahrt bleibt. Besonders Haushalte mit Unterhaltspflichten profitieren von den erhöhten Freibeträgen, da auch die Zuschläge für unterhaltsberechtigte Personen jährlich angepasst werden.
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