Pfändungstabelle 2026/2027 – gültig ab 1. Juli 2026
Die Pfändungstabelle 2026/2027 zeigt die ab dem 1. Juli 2026 geltenden pfändbaren und unpfändbaren Beträge für Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO. Die neuen Freibeträge gelten bundesweit und werden automatisch von Arbeitgebern, Banken und auch allen anderen Vollstreckungsstellen angewendet.
Letzte Aktualisierung: 10. April 2026
Die neuen Pfändungsfreigrenzen für die Jahre 2026/2027 wurden vom Bundesministerium der Justiz veröffentlicht und treten zum 1. Juli 2026 in Kraft. Die Werte der ab dann gültigen Pfändungstabelle 2026/2027 bestimmen, wieviel genau vom Nettoeinkommen für Sie unpfändbar bleibt und welcher Betrag an die Gläubiger abgeführt werden muß.
Die Anpassung erfolgt aktuell immer jährlich auf der Grundlage des steuerlichen Grundfreibetrags und soll sicherstellen, dass das vor allem das gesetzlich geschützte Existenzminimum entsprechend gewahrt bleibt. Speziell Haushalte mit Unterhaltspflichten profitieren von den erhöhten Freibeträgen, da auch die Zuschläge für die unterhaltsberechtigten Personen jährlich angepasst werden.
Sie möchten wissen, wie sich die neuen Pfändungsfreigrenzen von 2026/2027 auf Ihr Einkommen auswirken?
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