Verfahrensrechner Insolvenz 2026/2027 – Privat oder Regelinsolvenz?
Mit unserem kostenlosen Online-Tool finden Sie in weniger als einer Minute heraus, welche Verfahrensart in Ihrem persönlichen Fall gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Zuordnung erfolgt im Rechner vollautomatisch, anonym und direkt auf Basis der aktuellen Rechtslage.
So ermitteln Sie Ihr Verfahren
Beantworten Sie einfach die folgenden kurzen Fragen zu Ihrer beruflichen Situation und Ihren Schulden. Der Verfahrensrechner wertet Ihre Angaben sofort nach § 304 InsO aus und basiert auf den aktuellen gesetzlichen Vorgaben für 2026/2027. Sie erfahren direkt, ob in Ihrem persönlichen Fall ein Privatinsolvenzverfahren oder die Regelinsolvenz greift – ideal als verlässliche Erstorientierung vor einer Schuldnerberatung.
Was bedeutet das Ergebnis des Verfahrensrechners?
Der Verfahrensrechner zeigt Ihnen, ob in Ihrem Fall die Privatinsolvenz oder die Regelinsolvenz gilt. Die Entscheidung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des § 304 InsO und hängt insbesondere davon ab, ob Sie aktuell selbstständig sind, ob betriebliche Altschulden aus einer früheren Selbstständigkeit oder Geschäftsführerhaftung bestehen, welche Art von Schulden vorliegt und wie viele Gläubiger beteiligt sind. Das Ergebnis dient als erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung durch eine professionelle Schuldnerberatung.
Zu Ihrer Orientierung: Für aktive Kapitalgesellschaften wie zum Beispiel eine GmbH oder UG gilt immer die Firmeninsolvenz. Aktiv Selbstständige fallen unter die Regelinsolvenz. Privatpersonen sowie ehemalige Selbstständige und ehemalige Geschäftsführer durchlaufen unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Privatinsolvenz.
Unterschiede zwischen Privatinsolvenz, Regelinsolvenz und Firmeninsolvenz
Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz)
- Möglich für Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose.
- Möglich für ehemalige Selbstständige und ehemalige GmbH-Geschäftsführer mit betrieblichen Altschulden, sofern weniger als 20 Gläubiger vorhanden sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (z. B. offene Nettolöhne) bestehen.
- Möglich für ehemalige Selbstständige ohne jegliche betriebliche Altschulden (in diesem Fall gilt keine Gläubigerbegrenzung).
- Außergerichtlicher Einigungsversuch ist zwingend gesetzlich erforderlich.
- Dauer bis zur Restschuldbefreiung: 3 Jahre.
Regelinsolvenz
- Verpflichtend für aktuell Selbstständige (unabhängig von der Gläubigeranzahl).
- Verpflichtend für ehemalige Selbstständige und ehemalige GmbH-Geschäftsführer, wenn echte Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (z. B. offene Nettolöhne oder ein Insolvenzgeld-Regress der Bundesagentur für Arbeit) bestehen – unabhängig von der Gläubigeranzahl.
- Verpflichtend bei bestehenden betrieblichen Altschulden und gleichzeitig 20 oder mehr Gläubigern.
- Kein außergerichtlicher Einigungsversuch nötig (direkter Antrag beim Amtsgericht).
- Dauer bis zur Restschuldbefreiung: 3 Jahre.
Firmeninsolvenz
- Verpflichtend für aktive GmbH, UG, AG, Vereine und andere juristische Personen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
- Geschäftsführer müssen die Insolvenzreife prüfen.
- Verspäteter Antrag führt zu einer strafbaren Insolvenzverschleppung.
- Persönliche Risiken für Geschäftsführer durch Geschäftsführerhaftung (z. B. Haftungsklagen durch den Insolvenzverwalter).
- Dauer des Verfahrens ist abhängig von Vermögen, Masse und Verwertung.
- Betrifft nur das Unternehmen, nicht automatisch die Privatperson.
Was passiert nach der Entscheidung?
Unabhängig davon, ob die Privat- oder Regelinsolvenz zutrifft, folgen im Verfahren immer diese Schritte:
- Antragstellung beim zuständigen Insolvenzgericht
- Eröffnung des Verfahrens
- Vollstreckungsstopp (Schutz vor Gerichtsvollziehern)
- Forderungsprüfung durch den Verwalter
- Abführung des pfändbaren Einkommens (Ihren individuellen Freibetrag können Sie mit unserem P-Konto-Rechner ermitteln)
- Wohlverhaltensphase
- Restschuldbefreiung nach 3 Jahren
Kosten der Insolvenz
Die üblichen Kosten eines Insolvenzverfahrens liegen im Durchschnitt bei ca. 2.000–2.500 €. Die tatsächlichen Kosten hängen jedoch von der vorhandenen Insolvenzmasse sowie der Anzahl der Gläubiger ab und können – insbesondere bei pfändbarem Einkommen, Vermögenswerten oder Sonderfällen – auch deutlich höher ausfallen.
Wichtig ist: Die Verfahrenskosten werden zuerst aus den während der Insolvenz abgeführten Pfändungsbeträgen bezahlt. Erst wenn diese vollständig gedeckt sind, erhalten die Gläubiger Zahlungen aus der Masse.
Wenn Sie die Kosten nicht aus eigenen Mitteln tragen können, ist zudem eine Stundung der Verfahrenskosten beim Gericht möglich. Die Restschuldbefreiung kann somit trotz vorübergehend fehlender Zahlung erteilt werden.
Eine vollständige Berechnung Ihres individuellen Insolvenzverlaufs – inklusive aller Pfändungen, Verfahrenskosten, Raten und der voraussichtlichen Restschuld – erhalten Sie mit unserem Insolvenzrechner.
⚖️ Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss
Der Verfahrensrechner basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Insolvenzordnung (insbesondere § 304 InsO) sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) für den Zeitraum 2026/2027.
1. Keine Rechtsberatung
Die computergestützte Auswertung dient ausschließlich Ihrer unverbindlichen Erstorientierung. Die Nutzung dieses Online-Rechners stellt keine Rechts- oder Schuldnerberatung dar und kann eine individuelle Prüfung Ihres Einzelfalls durch einen qualifizierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder eine anerkannte Insolvenzberatungsstelle nicht ersetzen.
2. Ausschluss der Gewährleistung und Haftung
Trotz sorgfältiger Programmierung und fortlaufender juristischer Prüfung wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Fehlerfreiheit der bereitgestellten Inhalte, Logiken und des berechneten Ergebnisses übernommen. Das digitale Ergebnis hängt maßgeblich von der Richtigkeit und Vollständigkeit der von Ihnen eingegebenen Daten ab.
Die Haftung für Schäden aus der Nutzung des Rechners oder dem Vertrauen auf das digitale Ergebnis ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder betrifft die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Verbindlichkeit
Verbindlich für die Einleitung und Durchführung eines Insolvenzverfahrens sind ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie die tatsächlichen Beschlüsse und Entscheidungen der zuständigen Insolvenzgerichte.
Kostenlose Erstberatung
Wenn Sie unsicher sind, welches Verfahren für Sie richtig ist oder wie Sie den Insolvenzantrag stellen, unterstützen wir Sie gerne persönlich. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Immer mehr Betroffene aus Frankfurt am Main nutzen unseren Verfahrensrechner, um die richtige Verfahrensart – die Privatinsolvenz oder das Regelinsolvenzverfahren – eindeutig zu bestimmen.
Wir beraten im gesamten Rhein‑Main‑Gebiet:
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Unsere Standorte in Schöneck und Seligenstadt sind aus allen genannten Regionen in der Regel innerhalb von 20–30 Minuten erreichbar – entweder persönlich, telefonisch oder auch digital über unsere Online‑Schuldnerberatung.
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