Verfahrensrechner Insolvenz 2026/2027 – Privat oder Regelinsolvenz?
Mit unserem kostenlosen Verfahrensrechner 2026/2027 finden Sie in weniger als einer Minute heraus, ob für Sie die Privatinsolvenz oder die Regelinsolvenz gilt – rechtssicher nach § 304 InsO.
Der Verfahrensrechner Insolvenz 2026/2027 hilft Ihnen dabei, schnell und rechtssicher zu bestimmen, ob in Ihrem Fall das Privatinsolvenzverfahren oder das Regelinsolvenzverfahren gilt. Die Entscheidung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des § 304 InsO und hängt unter anderem davon ab, ob betriebliche Altschulden bestehen, ob Sie aktuell selbstständig sind und wie viele Gläubiger beteiligt sind. Der Rechner ist anonym, kostenlos und liefert Ihnen innerhalb weniger Sekunden eine klare Einschätzung – ideal zur ersten Orientierung vor einer Schuldnerberatung.
Was bedeutet das Ergebnis des Verfahrensrechners?
Der Verfahrensrechner zeigt Ihnen, ob in Ihrem Fall die Privatinsolvenz oder die Regelinsolvenz gilt. Die Entscheidung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des § 304 InsO und hängt insbesondere davon ab, ob Sie aktuell selbstständig sind, ob betriebliche Altschulden bestehen und wie viele Gläubiger beteiligt sind. Das Ergebnis dient als erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung durch eine professionelle Schuldnerberatung.
Unterschiede zwischen Privatinsolvenz und Regelinsolvenz
Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz)
- möglich für Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose
- möglich für ehemalige Selbstständige ohne betriebliche Altschulden
- möglich bei weniger als 20 Gläubigern
- außergerichtlicher Einigungsversuch erforderlich
- Dauer bis zur Restschuldbefreiung: 3 Jahre
Regelinsolvenz
- verpflichtend für aktuell Selbstständige
- verpflichtend bei Schulden aus Arbeitsverhältnissen
- verpflichtend bei mehr als 20 Gläubigern
- kein außergerichtlicher Einigungsversuch nötig
- Dauer bis zur Restschuldbefreiung: 3 Jahre
Was passiert nach der Entscheidung?
Unabhängig davon, ob Privat- oder Regelinsolvenz zutrifft, folgen im Verfahren immer diese Schritte:
- Antragstellung beim zuständigen Insolvenzgericht
- Eröffnung des Verfahrens
- Vollstreckungsstopp
- Forderungsprüfung
- Abführung des pfändbaren Einkommens (Ihren individuellen Freibetrag können Sie mit dem P‑Konto‑Rechner berechnen.)
- Wohlverhaltensphase
- Restschuldbefreiung nach 3 Jahren
Kosten der Insolvenz
Die üblichen Kosten eines Insolvenzverfahrens liegen im Durchschnitt bei 2.000–2.500 €. Die tatsächlichen Kosten hängen jedoch von der vorhandenen Insolvenzmasse ab und können — insbesondere bei pfändbarem Einkommen, Vermögenswerten oder Sonderfällen — auch deutlich höher ausfallen. Eine vollständige Berechnung Ihres individuellen Insolvenzverlaufs – inklusive aller Pfändungen, Verfahrenskosten, Raten und der voraussichtlicher Restschuld – erhalten Sie mit unserem Insolvenzrechner.
Wichtig ist: Die Verfahrenskosten werden zuerst aus den während der Insolvenz abgeführten Pfändungsbeträgen bezahlt. Erst wenn diese vollständig gedeckt sind, erhalten die Gläubiger Zahlungen aus der Masse.
Wenn Sie die Kosten nicht aus eigenen Mitteln tragen können, ist eine auch eine Stundung der Verfahrenskosten möglich. Die Restschuldbefreiung kann auch trotz fehlender Zahlung erteilt werden.
Rechtlicher Hinweis
Der Verfahrensrechner basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Insolvenzordnung, insbesondere § 304 InsO. Die Berechnung dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die gesetzlichen Vorgaben und die Entscheidungen der Insolvenzgerichte.
Kostenlose Erstberatung
Wenn Sie unsicher sind, welches Verfahren für Sie richtig ist oder wie Sie den Insolvenzantrag stellen, unterstützen wir Sie gerne persönlich. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Immer mehr Betroffene aus Frankfurt nutzen auch unseren Verfahrensrechner, um die richtige Verfahrensart – Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz – eindeutig zu bestimmen.
Wir beraten im gesamten Rhein‑Main‑Gebiet:
Frankfurt | Hanau | Offenbach | Seligenstadt | Gelnhausen | Wetterau | Aschaffenburg
Unsere Standorte in Schöneck und Seligenstadt sind aus allen genannten Regionen in der Regel innerhalb von 20–30 Minuten erreichbar – persönlich, telefonisch oder vollständig digital.
© 2026 SH Schuldner- und Insolvenzberatung
Startseite | Kontakt | Schuldnerberatung | Insolvenzberatung | Ratenzahlung & Insolvenz Rechner | Insolvenzrechner | P‑Konto‑Rechner | Schuldenrechner | Pfändungsrechner | Aktuelles & Presse | Datenschutzerklärung | Impressum
