Hilfe und Beratung bei Zahlungsunfähigkeit
Wann tritt die Zahlungsunfähigkeit ein?
Eine generelle Zahlungsunfähigkeit tritt ein, wenn ein Schuldner (das heißt eine Privatperson oder ein Unternehmen/Selbstständiger) nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen regelmäßig und vollständig zu erfüllen. In Deutschland ist dies rechtlich in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt, insbesondere in § 17 InsO für Unternehmen und § 19 InsO für juristische Personen.
✅ Kriterien für eine Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Abs. 2 InsO):
Eine Zahlungsunfähigkeit liegt regelmäßig vor, wenn:
>= 90 % der fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr beglichen werden können, und keine Aussicht mehr besteht, dass dies kurzfristig geändert werden kann (also keine kurzfristige Liquidität in Sicht ist).
Bei Unternehmen ist auch von Bedeutung:
- Eine drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) kann der Grund für eine freiwillige Insolvenzanmeldung sein.
- Eine Überschuldung (§ 19 InsO) ist bei juristischen Personen (GmbH, AG) ein weiterer Insolvenzgrund.
➡️ Die empfohlenen Schritte bei einer Zahlungsunfähigkeit sind:
1. Liquiditätsstatus prüfen ✔
- Alle fälligen Verbindlichkeiten (z. B. Rechnungen, Löhne, Steuern, etc) auflisten.
- Zahlungsfähigkeit durch Gegenüberstellung mit verfügbaren Mitteln prüfen (Bankguthaben, Kreditrahmen etc.).
2. Gläubiger kontaktieren ✔ (dies kann aber auch über die Schuldnerberatung nach Beauftragung laufen)
- Frühzeitig eine Beratung aufsuchen und Zahlungsaufschübe, Ratenzahlungen oder Stundungen verhandeln.
3. Hilfe und Beratung einholen ✔ (am besten so früh als möglich)
- Für Privatpersonen: Hilfe über Schuldnerberatungsstellen oder Fachanwälte.
- Für Unternehmen: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Insolvenzverwalter, Fachanwälte für Insolvenzrecht oder Schuldnerberatungen mit einem angeschlossenen Anwalt.
4. Insolvenzantrag stellen ✔ (alle Insolvenzantragsformulare können wir für Sie vorbereiten und fertigstellen)
- Bei juristischen Personen: Antragspflicht binnen 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit.
- Bei Privatpersonen: Freiwillige Möglichkeit, wenn keine Aussicht auf eine Schuldenregulierung besteht.
5. Sanierung oder Insolvenzverfahren ✔
- Entweder außergerichtliche Einigung / Sanierung
- oder das gerichtliche Verfahren (Firmeninsolvenz oder Privatinsolvenz)
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