Leistungen der SH Schuldner- und Insolvenzberatung

Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg, hier unser Angebot für Sie

Unsere Schuldner- und Insolvenzberatung bietet umfassende Informationen und Unterstützung für Menschen in finanziellen Schwierigkeiten. Unser Ziel ist es, Ihnen die beste Beratung zur Verfügung zu stellen, um Ihnen zu helfen, Ihre finanzielle Situation nachhaltig zu verbessern. Wir erarbeiten zusammen mit Ihnen die für sie optimal passende Problemlösung. Nicht immer ist das Insolvenzverfahren die richtige Lösung, ganz entscheidend hierbei sind Ihre persönlichen Umstände sowie die Tatsache ob eine Schuldenregulierung nachhaltig durchführbar ist. Beim Scheitern des Schuldenbereinungsplans sollten sie aber durchaus die Alternative eines Insolvenzverfahrens in Erwägung ziehen.

Gemeinsam mit einem sehr erfahrenen zertifizierten Schuldenberater werden Ihre gesamten Schulden analysiert und eine passende Lösung für die Umsetzung einer Schuldenbewältigungsstrategie erarbeitet.

Aufgaben einer Schuldnerberatung:

Die Hauptaufgabe einer Schuldnerberatung besteht darin Menschen zu helfen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und Schuldenprobleme haben. Ziel ist es vor allem, gemeinsam mit der jeweiligen Person eine optimal passende Lösung zu finden, um die oft sehr belastende Schuldensituation zu lösen. Hierbei bietet die Schuldnerberatung verschiedene Leistungen an (siehe nachfolgend):

Analyse der finanziellen Situation

  • Strukturierter Überblick über monatliche Einnahmen & Ausgaben
  • Alle relevanten Schulden werden aufgelistet (Inkassobüros, Banken, Finanzamt, Vermieter etc.)
  • Analyse der Lebenskosten (bleibt noch monatlich genug Geld zum Leben übrig)

Beratung & Unterstützung

  • Persönliches Gespräch zur Klärung der aktuellen Schulden-Situation
  • Unterstützung beim Umgang mit den Gläubigern (Korrespondenz, Ratenzahlungen, etc..)
  • Nützliche Tipps für Einspar-Potentiale
  • Mögliche Erstellung eines individuellen Haushaltsplans

Schuldensanierung

  • Verhandlungen mit allen Gläubigern über mögliche Vergleichs- oder Ratenzahlungen
  • Ziel: Schuldenabbau durch eine realistische Rückzahlungsstrategie (Einmalzahlung oder monatliche Ratenzahlungen)

Vorbereitung auf ein Insolvenzverfahren (falls dieses nicht zu vermeiden sein sollte)

  • Falls keine andere Lösung möglich sein sollte, hilft die Schuldnerberatung bei der Einleitung des passenden Insolvenzverfahrens (Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz)
  • welche Insolvenzverfahren für Sie passend ist, wird unter dem Punkt Privatinsolvenz / Regelinsolvenz etwas näher beschrieben.

Auf Basis aller existenten Schulden wird ein Schuldenbereinigungsplan erstellt, dies erfordert auch Vergleichsverhandlungen mit allen Ihren vorhandenen Gläubigern. Das übernehmen wir entsprechend für Sie.

Eine Schuldenregulierung ist ein mögliches Verfahren zur außergerichtlichen Einigung mit Gläubigern, um bestehende Schulden geordnet, reduziert oder gestundet zurückzuzahlen. 

Ziel ist es, eine finanzielle Entlastung für die jeweils überschuldete Person zu erreichen – idealerweise ohne Insolvenzverfahren (Insolvenzvermeidung).

🔍 Was macht eine Schuldenregulierung?

Analyse der finanziellen Situation
– Erfassung aller Einnahmen, Ausgaben, Schulden und Gläubiger.

Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans
– Vorschlag zur Rückzahlung: z. B. Ratenzahlung, Einmalzahlung, Teilerlass.

Verhandlung mit den Gläubigern
– Ziel: Zustimmung der Mehrheit zu einem Vergleich oder Zahlungsplan.

Umsetzung des Vergleichs
– Bei Zustimmung: verbindliche Ratenzahlung oder Schuldenregulierung nach Plan.
– Bei Ablehnung: Möglichkeit, ein Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten.

✅ Vorteile

  • Vermeidung eines Insolvenzverfahrens
  • Schuldenabbau durch entsprechend realistische Zahlungen
  • Schutz vor eventuell weiteren Zwangsvollstreckungen (bei erfolgreicher Einigung)
  • Psychische Entlastung ! 

⚠️ Voraussetzungen

  • Kooperationsbereitschaft der Gläubiger
  • Ein tragfähiger Rückzahlungsplan (dieser muß aber auch dann eingehalten werden), entweder durch Einmalzahlungen oder monatliche Ratenzahlungen
  • Unterstützung durch eine seriöse arbeitende Schuldnerberatung (besonders wichtig bei Insolvenzgefahr)

Falls mit den Gläubigern die außer-gerichtliche Schuldenbereinigung scheitern sollte, kann auch ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt werden. Hierbei unterstützen wir Sie natürlich.

Welches Insolvenzverfahren ?

Der Unterschied zwischen einer Regelinsolvenz und einer Privatinsolvenz (auch Verbraucherinsolvenz genannt) liegt vor Allem in der Art der Schuldner und in einigen Abläufen der Verfahren. Beides sind Formen eines Insolvenzverfahrens und sie dienen dazu, Schulden in einer geordneten Form abzubauen oder diese zu erlassen – sie richten sich aber an unterschiedliche Gruppen (siehe nachfolgend).

Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz

Für wen?

  • Privatpersonen wie z. B. Arbeitnehmer/innen, Studierende, Arbeitslose oder Rentner/innen
  • Ehemalige Selbstständige mit einer Gläubigeranzahl < 20 und keinen offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen

Merkmale:

  • Es ist ein einfacheres und standardisiertes Verfahren als bei der Regelinsolvenz
  • Ein Außergerichtlicher Einigungsversuch mit Gläubigern ist hierbei zwingend vorgeschrieben
  • Keine oder eingeschränkte Pfändungen nach Abschluss
  • Ziel: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Regelinsolvenz / Geschäftsinsolvenz

Für wen?

  • Selbstständige, Unternehmen und Freiberufler
  • Ehemalige Selbstständige mit einer Gläubigeranzahl > 20 oder mit Schulden aus Arbeitnehmer-verhältnissen

Merkmale:

  • Hierbei gibt es keinen vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuch
  • Es ist ein Komplexeres Verfahren (Absprache mit Insolvenzverwalter)
  • Entscheidung über die Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens 
  • Ziel: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren (Mitwirkungspflichten)

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