Insolvenzberatung für Firmen und Privatpersonen
Was bedeutet Insolvenzberatung ?
Unter einer Insolvenzberatung versteht man die professionelle Unterstützung von Personen und Unternehmen, die finanziell zahlungsunfähig sind oder sich kurz davor befinden – also ihre Rechnungen oder Schulden aktuell nicht mehr begleichen können.
Ziel einer Insolvenzberatung:
- Vermeidung der Insolvenz, wenn möglich (z. B. durch Schuldenregulierung)
- Vorbereitung und Begleitung bei einem absehbaren Insolvenzverfahren
- Beratung über Rechte, Pflichten und Abläufe im Insolvenzprozess
Typische Leistungen einer Insolvenzberatung sind:
Für Privatpersonen:
- Analyse der finanziellen Situation
- Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans
- Unterstützung beim Privatinsolvenzverfahren
- Verhandlungen mit den Gläubigern
- Hilfe beim Erreichen der Restschuldbefreiung
Für Unternehmen:
- Prüfung, ob eine Insolvenz laut § 17 InsO vorliegt
- Sanierungskonzepte und Alternativen zur Insolvenz beleuchten
- Vorbereitung auf eine Firmeninsolvenz
- Kommunikation mit dem Insolvenzgericht, Gläubigern, Mitarbeitern
Wichtig:
In Deutschland darf nur eine „geeignete Stelle“ oder eine zugelassene Person (z. B. Anwalt, Schuldnerberatung mit Anwalt) rechtsverbindlich Insolvenzberatung anbieten. Wir haben deshalb auch einen partnerschaftlichen Anwalt.
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