Zahlungsunfähigkeit

Wann tritt eine Zahlungsunfähigkeit ein ?

Eine Zahlungsunfähigkeit tritt ein, wenn ein Schuldner (eine Privatperson oder ein Unternehmen) nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen regelmäßig und vollständig zu erfüllen. In Deutschland ist dies rechtlich in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt, insbesondere in § 17 InsO für Unternehmen und § 19 InsO für juristische Personen.

Kriterien für Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Abs. 2 InsO):

Eine Zahlungsunfähigkeit liegt regelmäßig vor, wenn:

>= 90 % der fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr beglichen werden können, und keine Aussicht mehr besteht, dass dies kurzfristig geändert werden kann (also keine kurzfristige Liquidität in Sicht ist).

Bei Unternehmen ist auch von Bedeutung:

  • Eine drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) kann der Grund für eine freiwillige Insolvenzanmeldung sein.
  • Eine Überschuldung (§ 19 InsO) ist bei juristischen Personen (GmbH, AG) ein weiterer Insolvenzgrund.

Die empfohlenen Schritte bei Zahlungsunfähigkeit sind:

1. Liquiditätsstatus prüfen

  • Alle fälligen Verbindlichkeiten (z. B. Rechnungen, Löhne, Steuern, etc) auflisten.
  • Zahlungsfähigkeit durch Gegenüberstellung mit verfügbaren Mitteln prüfen (Bankguthaben, Kreditrahmen etc.).

2. Gläubiger kontaktieren (dies kann aber auch über die Schuldnerberatung nach Beauftragung laufen)

  • Frühzeitig das Gespräch suchen und Zahlungsaufschübe, Ratenzahlungen oder Stundungen verhandeln.

3. Beratung einholen (ganz wichtig so früh als möglich)

  • Für Privatpersonen: Schuldnerberatungsstellen oder Fachanwälte.
  • Für Unternehmen: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Insolvenzverwalter, Fachanwälte für Insolvenzrecht oder Schuldnerberatungen mit einem angeschlossenen Anwalt.

4. Insolvenzantrag stellen (wenn keine Rettung möglich, auch dies übernimmt die Schuldnerberatung für Sie)

  • Bei juristischen Personen: Antragspflicht binnen 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit.
  • Bei Privatpersonen: Freiwillige Möglichkeit, wenn keine Aussicht auf eine Schuldenregulierung besteht.

5. Sanierung oder Insolvenzverfahren

  • Entweder außergerichtliche Einigung / Sanierung
  • oder das gerichtliche Verfahren (Firmeninsolvenz oder Privatinsolvenz)

© 2025 SH Schuldner- & Insolvenzberatung        Datenschutzerklärung | Impressum | Schuldnerberatung | Privatinsolvenz | Firmeninsolvenz | Kontakt

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.