Eine Zahlungsunfähigkeit tritt ein, wenn ein Schuldner (eine Privatperson oder ein Unternehmen) nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen regelmäßig und vollständig zu erfüllen. In Deutschland ist dies rechtlich in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt, insbesondere in § 17 InsO für Unternehmen und § 19 InsO für juristische Personen.
Kriterien für Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Abs. 2 InsO):
Eine Zahlungsunfähigkeit liegt regelmäßig vor, wenn:
>= 90 % der fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr beglichen werden können, und keine Aussicht mehr besteht, dass dies kurzfristig geändert werden kann (also keine kurzfristige Liquidität in Sicht ist).
Bei Unternehmen ist auch von Bedeutung:
Die empfohlenen Schritte bei Zahlungsunfähigkeit sind:
1. Liquiditätsstatus prüfen
2. Gläubiger kontaktieren (dies kann aber auch über die Schuldnerberatung nach Beauftragung laufen)
3. Beratung einholen (ganz wichtig so früh als möglich)
4. Insolvenzantrag stellen (wenn keine Rettung möglich, auch dies übernimmt die Schuldnerberatung für Sie)
5. Sanierung oder Insolvenzverfahren
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