Unter einer Entschuldung versteht man den Prozess der Schuldenbefreiung – also Maßnahmen, durch die eine überschuldete Person oder ein Unternehmen ihre Schulden ganz oder teilweise abbaut (oder erlassen bekommt), um dann wieder wirtschaftlich handlungsfähig zu werden.
Formen der Entschuldung:
1. Die "Außergerichtliche Entschuldung" (Schuldenregulierung)
Nachteil: Alle Gläubiger müssen zustimmen – dies ist oft schwierig zu erreichen.
2. Die "Gerichtliche Entschuldung" (Insolvenzverfahren)
Ablauf (vereinfacht):
3. Schuldenvergleich oder Sanierungsverfahren
Besonders bei Unternehmen: Vergleichsverfahren oder Restrukturierung nach dem StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen).
Das Ziel der Entschuldung ist:
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