Entschuldungsmodelle
Was versteht man unter einer Entschuldung ?
Unter einer Entschuldung versteht man den Prozess der Schuldenbefreiung – also Maßnahmen, durch die eine überschuldete Person oder ein Unternehmen ihre Schulden ganz oder teilweise abbaut (oder erlassen bekommt), um dann wieder wirtschaftlich handlungsfähig zu werden.
Formen der Entschuldung:
1. Die "Außergerichtliche Entschuldung" (Schuldenregulierung)
- Ziel: Einigung mit den Gläubigern außerhalb eines Insolvenzverfahrens.
- Mittel: Schuldenregulierungsplan (z. B. durch vereinbarte Ratenzahlungen, den Teilerlass oder Stundungen).
- Vorteil: Kein Eintrag im Insolvenzregister, schneller und diskreter.
Nachteil: Alle Gläubiger müssen zustimmen – dies ist oft schwierig zu erreichen.
2. Die "Gerichtliche Entschuldung" (Insolvenzverfahren)
- Für Privatpersonen: Privatinsolvenz.
- Für Unternehmen oder Selbstständige: Firmeninsolvenz oder Unternehmensinsolvenz.
Ablauf (vereinfacht):
- Insolvenzantrag stellen
- Abtretung pfändbarer Einkünfte
- Laufzeit der Wohlverhaltensphase (meistens 3 Jahre)
- Restschuldbefreiung durch das Gericht (bei Erfüllung aller Vorgaben)
3. Schuldenvergleich oder Sanierungsverfahren
Besonders bei Unternehmen: Vergleichsverfahren oder Restrukturierung nach dem StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen).
Das Ziel der Entschuldung ist:
- ein wirtschaftlicher Neuanfang für überschuldete Personen oder Unternehmen.
- die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit und Bonität.
- sowie die Vermeidung von Lohn- oder Kontopfändungen, Zwangsvollstreckungen und Abbau der sozialen Belastung (ein wichtiger Faktor).
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