1. Schuldnerberatung
Ein Angebot, bei dem überschuldete Personen Unterstützung bei der Bewältigung ihrer finanziellen Situation erhalten.
2. Überschuldung
Eine finanzielle Situation, in der die laufenden Ausgaben die Einnahmen dauerhaft übersteigen und Verbindlichkeiten nicht mehr bedient werden können.
3. Gläubiger
Person oder Institution, die Geldforderungen gegenüber einer anderen Person (dem Schuldner) hat.
4. Schuldner
Person, die einem Gläubiger gegenüber zur Zahlung verpflichtet ist.
5. Ratenzahlung(en)
Vereinbarung(en), bei der/den eine Schuld in mehreren Teilbeträgen (Raten) zurückgezahlt wird.
6. Schuldenbereinigungsplan
Ein Plan zur Tilgung von Schulden, der von Schuldnern (meist mit Hilfe einer Beratungsstelle) erstellt und Gläubigern zur Zustimmung vorgelegt wird.
7. Insolvenzverfahren
Ein rechtlich geregeltes Verfahren zur Schuldenregulierung, das überschuldeten Personen nach einer bestimmten Zeit die Restschulden erlassen kann (siehe Restschuldbefreiung).
8. Restschuldbefreiung
Teil des Insolvenzverfahrens; ermöglicht dem Schuldner nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Befreiung von noch offenen Schulden.
9. P-Konto (Pfändungsschutzkonto)
Ein Girokonto mit besonderem Schutz, auf dem ein monatlicher Freibetrag vor Pfändungen gesichert ist.
10. Pfändung
Ein rechtlicher Vorgang, bei dem Gläubiger durch Gerichtsbeschluss Vermögenswerte oder Einkommen des Schuldners beschlagnahmen lassen.
11. Mahnverfahren
Ein gerichtliches (rechtlich abgesichertes) Verfahren zur schnellen und einfachen Durchsetzung von Geldforderungen.
12. Inkasso
„Inkasso“ bezeichnet das Einziehen von offenen Geldforderungen durch ein Unternehmen – das sogenannte Inkassounternehmen – im Auftrag eines Gläubigers. Wenn man eine Rechnung nicht bezahlt hat und auch nach Mahnungen keine Zahlung erfolgt, kann der Gläubiger ein beliebiges Inkassobüro beauftragen, die Forderung entsprechend einzutreiben.
13. Schuldtitel
Ein vollstreckbarer Nachweis (z. B. Urteil oder Vollstreckungsbescheid), dass eine Forderung rechtlich anerkannt ist.
14. Privatinsolvenzverfahren
Ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für Privatpersonen ohne selbstständige Tätigkeit oder mit überschaubaren Verhältnissen.
15. Firmeninsolvenzverfahren
Unter einer Firmeninsolvenz verseht man im Allgemeinen die Insolvenz von natürlichen Personen, die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen oder von juristischen Personen.
16. Haushaltsplan
Ein Plan, der Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellt und hilft, einen Überblick über die finanzielle Lage zu erhalten und dies nachhaltig zu verbessern.
17. (Schulden-)Vergleich
Eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger über eine reduzierte Rückzahlungssumme, um eine vollständige Rückzahlung oder ein Insolvenzverfahren zu vermeiden.
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