Fragen und Antworten

Fragen und Antworten zur Schuldner- und Insolvenzberatung

​Was ist der Unterschied zwischen einer Schuldnerberatung und einer Insolvenzberatung?
Antwort:
Die Schuldnerberatung hilft allgemein bei finanziellen Problemen – z. B. durch Haushaltspläne, Gläubigerverhandlungen oder Vergleichsangebote.
Die Insolvenzberatung ist spezialisiert auf das Privatinsolvenzverfahren und Firmeninsolvenzverfahren und bereitet z. B. den Insolvenzantrag vor.

Kostet die Schuldnerberatung Geld?
Antwort:
Viele öffentlichen Schuldnerberatungsstellen sind kostenfrei, dafür gibt es aber oft sehr lange Wartezeiten. Private Anbieter verlangen natürlich Gebühren (da sie wirtschaftlich arbeiten müssen) – die Leistungen sollten hier entsprechend transparent und verständlich sein.

Wann sollte man eine Schuldnerberatung aufsuchen?
Antwort:
Am besten so früh wie möglich – z. B. bei Rückständen bei Miete, Strom, Krediten oder wenn Mahnungen vorhanden sind. Je früher man eine Hilfe sucht, desto besser sind die entsprechenden Lösungsmöglichkeiten.

Was passiert beim ersten Beratungsgespräch?
Antwort:
Die Berater verschaffen sich in der Regel einen Überblick über Ihre finanzielle Lage. Sie bringen Ihre vorhandenen Unterlagen mit (z. B. Kontoauszüge, Mahnungen, etc..) und es wird dann gemeinsam geprüft, welche Schritte für "Sie" sinnvoll sind.

Was ist ein Schuldenbereinigungsplan?
Antwort:
Das ist ein Plan, den die Schuldnerberatung gemeinsam mit Ihnen erstellt. Er enthält Vorschläge zur Rückzahlung der Schulden (z. B. Raten oder eine Teilzahlung) und wird den Gläubigern mit zeitlichen Fristen zur Zustimmung vorgelegt.

Wann kann ich eine Insolvenz anmelden?
Antwort:
Wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert und Sie dauerhaft zahlungsunfähig oder überschuldet sind, können Sie eine Privatinsolvenz beantragen – die Schuldnerberatung unterstützt Sie hierbei.

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?
Antwort:
In der Regel dauert es 3 Jahre, wenn Sie währenddessen bestimmte Bedingungen bzw. Vorgaben erfüllen (z. B. Mitwirkung, Abgabe pfändbaren Einkommens, etc..). Danach können bzw. sollten Sie eine Restschuldbefreiung erhalten.

Was bedeutet die Restschuldbefreiung?
Antwort:
Nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens werden Ihnen die noch offenen Schulden erlassen – Sie sind dann rechtlich wieder schuldenfrei.

Was ist ein P-Konto und wie bekomme ich es?
Antwort:
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt einen monatlichen Betrag vor der Kontopfändung. Sie können Ihr normales Girokonto bei Ihre Bank in ein P-Konto umwandeln lassen.

Kann ich während der Insolvenz ein neues Konto eröffnen oder einen Kredit aufnehmen?
Antwort:
Ein Konto ist möglich (oft als P-Konto). Ein Kredit während des Insolvenzverfahrens ist rechtlich nicht verboten, wird aber von Banken in der Regel abgelehnt und ist nicht empfehlenswert. Mann sollte explizit keine neue Schulden verursachen.

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