Pfändungsschutzkonto
Was ist ein Pfändungsschutzkonto ?
Ein P-Konto (=>Pfändungsschutzkonto) ist ein spezielles Giro-Konto, das einen automatischen Schutz vor möglichen Kontopfändungen bietet. Es ist speziell dafür gedacht, dass Personen trotz einer Konto-Pfändung weiterhin über einen entsprechenden monatlichen Grundfreibetrag verfügen können – um z. B. die immer anfallenden Kosten wie Miete, Lebensmittel, Strom etc. bezahlen zu können.
Wichtige Merkmale des P-Kontos:
- Pfändungsschutz: Der pfändungsfreie Grundbetrag auf einem Pfändungsschutzkonto beträgt ab dem 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 ~1.555,00 pro Monat. Dieser Betrag wird auf 10 volle Euro aufgerundet, also 1.560 Euro, wenn das P-Konto bereits eingerichtet ist.
- Zusätzliche Freibeträge sind möglich, man kann z. B. auch für unterhalts-pflichtige Personen (z. B. Kinder, Ehepartner) oder bestimmte Sozialleistungen den monatlichen Freibetrag erhöhen lassen.
- Umwandlung des Kontos: Ein existierendes Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden – jede/r hat auch bei Schulden einen gesetzlichen Anspruch hierauf.
- Wichtig: Man darf nur ein P-Konto pro Person haben, was die Bank auch entsprechend überprüft.
Wann ist ein P-Konto entsprechend sinnvoll?
- Wenn man Schulden hat und eine Pfändung droht oder bereits schon stattfindet, hilft ein P-Konto, die eigene Existenz zu sichern, da man dann zumindest über das Nötigste weiterhin verfügen kann.
- Kosten: Die Bank darf für das P-Konto keine höheren Gebühren verlangen als für ein vergleichbares normales Konto. Das wird aber teilweise bei Banken ganz unterschiedlich gehandhabt.
- Für die Freischaltung eines P-Kontos ist ein juristischer Beistand nötig, dies gewährleisten wir über unseren anwaltlichen Kooperationspartner.
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