Pfändungsschutz

Was bedeutet Pfändungsschutz ?

Was genau ist durch den Pfändungsschutz geschützt?

Der Grundfreibetrag auf dem Konto

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ermöglicht es den Schuldnern, einen Teil ihres Kontoguthabens vor der Pfändung zu schützen. Der Grundfreibetrag für 2025/2026 wird ab dem 1. Juli 2025 auf 1.555,00 Euro erhöht.

Höhere Freibeträge sind natürlich möglich, z. B. bei Unterhaltspflichten oder Kindergeld(ern).

Unpfändbares Einkommen

  • Nach § 850c ZPO ist ein Teil des Einkommens nicht pfändbar.
  • Je nach Einkommen und Unterhaltspflichten staffelt sich der jeweils pfändbare Anteil.
  • Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, Kindergeld) sind grundsätzlich nicht pfändbar, wenn sie erkennbar als solche auf dem Konto eingehen.

Unpfändbare Gegenstände

Persönliche Dinge wie Kleidung, Hausrat, ein einfacher Fernseher oder eine Waschmaschine sind in der Regel nicht pfändbar.

Wie kann man einen Pfändungsschutz erhalten?

  • Durch die Umwandlung eines normalen Girokontos in ein P-Konto (bei jeder Bank beantragbar).
  • Durch Vorlage einer Bescheinigung (z. B. von der Schuldnerberatung, dem Anwalt oder dem Jobcenter), wenn höhere Freibeträge nötig sein sollten bzw. sind.
  • Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sollten Pfändungsgrenzen automatisch beachtet werden.

Sehr Wichtig:

Ohne ein P-Konto kann das gesamte Guthaben gepfändet werden, selbst wenn es aus unpfändbaren Leistungen stammt. Der Pfändungsschutz gilt nicht automatisch – man muss ihn aktiv selbst beantragen bzw. beantragen lassen!

© 2025 SH Schuldner- & Insolvenzberatung        Datenschutzerklärung | Impressum | Schuldnerberatung | Privatinsolvenz | Firmeninsolvenz | Kontakt

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.