Was genau ist durch den Pfändungsschutz geschützt?
Der Grundfreibetrag auf dem Konto
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ermöglicht es den Schuldnern, einen Teil ihres Kontoguthabens vor der Pfändung zu schützen. Der Grundfreibetrag für 2025/2026 wird ab dem 1. Juli 2025 auf 1.555,00 Euro erhöht.
Höhere Freibeträge sind natürlich möglich, z. B. bei Unterhaltspflichten oder Kindergeld(ern).
Unpfändbares Einkommen
Unpfändbare Gegenstände
Persönliche Dinge wie Kleidung, Hausrat, ein einfacher Fernseher oder eine Waschmaschine sind in der Regel nicht pfändbar.
Wie kann man einen Pfändungsschutz erhalten?
Sehr Wichtig:
Ohne ein P-Konto kann das gesamte Guthaben gepfändet werden, selbst wenn es aus unpfändbaren Leistungen stammt. Der Pfändungsschutz gilt nicht automatisch – man muss ihn aktiv selbst beantragen bzw. beantragen lassen!
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