Mietkaution bei Insolvenz

Gehört die Mietkaution zur Insolvenzmasse ?

Die Mietkaution selbst gehört zur Insolvenzmasse, solange der Mieter noch einen Anspruch auf Rückzahlung gegen den Vermieter hat. Der Rückzahlungsanspruch entsteht aber erst, wenn das Mietverhältnis beendet ist und keine Gegenansprüche des Vermieters bestehen, aber bis zur Beendigung des Mietverhältnisses ist der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution noch "nicht fällig".

Erst dann wenn das Mietverhältnis rechtlich endet, entsteht ggf. ein auszahlbarer Rückzahlungsanspruch, den der Insolvenzverwalter dann zur Insolvenzmasse ziehen kann. Das heißt konkret, bei einem während der Insolvenz weiter bestehenden Mietverhältnis verbleibt die Kaution als Sicherheitsleistung beim Vermieter und diese darf nicht vom Insolvenzverwalter gefordert werden. Ergo keine Abführung an die Insolvenzmasse, solange das Mietverhältnis noch besteht.

Wird das Mietverhältnis jedoch während der Insolvenz beendet und der Mieter auszieht, prüft der Vermieter auf mögliche Gegenforderungen und Ist hier kein Anspruch mehr offen, dann entsteht ein Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution und dieser Anspruch fällt in die Insolvenzmasse, der Insolvenzverwalter kann diesen dann einfordern.

Ist die Mietkaution auf einem Sparbuch auf den Namen des Mieters angelegt worden und es dann dem Vermieter verpfändet wurde, kann der Insolvenzverwalter es nicht so einfach verwerten. Nur wenn der Vermieter kein Pfandrecht mehr besitzt, kann das Guthaben zur Insolvenzmasse gezogen werden.

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