Bescheinigung nach § 305 InsO für Ihre Privatinsolvenz
Letzte Aktualisierung: März 2026
Die Bescheinigung nach § 305 InsO ist zwingende Voraussetzung für die Privatinsolvenz.
Sie bestätigt, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert wurde. Ohne diese Bescheinigung kann das Insolvenzgericht den Antrag nicht annehmen.Die Bescheinigung nach § 305 InsO wird über unseren Rechtsanwalt oder Steuerberater ausgestellt. Beide gelten als geeignete Personen im Sinne der Insolvenzordnung und stellen die Bescheinigung rechtssicher für Sie aus.
Was ist die Bescheinigung nach § 305 InsO?
- gesetzliche Pflicht vor der Privatinsolvenz
- Nachweis über den gescheiterten Einigungsversuch
- Voraussetzung für die Annahme des Insolvenzantrags
Wer darf die Bescheinigung ausstellen?
- anerkannte Schuldnerberatungen
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
Ablauf bis zur Bescheinigung nach § 305 InsO
1. Erfassung aller Gläubiger und Forderungen
Zu Beginn erfassen wir vollständig alle Gläubiger, Forderungen, Mahnungen, Inkassokosten und laufenden Vollstreckungsmaßnahmen. Nur eine lückenlose Übersicht ermöglicht einen rechtssicheren Einigungsversuch und bildet die Grundlage für die spätere Bescheinigung nach § 305 InsO.
2. Erstellung des Schuldenbereinigungsplans
Auf Basis Ihrer finanziellen Situation erstellen wir einen realistischen Schuldenbereinigungsplan. Dieser enthält tragfähige Raten, mögliche Stundungen oder Quotenregelungen. Der Plan muss für Gläubiger nachvollziehbar und für Sie erfüllbar sein – nur dann ist der Einigungsversuch gesetzeskonform.
3. Versand an alle Gläubiger
Der Schuldenbereinigungsplan wird schriftlich an sämtliche Gläubiger übermittelt. Jeder Gläubiger erhält die Möglichkeit, den Vorschlag anzunehmen oder abzulehnen. Alle Reaktionen werden sorgfältig dokumentiert, da sie später für die Bescheinigung relevant sind.
4. Dokumentation der Reaktionen
Ob Zustimmung, Ablehnung oder fehlende Rückmeldung – jede Reaktion wird vollständig festgehalten. Diese Dokumentation ist zwingend notwendig, um nachzuweisen, dass der außergerichtliche Einigungsversuch ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
5. Ausstellung der Bescheinigung
Sobald der Einigungsversuch gescheitert ist, wird die Bescheinigung nach § 305 InsO über unseren Rechtsanwalt oder Steuerberater ausgestellt. Beide gelten als geeignete Personen im Sinne der Insolvenzordnung und stellen die Bescheinigung rechtssicher für Sie aus. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung dafür, dass das Insolvenzgericht Ihren Antrag auf Privatinsolvenz annimmt.
Warum ist die Bescheinigung so wichtig?
- ohne Bescheinigung → Antrag unzulässig
- klare Struktur für das Gericht
- Schutz vor Verzögerungen
- Grundlage für ein geordnetes Verfahren
Vorteile mit unserer Schuldnerberatung
- rechtssichere Bescheinigung
- vollständige Dokumentation
- professionelle Kommunikation mit Gläubigern
- Vorbereitung aller Unterlagen für das Gericht
- persönliche Begleitung bis zur Antragstellung
Häufige Fragen (FAQ)
Wie lange dauert der Einigungsversuch?
In der Regel dauert der außergerichtliche Einigungsversuch 4 bis 8 Wochen. Die tatsächliche Dauer hängt vor allem davon ab, wie schnell Gläubiger reagieren und ob Rückfragen oder Anpassungen notwendig sind.
Kann mein Steuerberater die Bescheinigung ausstellen?
Ja. Die Bescheinigung nach § 305 InsO darf von jeder geeigneten Stelle ausgestellt werden – dazu gehören annerkannte Schuldnerberatungsstellen sowie Rechtsanwälte und auch Steuerberater. Wir lassen die Bescheinigung über unseren Rechtsanwalt oder Steuerberater ausstellen, damit sie rechtssicher und vollständig ist.
Was passiert, wenn ein Gläubiger nicht reagiert?
Auch fehlende Rückmeldungen werden dokumentiert. Eine Nichtreaktion verhindert den Einigungsversuch nicht. Das Gericht akzeptiert die Bescheinigung trotzdem, solange der Versuch ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Wie lange ist die Bescheinigung gültig?
Die Bescheinigung sollte zeitnah beim Insolvenzgericht eingereicht werden, damit alle Daten aktuell sind. In der Praxis gilt: Je frischer die Bescheinigung, desto reibungsloser die Annahme des Insolvenzantrags.
Was passiert nach dem Scheitern?
Scheitert der Einigungsversuch, wird die Bescheinigung nach § 305 InsO ausgestellt. Damit kann der Antrag auf Privatinsolvenz gestellt werden. Wir bereiten anschließend alle Unterlagen vor und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.
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