Glossar: Begriffserklärungen
📘 Glossar – alle Begriffe kompakt erklärt
Unser Schulden Glossar » Begriffe & Definitionen bietet Ihnen eine klare und verständliche Übersicht über die wichtigsten Fachwörter rund um Schulden, Pfändung und Insolvenz. In diesem Glossar finden Sie präzise, leicht verständliche Begriffserklärungen und Erläuterungen, die Ihnen helfen, komplexe Zusammenhänge schnell zu erfassen. So erhalten Sie Orientierung und Sicherheit in einer oft unübersichtlichen finanziellen Situation.
Abtretungserklärung (§ 287 Abs. 2 InsO)
Der Schuldner tritt pfändbare Einkommensanteile während des Insolvenzverfahrens an den Treuhänder ab.
Anfechtung nach Insolvenzrecht (§§ 129–136 InsO)
Der Insolvenzverwalter kann Vermögensverschiebungen rückgängig machen, wenn sie Gläubiger benachteiligen oder die Insolvenzmasse schmälern.
Außergerichtlicher Vergleich
Ein Einigungsversuch mit Gläubigern ohne Gericht, um Schulden durch eine reduzierte Einmalzahlung oder Ratenzahlung zu regulieren.
→ Außergerichtlicher Vergleich
Unentgeltliche Leistung (§ 134 InsO)
Unentgeltliche Zuwendungen der letzten vier Jahre vor Insolvenzantrag sind anfechtbar. Ausnahmen: kleine Geschenke, Notverkäufe.
Aufhebung des Insolvenzverfahrens (§ 200 InsO)
Das Verfahren endet, die Wohlverhaltensphase beginnt. Ohne Restschuldbefreiung können Gläubiger wieder vollstrecken.
Auskunftspflicht (§ 97 InsO)
Der Schuldner muss vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen. Verstöße können die Restschuldbefreiung gefährden.
→ Obliegenheiten im Insolvenzverfahren
Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
Der Schuldner kann aktuell zahlen, wird dies aber bald voraussichtlich nicht mehr können. Relevant für Sanierungsverfahren.
Firmeninsolvenzverfahren
Insolvenzverfahren für GmbH, UG, AG und Personengesellschaften zur Sanierung oder geordneten Abwicklung.
Regelinsolvenzverfahren
Entschuldungsverfahren für Selbstständige, Freiberufler und Einzelunternehmer mit komplexen Vermögensverhältnissen.
Forderungsanmeldung (§ 174 InsO)
Gläubiger müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, damit sie berücksichtigt werden.
Gehaltsabtretung
Vertragliche Vereinbarung, bei der der Schuldner Teile seines Einkommens an einen Gläubiger abtritt – oft vor einer Pfändung.
Gläubiger
Person oder Institution mit einer rechtlich anerkannten Geldforderung.
Haushaltsplan
Übersicht über Einnahmen und Ausgaben zur Stabilisierung der Finanzen.
Inkasso
Unternehmen, das offene Forderungen im Auftrag eines Gläubigers einzieht.
→ Inkasso
Insolvenzmasse
Alle pfändbaren Vermögenswerte und Einkünfte des Schuldners.
Insolvenzverfahren
Gerichtliches Verfahren zur Schuldenregulierung und Restschuldbefreiung.
Insolvenzverwalter / Treuhänder
Vom Gericht eingesetzte Person, die Vermögen sichert und pfändbare Beträge einzieht.
Insolvenztabelle
Offizielle Übersicht aller angemeldeten Forderungen.
Kontopfändung
Pfändung des Bankkontos durch Gläubiger. Schutz nur mit P‑Konto.
Kontosperrung / Konto gesperrt
Eine Bank sperrt das Konto, meist wegen Pfändung oder Rücklastschriften. Zugriff ist nur mit P‑Konto oder Freigabe möglich.
Lohnabtretung (§ 114 InsO)
Vor der Insolvenz vereinbarte Lohnabtretungen sind im Verfahren unwirksam.
Mahnverfahren
Gerichtliches Schnellverfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen.
Massearmut
Die Insolvenzmasse reicht nicht für die Verfahrenskosten. Verfahren wird oft nicht eröffnet.
Masseunzulänglichkeit
Die Masse reicht nicht für alle Kosten. Das Verfahren wird eingeschränkt fortgeführt.
P‑Konto (Pfändungsschutzkonto)
Girokonto mit gesetzlichem Freibetrag zum Schutz vor Kontopfändungen.
→ P-Konto
Pfändung
Beschlagnahme von Vermögen oder Einkommen durch Gläubiger.
Pfändungsfreibetrag
Der gesetzliche Betrag, der bei einer Pfändung unantastbar bleibt und dem Schuldner zur Sicherung des Lebensunterhalts verbleibt.
Pfändungstabelle
Übersicht, aus der hervorgeht, wie viel Einkommen je nach Unterhaltspflichten pfändbar ist.
Pfändungsrechner
Ein Rechner, der automatisch ermittelt, wie viel vom Einkommen pfändbar ist – abhängig von Lohnhöhe und Unterhaltspflichten.
Privatinsolvenzverfahren
Vereinfachtes Insolvenzverfahren für Verbraucher und ehemals Selbstständige.
Ratenzahlung
Rückzahlung einer Schuld in mehreren Teilbeträgen.
Restschuldbefreiung
Schuldner wird nach drei Jahren von allen verbleibenden Schulden befreit.
Schufa‑Eintrag
Eintrag über Zahlungsstörungen. Löschung nach Restschuldbefreiung (derzeit nach 6 Monaten).
Schuldenbereinigungsplan
Vorschlag zur außergerichtlichen Einigung mit Gläubigern.
→ Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
Schuldenvergleich
Einigung über eine reduzierte Rückzahlungssumme.
Schuldner
Person, die einem Gläubiger Geld schuldet.
Schuldnerberatung
Professionelle Unterstützung bei Schulden, Budgetplanung und Insolvenzanträgen.
Schuldtitel
Vollstreckbarer Nachweis wie Urteil oder Vollstreckungsbescheid.
→ Gerichtsvollzieher – was tun?
Überschuldung
Einnahmen reichen dauerhaft nicht aus, um Kosten und Schulden zu decken.
→ Schulden trotz gutem Einkommen
Vergleichsquote
Prozentsatz, den Gläubiger im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs erhalten sollen.
Wohlverhaltensphase
Zeitraum nach Aufhebung des Verfahrens bis zur Restschuldbefreiung.
Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)
Der Schuldner kann fällige Zahlungen nicht mehr leisten.
Zwangsvollstreckung
Rechtliche Maßnahmen wie Lohn‑ oder Kontopfändung zur Durchsetzung von Forderungen.
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