Glossar: Begriffserklärungen
📘 Glossar – Begriffserklärungen zum Thema Schulden & Insolvenz
Unser Schulden Glossar » Begriffe & Definitionen bietet Ihnen eine klare und verständliche Übersicht über die wichtigsten Fachwörter rund um Schulden, Pfändung und Insolvenz. In diesem Glossar finden Sie präzise, leicht verständliche Begriffserklärungen und Erläuterungen, die Ihnen helfen, komplexe Zusammenhänge schnell zu erfassen. So erhalten Sie Orientierung und Sicherheit in einer oft unübersichtlichen finanziellen Situation.
Abtretungserklärung (§ 287 Abs. 2 InsO)
Der Schuldner tritt pfändbare Einkommensanteile für die Dauer des Insolvenzverfahrens an den Treuhänder ab.
Anfechtung nach Insolvenzrecht
Allgemeine Anfechtung (§§ 129–136 InsO)
Der Insolvenzverwalter kann Vermögensverschiebungen rückgängig machen, wenn sie einzelne Gläubiger bevorzugen oder die Insolvenzmasse schmälern.
Unentgeltliche Leistung (§ 134 InsO)
Unentgeltliche Zuwendungen der letzten 4 Jahre vor Insolvenzantrag sind anfechtbar. Ausnahmen: kleine Geschenke, Notverkäufe.
Aufhebung des Insolvenzverfahrens (§ 200 InsO)
Das Verfahren wird beendet, wenn der Zweck erreicht ist. Danach beginnt die Wohlverhaltensphase. Ohne Restschuldbefreiung können Gläubiger wieder vollstrecken.
Auskunftspflicht (§ 97 InsO)
Der Schuldner ist verpflichtet, gegenüber dem Insolvenzgericht, dem Insolvenzverwalter und auch dem Gerichtsvollzieher vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Diese Pflicht umfasst sämtliche Einkünfte, Vermögenswerte, Forderungen und Veränderungen der finanziellen Situation. Unvollständige oder falsche Angaben können nicht nur zu Zwangsmaßnahmen führen, sondern auch die Restschuldbefreiung gefährden.
Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
Der Schuldner kann aktuell zahlen, wird dies aber voraussichtlich bald nicht mehr können. Relevant für Sanierungsverfahren.
Firmeninsolvenzverfahren
Eine Firmeninsolvenz ist das gesetzliche Insolvenzverfahren für GmbH, UG, AG und Personengesellschaften, das bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung den geordneten Abbau der Schulden sowie eine mögliche Sanierung des Unternehmens ermöglicht.
Regelinsolvenzverfahren
Die Regelinsolvenz ist das Entschuldungsverfahren für Selbstständige, Freiberufler und Einzelunternehmer, das bei komplexen finanziellen Verhältnissen einen rechtssicheren Weg zur Restschuldbefreiung in 3 Jahren ermöglicht.
Forderungsanmeldung (§ 174 InsO)
Gläubiger müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, damit sie berücksichtigt werden.
Gläubiger
Person oder Institution, die eine rechtlich anerkannte Geldforderung gegen einen Schuldner hat.
Haushaltsplan
Eine strukturierte Übersicht über Einnahmen und Ausgaben. Hilft, finanzielle Stabilität wiederherzustellen. (Tipp: unser Haushaltsrechner)
Inkasso
Ein Unternehmen zieht offene Forderungen im Auftrag eines Gläubigers ein. Zusätzliche Gebühren entstehen. (siehe unser Inkasso Artikel)
Insolvenzmasse
Alle pfändbaren Vermögenswerte und Einkünfte, die zur Gläubigerbefriedigung verwendet werden.
Insolvenzverfahren
Ein gerichtliches Verfahren zur Schuldenregulierung. Ziel: gerechte Verteilung der Insolvenzmasse und Restschuldbefreiung. (siehe Insolvenzberatung)
Insolvenzverwalter / Treuhänder
Vom Gericht eingesetzte Person, die Vermögen sichert, pfändbare Beträge einzieht und Gläubiger befriedigt.
Insolvenztabelle
Offizielle Übersicht aller angemeldeten Forderungen im Insolvenzverfahren.
Kontopfändung
Pfändung des Bankkontos durch einen Gläubiger. Nur mit P‑Konto bleibt der Grundfreibetrag geschützt. (Empfehlung: unser Pfändungsrechner)
Lohnabtretung (§ 114 InsO)
Vor der Insolvenz vereinbarte Lohnabtretungen sind im Verfahren unwirksam.
Mahnverfahren
Ein gerichtliches Schnellverfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen. Endet oft im Vollstreckungsbescheid. (siehe Artikel unter Mahnungen)
Massearmut
Die Insolvenzmasse reicht nicht einmal für die Verfahrenskosten. Das Verfahren wird oft nicht eröffnet oder sofort eingestellt.
Masseunzulänglichkeit
Die Insolvenzmasse reicht nicht aus, um alle Verfahrenskosten zu decken. Das Verfahren wird eingeschränkt fortgeführt.
P‑Konto (Pfändungsschutzkonto)
Ein Girokonto mit gesetzlichem Freibetrag, der vor Kontopfändungen schützt. (Tipp: unser P-Konto Rechner und unsere Pfändungsschutzseite)
Pfändung
Ein rechtlicher Vorgang, bei dem Vermögen oder Einkommen des Schuldners beschlagnahmt wird.
Privatinsolvenzverfahren
Ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für Verbraucher und ehemals Selbstständige mit überschaubaren Vermögensverhältnissen. (siehe Privatinsolvenz)
Ratenzahlung
Eine Vereinbarung, bei der eine Schuld in mehreren Teilbeträgen zurückgezahlt wird.
Restschuldbefreiung
Der Schuldner wird nach 3 Jahren von allen verbleibenden Schulden befreit, sofern er die gesetzlichen Obliegenheiten erfüllt.
Schufa‑Eintrag
Eintrag über Zahlungsstörungen. Wird nach Restschuldbefreiung gelöscht (derzeit nach 6 Monaten). (siehe Schufa-Seite)
Schuldenbereinigungsplan
Ein Vorschlag zur außergerichtlichen Einigung mit Gläubigern. Voraussetzung für die Privatinsolvenz.
Schuldenvergleich
Eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern über eine reduzierte Rückzahlungssumme. Vorteil: schnelle Entschuldung ohne Insolvenz.
Schuldner
Eine Person, die einem Gläubiger Geld schuldet.
Schuldnerberatung
Professionelle Unterstützung bei Schulden, Budgetplanung, Gläubigerverhandlungen und Insolvenzanträgen. (siehe unsere Schuldnerberatungseite)
Schuldtitel
Ein vollstreckbarer Nachweis (z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid), der Zwangsvollstreckung ermöglicht.
Überschuldung
Die Einnahmen reichen dauerhaft nicht aus, um laufende Kosten und Schulden zu bedienen.
Wohlverhaltensphase
Zeitraum nach Aufhebung des Verfahrens, in dem der Schuldner bestimmte Pflichten erfüllen muss, um die Restschuldbefreiung zu erhalten.
Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)
Der Schuldner kann fällige Zahlungen nicht mehr leisten. Wichtigster Eröffnungsgrund für eine Insolvenz. (siehe unser Artikel zur Zahlungsunfähigkeit)
Zwangsvollstreckung
Rechtliche Maßnahmen wie Lohn‑ oder Kontopfändung zur Durchsetzung von Forderungen.
Kompetente Beratung bei Schulden in Ihrer Nähe
Vertrauen Sie an den folgenden Standorten auf die Schuldner- und Insolvenzberatung Stefan Habermann:
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