Antrag auf Pfändungsschutz
Was bedeutet Pfändungsschutz?
Was genau ist durch den Pfändungsschutz geschützt?
- der Grundfreibetrag auf dem Konto
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto: als Antrag bei der Bank einzurichten) ermöglicht es den Schuldnern, einen Teil ihres Kontoguthabens vor der Pfändung zu schützen. Der Grundfreibetrag für 2025/2026 wurde angepasst und ab dem 1. Juli 2025 auf 1.555,00 Euro erhöht (gerundet auf 1.560,- EUR).
Höhere Freibeträge sind natürlich möglich, z. B. bei Unterhaltspflichten oder Kindergeld(ern).
➡️Unpfändbares Einkommen
- Nach § 850c ZPO ist ein Teil des Einkommens nicht pfändbar.
- Je nach Einkommen und Unterhaltspflichten staffelt sich der jeweils pfändbare Anteil.
- Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, Kindergeld) sind grundsätzlich nicht pfändbar, wenn sie erkennbar als solche auf dem Konto eingehen.
➡️Unpfändbare Gegenstände
Persönliche Dinge wie Kleidung, Hausrat, ein einfacher Fernseher oder eine Waschmaschine sind in der Regel nicht pfändbar.
➡️Wie kann man einen Pfändungsschutz erhalten?
- Durch die Umwandlung eines normalen Girokontos in ein P-Konto (bei jeder Bank beantragbar).
- Durch Vorlage einer Bescheinigung (z. B. von der Schuldnerberatung, dem Anwalt oder dem Jobcenter), wenn höhere Freibeträge nötig sein sollten bzw. sind.
- Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sollten Pfändungsgrenzen automatisch beachtet werden.
Sehr Wichtig:
Ohne ein P-Konto kann das gesamte Guthaben gepfändet werden, selbst wenn es aus unpfändbaren Leistungen stammt. Der Pfändungsschutz gilt nicht automatisch – man muss ihn aktiv selbst beantragen bzw. beantragen lassen.
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