Antrag auf Pfändungsschutz
Aktualisiert: 02. Juni 2026 – Die neuen Pfändungsfreigrenzen 2026/2027 gelten ab dem 01.07.2026 und schützen Ihr Einkommen trotz Kontopfändung.
Pfändungsschutz einfach erklärt
Pfändungsschutz stellt sicher, dass Sie trotz Kontopfändung weiterhin Geld für Miete, Lebensmittel, Strom und andere notwendige Ausgaben zur Verfügung haben. Wichtig: Pfändungsschutz gilt nicht automatisch – er muss aktiv beantragt werden.
Auf dieser Seite erfahren Sie:
- wie Sie Pfändungsschutz beantragen
- wie hoch die Freibeträge 2026/2027 sind
- welche Einkünfte unpfändbar sind
- wie Sie ein P‑Konto einrichten
- wie Sie eine P‑Konto‑Bescheinigung erhalten
Wie hoch der Kontoschutz ab 2026 ist, erklärt der Beitrag P‑Konto Freibetrag 2026.
Was schützt der Pfändungsschutz?
1. Grundfreibetrag auf dem P‑Konto
Ein Pfändungsschutzkonto (P‑Konto) schützt den monatlichen Grundfreibetrag. Die jeweiligen Pfändungsfreigrenzen gelten in der Regel immer für ein Jahr, und zwar vom 01.07. bis zum 30.06. des Folgejahres.
Ab dem 1. Juli 2026 beträgt dieser:
➡️ 1.589,99 € pro Monat (Grundfreibetrag 2026/2027)
Höhere Freibeträge sind möglich, z. B. bei:
- Unterhaltspflichten
- Kindergeld
- bestimmten Sozialleistungen
Diese zusätzlichen Beträge müssen durch eine P‑Konto‑Bescheinigung nachgewiesen werden.
2. Unpfändbare Einkünfte (Sozialgesetzbuch & ZPO)
Unpfändbar sind u. a.:
- Bürgergeld und Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB II / SGB XII)
- Gesetzliches Kindergeld
- Zweckgebundene Sozialleistungen und Pflegegeld (SGB I)
- Vollständig unpfändbare Bezüge nach § 850a ZPO (z. B. Erziehungsgelder, Blindenzulagen)
Wichtig für den Kontoschutz: Diese unpfändbaren Leistungen bleiben auf Ihrem Bankkonto nur dann vor einer Pfändung geschützt, wenn das Girokonto fristgerecht als P‑Konto geführt wird und die Beträge über eine Bescheinigung nachgewiesen sind.
3. Unpfändbare Gegenstände
Sollte ein Gerichtsvollzieher Ihre Wohnung aufsuchen, schützt das Gesetz Gegenstände, die für eine bescheidene Lebensführung und die Berufsausübung notwendig sind:
- Normale Kleidung und Wäsche
- Notwendiger Hausrat (Möbel, Betten, Küchengeräte)
- Waschmaschine, Kühlschrank und ein einfaches Fernsehgerät (keine Luxusgüter)
Mit unserem Pfändungsrechner oder dem Insolvenzrechner erhalten Sie hier sofort eine realistische Einschätzung.
P‑Konto‑Rechner 2026/2027 – aktueller Schutzbetrag
Berechnen Sie hier, welcher Betrag auf Ihrem Pfändungsschutzkonto (P‑Konto) gemäß der neuen Pfändungstabelle 2026/2027 geschützt ist und welcher Teil pfändbar bleibt.
Wie stelle ich den Antrag auf Pfändungsschutz?
1. Girokonto in ein P‑Konto umwandeln
Jede Bank ist gesetzlich verpflichtet, ein bestehendes Girokonto in ein P‑Konto umzuwandeln. Der Antrag erfolgt direkt bei Ihrer Bank. Die Umwandlung muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Geschäftstagen erfolgen (§ 850k ZPO). Auch die Eintragung oder Änderung höherer Freibeträge darf nicht verzögert werden und ist in der Regel ebenfalls innerhalb weniger Tage vorzunehmen.
2. Bescheinigung für höhere Freibeträge beantragen
Eine Bescheinigung nach § 903 ZPO ist notwendig, wenn Sie mehr als den nackten Grundfreibetrag auf dem Konto schützen müssen. Das betrifft Unterhaltspflichten, das Kindergeld oder Sozialleistungen. Ausgestellt wird diese Bescheinigung schnell und rechtssicher von qualifizierten Schuldnerberatungen oder Rechtsanwälten.
P‑Konto zahlt zu wenig aus? Freibetrag über das Vollstreckungsgericht nach § 906 ZPO erhöhen
Wenn Ihr Konto trotz einer vorliegenden P‑Konto‑Bescheinigung oder trotz unpfändbarem Einkommen weiterhin von der Bank blockiert wird, kann ein dringlicher Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht nach § 906 ZPO helfen. Damit lässt sich der tatsächlich unpfändbare Betrag per gerichtlichem Beschluss freigeben.
Das ist besonders wichtig, wenn:
- die Bank sich weigert, rechtmäßige Freibeträge einzurichten
- individuelle Nachzahlungen oder Sonderleistungen unzulässig blockiert werden
- geschützte Beträge unverschuldet am Monatsende zu verfallen drohen
- eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber (§ 850c ZPO) und eine Kontopfändung bei der Bank (§ 850k ZPO) gleichzeitig laufen
Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Freibetrag erhöhen:
➔ P‑Konto Freibetrag erhöhen nach § 902 ZPO
3. Pfändungsschutz im Insolvenzverfahren
Während eines Insolvenzverfahrens gelten automatisch die gesetzlichen Pfändungsgrenzen. Ein P‑Konto bleibt dennoch sinnvoll, um Kontopfändungen sicher auszuschließen.
P‑Konto‑Bescheinigung 2026/2027 online beantragen
Sie können Ihre P‑Konto‑Bescheinigung vollständig digital beantragen. Nach Prüfung und Zahlung erhalten Sie die Bescheinigung:
- digital per E‑Mail
- und zusätzlich per Post
➡️ „Jetzt P‑Konto‑Bescheinigung online beantragen“
Warum ein P‑Konto so wichtig ist
Ohne ein P‑Konto kann das gesamte Kontoguthaben gepfändet werden – selbst wenn es aus unpfändbaren Leistungen wie Bürgergeld oder Kindergeld stammt. Der Pfändungsschutz muss aktiv beantragt werden.
Viele Betroffene fragen sich, wie viel ihnen wirklich bleibt. Die Pfändungstabelle und unsere Beratungsseite zum Thema Pfändungsfreibetrag geben Klarheit.
Persönliche Unterstützung & Beratung
Als qualifizierte und unabhängige Schuldnerberater unterstützen wir Sie bei:
- Pfändungsschutz
- Schneller Ausstellung von P‑Konto‑Bescheinigungen nach § 903 ZPO
- Gläubigerkommunikation
- Pfändungsschutz im Insolvenzverfahren
- Existenzsicherung bei laufenden Pfändungen
Bei weiteren Fragen zum Pfändungsschutz?
Wir beraten im gesamten Rhein‑Main‑Gebiet:
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Unsere Standorte in Schöneck und Seligenstadt sind aus allen genannten Regionen in der Regel innerhalb von 20–30 Minuten erreichbar – persönlich, telefonisch oder vollständig digital.
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