Pfändungsfreibetrag 2026/2027: aktuelle Werte, Tabelle & Rechner
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Pfändungsfreibetrag 2026/2027 – aktuelle Werte & Tabelle

Aktualisiert: 2. Juni 2026 – Ab dem 01.07.2026 gelten neue gesetzliche Freigrenzen, die bestimmen, welcher Teil Ihres Einkommens trotz Pfändung geschützt bleibt. Die folgenden Informationen geben Ihnen einen klaren Überblick über die gültigen Beträge und die wichtigsten Änderungen.

Die neuen gesetzlichen Freigrenzen für den Zeitraum 2026/2027 regeln, welcher Anteil des Nettoeinkommens bei Lohn‑ oder Kontopfändungen unangetastet bleibt. Ab dem 01.07.2026 gelten bundesweit angehobene Schutzbeträge nach § 850c ZPO. Auf dieser Seite erhalten Sie eine vollständige Übersicht der gültigen Werte sowie eine direkte Berechnung Ihres persönlichen unpfändbaren Einkommens.

Unser ausführlicher Überblick zu den aktuellen Beträgen für 2026/2027 zeigt, wie sich die neuen Grenzen zusammensetzen und welche Auswirkungen sie auf Ihr verfügbares Einkommen haben. Zusätzlich steht Ihnen ein Rechner zur Verfügung, mit dem Sie Ihren individuellen Schutzbetrag sofort ermitteln können.

Auf dieser Seite finden Sie:

  • die gültigen Freigrenzen für 2026/2027
  • die vollständige Pfändungstabelle
  • einen Rechner zur sofortigen Berechnung Ihres Freibetrags
  • Beispiele aus der täglichen Beratungspraxis

Korrekt angesetzte Schutzbeträge sind entscheidend, um unnötige Abzüge zu vermeiden. Fehler bei der Berechnung können dazu führen, dass zu viel Geld einbehalten wird oder Ihr Konto blockiert bleibt.

Pfändungsfreibeträge 2026/2027 (gültig ab 01.07.2026)

Die gesetzlichen Freigrenzen bestimmen, welcher Anteil des Nettoeinkommens bei Pfändungen geschützt bleibt. Ab dem 01.07.2026 gelten bundesweit die neuen Beträge nach § 850c ZPO. Diese Werte bleiben bis zum 30.06.2027 unverändert und bilden die Grundlage für jede Berechnung des unpfändbaren Einkommens.

Pfändungsfreigrenzen 2026/2027:

  • bei 0 Unterhaltspflichten: 1.589,99 €
  • bei 1 Unterhaltspflichten: 2.189,99 €
  • bei 2 Unterhaltspflichten: 2.519,99 €
  • bei 3 Unterhaltspflichten: 2.859,99 €
  • bei 4 Unterhaltspflichten: 3.189,99 €
  • bei 5 Unterhaltspflichten: 3.519,99 €

Diese Beträge geben an, wie viel Einkommen vollständig geschützt bleibt. Erst der Teil oberhalb dieser Grenzen kann nach der gesetzlichen Tabelle anteilig oder vollständig gepfändet werden.

Liegt das monatliche Nettoeinkommen unter 1.590,00 €, darf im Zeitraum 2026/2027 nichts gepfändet werden.

Pfändungstabelle 2026/2027 (Erklärung & Anwendung)

Die gesetzlichen Freigrenzen bilden die Grundlage für die Berechnung des unpfändbaren Einkommens. Die Pfändungstabelle zeigt, welcher Anteil des Nettoeinkommens oberhalb der jeweiligen Grenze einbehalten werden darf. Die Tabelle gilt für alle Lohn‑ und Kontopfändungen im Zeitraum vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2027.

Die entsprechende Berechnung erfolgt stufenweise: Zunächst bleibt der Grundbetrag vollständig geschützt. Anschließend wird der darüber liegende Teil des Einkommens nach festen Prozentsätzen berücksichtigt. Je höher das Einkommen und je geringer die Anzahl der Unterhaltspflichten, desto größer ist der pfändbare Anteil.

Die Tabelle wird bundesweit einheitlich angewendet und ist für sowohl für Arbeitgeber, Banken, Insolvenzverwalter und auch Vollstreckungsstellen verbindlich. Fehler bei der Anwendung führen häufig zu falschen Abzügen, weshalb eine korrekte Berechnung besonders wichtig ist.

Freibetrag berechnen – kostenloser Rechner

Mit dem folgenden Rechner können Sie sofort prüfen, welcher Betrag Ihres Nettoeinkommens im Zeitraum 2026/2027 geschützt bleibt. Die Berechnung orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigt sowohl die neuen Freigrenzen als auch die stufenweise Ermittlung des pfändbaren Anteils.

Der Rechner zeigt Ihnen:

  • wie hoch Ihr persönlicher Schutzbetrag ist
  • welcher Anteil des Einkommens einbehalten werden darf
  • wie sich Unterhaltspflichten auf den unpfändbaren Betrag auswirken
  • wie viel Geld Ihnen tatsächlich zur Verfügung steht

Die Berechnung erfolgt anonym und ohne Speicherung Ihrer Eingaben. Sie dient als schnelle Orientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung durch eine qualifizierte Stelle.

Hinweis: Die Berechnung basiert auf den gesetzlichen Vorgaben für den Zeitraum vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2027. Ein Einkommen auch oberhalb der gesetzlichen Höchstgrenze wird hier vollständig berücksichtigt.  Abweichungen zwischen dem berechneten Betrag und der tatsächlichen Auszahlung können auf fehlende Nachweise, Bankfehler oder unberücksichtigte Unterhaltspflichten zurückzuführen sein.

Wenn der berechnete Betrag nicht mit dem übereinstimmt, was Ihre Bank auszahlt, sollten Sie Ihren Freibetrag prüfen lassen. Häufig liegt ein Bankfehler oder keine Erhöhungsbescheinigung vor.

Konto zahlt weniger aus als laut Tabelle unpfändbar wäre? Freibetrag nach § 850k Abs. 4 ZPO erhöhen

Wenn Ihr Konto weniger auszahlt, als laut Pfändungstabelle unpfändbar wäre, kann ein gerichtlicher Antrag nach § 850k Abs. 4 ZPO den tatsächlich unpfändbaren Betrag freigeben. Das ist besonders wichtig, wenn der automatische P‑Konto‑Freibetrag nicht ausreicht oder die Bank Beträge falsch einstuft.

Typische Fälle, in denen eine Erhöhung notwendig ist:

  • Konto zahlt zu wenig aus — trotz korrekter Pfändungsfreigrenzen
  • Freigaben werden nicht übernommen — z. B. durch Insolvenzverwalter
  • Guthaben droht zu verfallen — am Monatsende oder bei Nachzahlungen
  • Lohn‑ und Kontopfändung laufen gleichzeitig — doppelte Belastung trotz Schutzbetrag

👉 Hier erfahren Sie Schritt für Schritt: wie Sie Ihren Freibetrag erhöhen

Mit einer Erhöhung nach § 850k Abs. 4 ZPO lässt sich sicherstellen, dass Ihr vollständiger unpfändbarer Betrag geschützt bleibt — unabhängig davon, wie viele Pfändungen bestehen oder wie die Bank rechnet.

 

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Pfändungsschutzkonto (P‑Konto) – warum es unverzichtbar ist

Bei einer Kontopfändung blockiert die Bank ohne P‑Konto das gesamte Guthaben. Ein P‑Konto schützt automatisch den Grundfreibetrag von 1.589,99 €. Unterhaltspflichten müssen über eine P‑Konto‑Bescheinigung nachgewiesen werden.

P‑Konto‑Bescheinigung 2026 online beantragen Der Antrag kann vollständig digital gestellt werden. Nach Prüfung und Zahlung erhalten Sie die P‑Konto Bescheinigung sowohl digital als auch postalisch. Zum Online‑Antrag

Was tun bei einer Pfändung?

  • Konto sofort in ein P‑Konto umwandeln
  • Unterhaltspflichten nachweisen
  • Pfändungsbescheid prüfen lassen
  • Freibetrag ggf. erhöhen lassen
  • Schuldenanalyse starten

Viele Betroffene verlieren Geld, weil sie zu spät reagieren oder falsche Freibeträge angewendet werden.

Pfändungsschutz & professionelle Hilfe bei Schulden, P‑Konto und Insolvenz

Wir helfen bei:

Weiterer hilfreicher Rechner

P‑Konto‑Rechner – Freibetrag für Ihr Pfändungsschutzkonto berechnen → Berechnung starten

Wichtiger Hinweis & Haftungsausschluss

Diese Online‑Berechnungen dienen ausschließlich zu einer ersten Orientierung. Sie ersetzt keine individuelle Beratung. Rechtsberatung ist Rechtsanwälten vorbehalten.

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