Logo der SH Schuldnerberatung

Pfändungsfreibetrag 2026: aktuelle Werte, Tabelle & Rechner

Der Pfändungsfreibetrag 2026 legt fest, wie viel Ihres Einkommens trotz Pfändung geschützt bleibt. Hier finden Sie die aktuellen Werte, Tabellen und einen Rechner zur sofortigen Berechnung.

Letzte Aktualisierung: 10. April 2026

Der Pfändungsfreibetrag 2026 entscheidet darüber, wie viel Geld Ihnen trotz Lohn‑ oder Kontopfändung zum Leben bleibt. Für viele Betroffene ist dieser Betrag die letzte finanzielle Sicherheit. Seit dem 1. Juli 2025 gelten neue Freibeträge nach § 850c ZPO – und diese Änderungen haben spürbare Auswirkungen auf Ihren Alltag.

Der Grundfreibetrag liegt bei 1.559,99 € und erhöht sich deutlich bei Unterhaltspflichten. Viele Menschen suchen deshalb gezielt nach einer Tabelle zum Pfändungsfreibetrag 2026, um schnell zu verstehen, wie viel Einkommen geschützt ist.

Die Pfändungsfreigrenzen gelten für alle Maßnahmen einer Zwangsvollstreckung.

Auf dieser Seite finden Sie:

  • die aktuelle Pfändungstabelle für 2026 und 2027,
  • einen Rechner, mit dem Sie Ihren individuellen Freibetrag sofort berechnen können,
  • sowie praxisnahe Beispiele, die typische Fälle realistisch darstellen.

Viele Nutzer suchen genau nach diesen Informationen – und genau das stellen wir Ihnen hier verständlich und übersichtlich zur Verfügung.

Als Schuldnerberater erleben wir täglich, wie existenziell wichtig korrekte Freibeträge sind. Ein falsch berechneter Betrag kann bedeuten, dass Sie unnötig Geld verlieren, Rechnungen nicht mehr bezahlen können oder Ihr Konto plötzlich blockiert wird.

Pfändungsfreibeträge 2025/2026 (gültig bis zum 30.06.2026)

Seit dem 1. Juli 2025 gelten neue Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO. Der Grundfreibetrag schützt das Einkommen, das Sie zum Leben benötigen. Er erhöht sich automatisch, wenn Sie gesetzliche Unterhaltspflichten haben.

Aktuelle Pfändungsfreigrenzen für 2025/2026 (gültig bis zum 30.06.2026)

  •  bei 0 unterhaltspflichtige Personen: 1.559,99 €
  •  bei 1 unterhaltspflichtige Personen: 2.149,99 €
  •  bei 2 unterhaltspflichtige Personen: 2.469,99 €
  •  bei 3 unterhaltspflichtige Personen: 2.799,99 €
  •  bei 4 unterhaltspflichtige Personen: 3.119,99 €
  •  bei 5 unterhaltspflichtige Personen: 3.449,99 €

Diese Werte bestimmen, wie viel Ihres Nettoeinkommens nicht gepfändet werden darf. Alles, was darüber liegt, wird nach der gesetzlichen Pfändungstabelle anteilig oder vollständig gepfändet.

Neue Pfändungsfreibeträge 2026/2027 (Gültig ab dem 01.07.2026) 

Die Pfändungsfreigrenzen werden jedes Jahr zum 01. Juli angepasst und gelten bis zum 30. Juni des Folgejahres. Für das Jahr 2025/2026 beträgt der Grundfreibetrag 1.559,99 €.

Ab dem 01.07.2026 erhöht sich dieser Wert für das Jahr 2026/2027 auf 1.589,99 €.

Neue Pfändungsfreigrenzen für 2026/2027 (gültig ab dem 01.07.2026)

  • → bei 0 unterhaltspflichtige Personen: 1.589,99 €
  • → bei 1 unterhaltspflichtige Personen: 2.189,99 €
  • → bei 2 unterhaltspflichtige Personen: 2.519,99 €
  • → bei 3 unterhaltspflichtige Personen: 2.859,99 €
  • → bei 4 unterhaltspflichtige Personen: 3.189,99 €
  • → bei 5 unterhaltspflichtige Personen: 3.519,99 €

Liegt zum Beispiel Ihr monatliches Nettoeinkommen unter 1.590,00 € (2026/2027), darf nicht gepfändet werden. Wir aktualisieren alle unsere Pfändungsrechner und Insolvenzrechner ab dem 01. Juli 2026. Bis dahin gelten noch die alten Werte.

→ Zur Pfändungstabelle 2026/2027

Pfändungsfreibetrag berechnen – kostenloser Rechner

Mit unserem Pfändungsrechner 2026 können Sie sofort prüfen, wie viel Ihres Einkommens unpfändbar bleibt – anonym, kostenlos und ohne Speicherung Ihrer Eingaben.

Wenn der berechnete Betrag nicht mit dem übereinstimmt, was Ihre Bank auszahlt, sollten Sie Ihren Freibetrag prüfen lassen. Wir helfen Ihnen dabei, Fehler zu vermeiden und Ihren vollen Anspruch zu sichern.

Konto zahlt weniger aus als laut Tabelle unpfändbar wäre? Freibetrag nach § 850k Abs. 4 ZPO erhöhen

Wenn Ihr Konto trotz korrekter Pfändungsfreigrenzen weniger auszahlt als Ihnen laut Tabelle zusteht, kann ein gerichtlicher Antrag nach § 850k Abs. 4 ZPO helfen. Damit lässt sich der tatsächlich unpfändbare Betrag freigeben – zusätzlich zum automatischen P‑Konto‑Freibetrag.

Das ist besonders wichtig, wenn:

  • das Konto weniger auszahlt als laut Pfändungstabelle geschützt ist
  • Freigaben des Insolvenzverwalters nicht übernommen werden
  • Beträge am Monatsende zu verfallen drohen
  • Lohnpfändung + Kontopfändung gleichzeitig laufen

👉 Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Freibetrag erhöhen:

https://www.schuldnerberatung.expert/p-konto-freibetrag-erhoehen-850k-zpo/

 

Hilfe bei Pfändung oder P‑Konto?

Wir sichern Ihren Freibetrag, prüfen Ihre Pfändung und verhindern Fehler, bevor Geld verloren geht. 

☎️ Ihren Anruf starten

Sofort mit uns sprechen – ohne Wartezeit

📅 Termin vereinbaren

Wählen Sie einen passenden Zeitpunkt für Ihr kostenloses Erstgespräch

✉️ E‑Mail senden

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

 

Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1 – 0 Unterhaltspflichten

Nettoeinkommen: 1.900,00 € Pfändbar: 241,50 € Verbleibender Auszahlungsbetrag: 1.658,50 €

Der Schuldner hat keine Unterhaltspflichten. Von 1.900 € sind 241,50 € pfändbar, der Rest bleibt geschützt.

Beispiel 2 – 1 Unterhaltspflicht

Nettoeinkommen: 2.300,00 € Pfändbar: 79,89 € Verbleibender Auszahlungsbetrag: 2.220,11 €

Mit einer unterhaltsberechtigten Person reduziert sich der pfändbare Betrag deutlich. Von 2.300 € sind 79,89 € pfändbar.

Beispiel 3 – 2 Unterhaltspflichten

Nettoeinkommen: 2.600,00 € Pfändbar: 53,49 € Verbleibender Auszahlungsbetrag: 2.546,51 €

Bei zwei Unterhaltspflichten sind nur 53,49 € pfändbar. Der Großteil des Einkommens bleibt geschützt.

Beispiel 4 – 0 Unterhaltspflichten (Einkommen über 2.500 €)

Nettoeinkommen: 2.800,00 € Pfändbar: 871,50 € Verbleibender Auszahlungsbetrag: 1.928,50 €

Ohne Unterhaltspflichten steigt der pfändbare Betrag bei höherem Einkommen deutlich an. Von 2.800 € sind 871,50 € pfändbar.

Beispiel 5 – Einkommen über der Vollpfändungsgrenze (0 Unterhaltspflichten)

Nettoeinkommen: 5.200,00 € Pfändbar: 2.676,51 € Verbleibender Auszahlungsbetrag: 2.523,49 €

Ab der Vollpfändungsgrenze von 4.766,99 € ist jeder Euro vollständig pfändbar. Der Rechner ermittelt hier einen pfändbaren Betrag von 2.243,50 €.

Weitere hilfreiche Rechner

P‑Konto‑Rechner – Freibetrag für Ihr Pfändungsschutzkonto berechnen Berechnung starten

Insolvenzrechner – prüfen, ob eine Privatinsolvenz sinnvoll ist  Insolvenzergebnis testen

Alle unseren kostenlosen Online Rechner & Tools im Überblick finden Sie hier → Rechner & Tools

Weiterführende Themen

Diese Seiten helfen Ihnen, Ihre Situation vollständig zu verstehen:

Pfändungsschutzkonto (P‑Konto) so schützen Sie Ihr Guthaben

Zahlungsunfähigkeit wann spricht man von Zahlungsunfähigkeit

Pfändung & Pfändungsschutz was bei einer Kontopfändung wichtig ist

Privatinsolvenz Restschuldbefreiung in 3 Jahren

Regelinsolvenz geordnete Entschuldung für Selbstständige & Unternehmen

Vergleich & Schuldenregulierung außergerichtliche Lösungen

Pfändungsschutzkonto (P‑Konto) – warum es unverzichtbar ist

Bei einer Kontopfändung blockiert die Bank ohne P‑Konto das gesamte Guthaben. Ein P‑Konto schützt automatisch 1.560 €. Unterhaltspflichten müssen über eine P‑Konto‑Bescheinigung nachgewiesen werden.

P‑Konto‑Bescheinigung 2026 online beantragen Der Antrag kann vollständig digital gestellt werden. Nach Prüfung und Zahlung erhalten Sie die P‑Konto Bescheinigung sowohl digital als auch postalisch. Zum Online‑Antrag

Unterhaltspflichten – wer zählt dazu?

Unterhaltsberechtigt sind Kinder, Ehepartner und weitere Personen mit gesetzlicher Unterhaltspflicht.

Erhöhungsbeträge ab 01.07.2025:

  • Erste Person: 585,23 €
  • Jede weitere: 326,04 €

Was tun bei einer Pfändung?

  • Konto sofort in ein P‑Konto umwandeln
  • Unterhaltspflichten nachweisen
  • Pfändungsbescheid prüfen lassen
  • Freibetrag ggf. erhöhen lassen
  • Schuldenanalyse starten

Viele Betroffene verlieren Geld, weil sie zu spät reagieren oder falsche Freibeträge angewendet werden.

Pfändungsschutz & professionelle Hilfe bei Schulden, P‑Konto und Insolvenz

Wir helfen bei:

  • Pfändungsschutz Konto schützen, Freibeträge sichern, Fehler vermeiden
  • P‑Konto‑Bescheinigung (auch online möglich) digital + Original per Post, sofort nach Zahlungseingang
  • Vergleichen & Schuldenregulierung →  außergerichtliche Lösungen ohne Insolvenz
  • Insolvenzvorbereitung (Privat) vollständige Unterlagen, Gläubigerlisten & klare Strategie
  • Insolvenzvorbereitung (Firmen & Selbstständige) Struktur, Unterlagen & strategische Planung
  • Restschuldbefreiung in 3 Jahren sicher durch das Verfahren
  • Kontopfändung prüfen unrechtmäßige Abzüge stoppen
  • Schuldnerberatung persönlich, verständlich, ohne Wartezeiten

Mit dem Insolvenzrechner können Sie vorab prüfen, wie hoch Ihre pfändbare Quote wäre – anonym und unverbindlich.

Wichtiger Hinweis & Haftungsausschluss

Diese Online‑Berechnungen dienen ausschließlich zu einer ersten Orientierung. Sie ersetzt keine individuelle Beratung. Rechtsberatung ist Rechtsanwälten vorbehalten.

Wir beraten im gesamten Rhein‑Main‑Gebiet:

Frankfurt | Hanau | Offenbach | Seligenstadt | Gelnhausen | Wetterau | Aschaffenburg

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.