Entschuldung & Schuldenregulierung (gerichtlich und außergerichtlich)
Was versteht man unter einer Entschuldung❓
Schulden entstehen, wenn mehr Geld ausgegeben wird, als tatsächlich vorhanden ist – also wenn das Einkommen die laufenden Kosten und Verpflichtungen nicht mehr deckt.
Das kann verschiedene Gründe haben:
Einkommensverluste, z. B. durch Jobverlust, Krankheit oder Trennung.
Fehlende Planung, wenn kein Überblick über Einnahmen und Ausgaben besteht.
Übermäßiger Konsum, also Einkäufe oder Kredite, die man sich eigentlich nicht leisten kann.
Steigende Lebenshaltungskosten, z. B. höhere Mieten oder Energiekosten, ohne dass das Einkommen mitwächst.
Ein gut geplanter Haushaltsplan kann helfen, den Überblick zurückzugewinnen, Ausgaben zu reduzieren und Schulden Schritt für Schritt abzubauen. Er ist ein wichtiges Instrument, um wieder Kontrolle über die eigenen Finanzen zu bekommen.
Wenn die Schuldenlast jedoch so hoch ist, dass selbst mit striktem Haushaltsplan keine Entlastung mehr möglich ist, sollte man professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. In solchen Fällen kann eine außergerichtliche Schuldenregulierung oder im letzten Schritt ein Insolvenzverfahren sinnvoll sein.
Die hierfür möglichen Formen der Entschuldung sind:
1️⃣ Die "Außergerichtliche Entschuldung" (Schuldenregulierung)
- Ziel: Einigung mit den Gläubigern außerhalb eines gerichtlich geregelten Insolvenzverfahrens.
- Mittel: Schuldenregulierungsplan (z. B. durch vereinbarte Ratenzahlungen, den Teilerlass oder Stundungen).
- Vorteil: Kein Eintrag im Insolvenzregister, schneller und auch diskreter.
- Aufwand: in der Regel deutlich höher als das Insolvenzantragsverfahren, da man einen sehr hohen Kommunikationsaufwand mit den Gläubigern betreiben muss.
- Nachteil: Alle Gläubiger müssen zustimmen – dies ist oft schwierig zu erreichen, aber mit Feingefühl und vorhandenem Kapital oder regelmäßigen Einkünften ist es durchaus möglich eine Gläubigerzustimmung zu erzielen.
2️⃣ Die "Gerichtlich geregelte Entschuldung" (Insolvenzverfahren: Privatinsolvenz oder Firmeninsolvenz)
- Für Privatpersonen: Privatinsolvenz.
- Für Unternehmen oder Selbstständige: Firmeninsolvenz oder Unternehmensinsolvenz.
Der Ablauf (hier vereinfacht dargestellt):
- Insolvenzantrag stellen
- Abtretung pfändbarer Einkünfte (oberhalb der jeweiligen Pfändungsfreigrenze)
- Laufzeit der Wohlverhaltensphase (~ 3 Jahre)
- Restschuldbefreiung durch das Gericht (bei Erfüllung aller Vorgaben und Obliegenheiten)
3️⃣ Schuldenvergleich oder Sanierungsverfahren
Besonders relevant bei Unternehmen: Vergleichsverfahren oder Restrukturierung nach dem StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen).
Das Ziel der Entschuldung ist:
- ein wirtschaftlicher Neuanfang für überschuldete Personen oder Unternehmen.
- die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit und Bonität.
- Vermeidung von (weiteren) Lohn- oder Kontopfändungen, Zwangsvollstreckungen und Abbau der sozialen Belastung (das ist übrigens ein sehr wichtiger Faktor, siehe "Psychische Situation eines Schuldners").
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