P‑Konto Freibetrag erhöhen nach § 850k Abs. 4 ZPO – So sichern Sie sich Ihr volles Einkommen
Letzte Aktualisierung: März 2026
Viele Schuldner erleben jeden Monat das gleiche Problem: Das Einkommen liegt über dem automatischen Freibetrag des P‑Kontos, aber die Bank zahlt trotzdem nur den Grundfreibetrag aus. Oft ist der zusätzliche Betrag längst vom Insolvenzverwalter freigegeben – nur das Konto setzt diese Freigabe nicht automatisch um. Mit einem Antrag nach § 850k Abs. 4 ZPO können Sie Ihren tatsächlichen unpfändbaren Lohn gerichtlich freigeben lassen und sich den vollen Betrag auszahlen lassen.
Warum das P‑Konto oft nicht den vollen Betrag auszahlt
- Automatischer Grundfreibetrag wird nicht überschritten
- Freigaben des Insolvenzverwalters werden nicht automatisch übernommen
- Unpfändbares Einkommen bleibt blockiert
- Gefahr: Beträge verfallen nach Monatsende
Mehr Informationen zum P‑Konto finden Sie hier: P‑Konto einfach erklärt (/p-konto)
Die gesetzliche Lösung: § 850k Abs. 4 ZPO
§ 850k Abs. 4 ZPO ermöglicht es, den tatsächlichen unpfändbaren Betrag gerichtlich freigeben zu lassen – zusätzlich zum automatischen Freibetrag.
- gerichtliche Erhöhung des Freibetrags
- dauerhaft oder befristet
- Voraussetzung: unpfändbarer Betrag stammt aus Arbeitseinkommen
- Insolvenzverwalter muss die Höhe bestätigen
Offizielle staatliche Quelle:
Bundesministerium der Justiz – § 850k ZPO https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850k.html
Schritt‑für‑Schritt: So stellen Sie den Antrag beim Amtsgericht
- Bescheinigung des Insolvenzverwalters einholen
- Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen
- Gericht prüft und erlässt Beschluss
- Bank wird verpflichtet, den höheren Betrag auszuzahlen
- Auszahlung erfolgt sofort nach Beschluss
→ Insolvenzverfahren einfach erklärt: /Privatinsolvenz
Welche Unterlagen Sie benötigen
- Lohnabrechnungen
- Bescheinigung des Insolvenzverwalters
- Kontoauszüge
- Personalausweis
- ggf. Nachweise über Unterhaltspflichten
Berechnen Sie Ihren individuellen Freibetrag mit unserem P‑Konto‑Rechner (/p-konto-rechner).
Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten
- Antrag zu spät gestellt
- falsche oder unvollständige Bescheinigung
- Einkommen nicht eindeutig nachgewiesen
- Annahme, dass die Bank automatisch alles freigibt
- fehlende Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter
Weitere praktische Antworten finden Sie in unserem Schuldenratgeber (/schuldenratgeber).
Wie lange dauert die Freigabe?
- meist wenige Tage bis wenige Wochen
- bei klaren Unterlagen sehr schnell
- gerichtliche Beschlüsse wirken sofort
Was tun, wenn die Bank trotz Beschluss nicht auszahlt?
- Beschluss erneut vorlegen
- schriftliche Erinnerung an die Bank
- Vollstreckungsgericht informieren
- ggf. Rechtsmittel einlegen
→ weitere Infos: /kontopfaendung
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