SH Schuldnerberatung & Insolvenzberatung

Wann beginnt die Wohlverhaltensphase während der Insolvenz?

Letzte Aktualisierung: März 2026

Viele Schuldner*innen möchten verstehen, wann die Wohlverhaltensphase während der Insolvenz tatsächlich beginnt und welche Auswirkungen dieser Abschnitt auf den weiteren Verlauf des Verfahrens hat. Dabei tauchen immer wieder Fragen zu Beginn, Dauer und den damit verbundenen Pflichten auf – Themen, die für eine erfolgreiche Entschuldung von zentraler Bedeutung sind. Auf dieser Seite erhalten Sie eine klare und rechtssichere Orientierung, damit Sie die Wohlverhaltensphase richtig einordnen, typische Fehler vermeiden und Schritt für Schritt sicher zur Restschuldbefreiung gelangen.

Was ist die Wohlverhaltensphase?

Die Wohlverhaltensphase ist der letzte Abschnitt des Insolvenzverfahrens. Sie dient dazu, die gesetzlichen Obliegenheiten zu erfüllen, die Voraussetzung für die Restschuldbefreiung sind.In dieser Zeit wird das pfändbare Einkommen an den Treuhänder abgeführt, und Schuldner*innen müssen zeigen, dass sie sich redlich verhalten und aktiv an ihrer Entschuldung mitwirken.

Wann beginnt die Wohlverhaltensphase?

Die Wohlverhaltensphase beginnt erst mit der gerichtlichen Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Dieser Zeitpunkt markiert den Übergang vom eigentlichen Verfahren zur Abtretungsfrist. Viele Betroffene gehen fälschlicherweise davon aus, dass die Phase bereits mit Antragstellung oder Verfahrenseröffnung startet – tatsächlich setzt sie jedoch erst ein, wenn der Insolvenzverwalter seine Arbeit abgeschlossen hat.

Warum dieser Zeitpunkt wichtig ist

Mit der Aufhebung endet die Verwertung des Vermögens. Ab diesem Moment übernimmt der Treuhänder, und die Abtretungsfrist läuft weiter bis zum Ende der gesetzlichen Gesamtdauer.

Wie lange dauert die Wohlverhaltensphase?

Seit der Reform 2021 beträgt die Gesamtdauer des Insolvenzverfahrens drei Jahre ab Eröffnung. Die Wohlverhaltensphase liegt innerhalb dieser Frist, auch wenn sie zeitlich später beginnt.

Beispielhafte Zeitachse

  1. Verfahrenseröffnung: 01.04.2024
  2. Aufhebung: 01.12.2024
  3. Wohlverhaltensphase: 01.12.2024–01.04.2027
  4. Restschuldbefreiung: 01.04.2027

Pflichten während der Wohlverhaltensphase

Während dieser Phase gelten klare gesetzliche Anforderungen, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Abtretung des pfändbaren Einkommens

Der Treuhänder erhält automatisch den pfändbaren Teil des Einkommens.

Erwerbsobliegenheit

Schuldner*innen müssen arbeiten oder aktiv nach Arbeit suchen.

Meldepflichten

Änderungen bei Wohnsitz, Einkommen oder Beschäftigung müssen unverzüglich mitgeteilt werden.

Keine neuen unangemessenen Schulden

Neue Verbindlichkeiten dürfen die Restschuldbefreiung nicht gefährden.

Häufige Fehler und Risiken

Viele Betroffene gefährden ihre Restschuldbefreiung durch vermeidbare Fehler.

Verspätete Mitteilungen

Nicht gemeldete Änderungen gelten als Obliegenheitsverletzung.

Unzureichende Arbeitssuche

Wer nicht aktiv sucht, riskiert die Versagung der Restschuldbefreiung.

Neue Schulden

Unangemessene neue Verbindlichkeiten können als fehlende Wohlverhaltensbereitschaft gewertet werden.

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