P‑Konto‑Bescheinigung – Online‑Formular
Hinweis:
Die vollständigen Informationen zur P‑Konto‑Bescheinigung finden Sie hier:
→ P‑Konto‑Bescheinigung online beantragen
Diese Seite dient ausschließlich der Formularübermittlung.
Letzte Aktualisierung: April 2026
Über das Online‑Formular können Sie die notwendige Ausstellung einer P‑Konto‑Bescheinigung gemäß § 850k Abs. 5 ZPO beantragen. Die Angaben werden ausschließlich zur Erstellung der Bescheinigung verwendet und natürlich vertraulich behandelt.
Formular zur Ausstellung der P‑Konto‑Bescheinigung
Bitte tragen Sie die erforderlichen Angaben vollständig und korrekt ein. Die Daten werden nur zur Prüfung und Ausstellung der Bescheinigung genutzt.
Digital + Original per Post • Bundesweit gültig • Nur 50 €
Um Ihre P‑Konto‑Bescheinigung schnell und rechtssicher ausstellen zu können, benötigen wir diese nachfolgenden Informationen:
Rechtsgrundlage
Die Bescheinigung wird gemäß § 850k Abs. 5 ZPO ausgestellt. Sie dient explizit nur der Feststellung gesetzlich geschützter Freibeträge auf einem Pfändungsschutzkonto (P‑Konto).
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