Trennung und Scheidung
Trennung und Scheidung führen oft zu erheblichen finanziellen Belastungen. Insbesondere Finanzen, Schulden und Unterhalt müssen neu geregelt werden: Wer zahlt welchen Unterhalt? Wie werden gemeinsame Schulden aufgeteilt? Und welche laufenden Kosten wie Mietverträge oder Kredite müssen berücksichtigt werden? Viele Betroffene wissen nicht genau, welche Rechte sie haben, wie Unterhalt berechnet wird oder wer für welche Schulden haftet. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche finanziellen Folgen eine Trennung und Scheidung mit sich bringen, welche Risiken bestehen und welche Lösungen wirklich helfen können.
Typische finanzielle Folgen einer Trennung
- Unterhalt für Kinder oder Ehegatten
- Aufteilung gemeinsamer Schulden
- Mietvertrag und Wohnungsfragen
- Kosten für Anwalt und Gericht
- Rückstände durch doppelte Haushalte
- Neuordnung von Versicherungen und Verträgen
Unterhalt nach Trennung oder Scheidung
- Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle
- Trennungsunterhalt
- nachehelicher Unterhalt
- Betreuungsunterhalt
- gesteigerte Erwerbsobliegenheit bei minderjährigen Kindern
- Abänderung bei Einkommensänderungen möglich
Schulden und Haftung
Gemeinsame Kredite
Beide haften vollständig, unabhängig davon, wer die Schulden verursacht hat.
Dispo, Kreditkarten, Ratenkäufe
Bei gemeinsamen Konten haften beide.
Mietschulden
Wer im Vertrag steht, haftet.
Unterhaltsrückstände
Können sehr schnell wachsen und sind teilweise nicht insolvenzfähig.
Vollstreckung und Risiken
- Kontopfändung oder Lohnpfändung
- Besuch des Gerichtsvollziehers
- Abgabe der Vermögensauskunft
- Schufa‑Einträge
- Unterhaltstitel gelten 30 Jahre
- strafrechtliche Risiken bei vorsätzlicher Nichtzahlung (§ 170 StGB)
Handlungsmöglichkeiten
Unterhaltstitel prüfen oder abändern
Bei Einkommensänderungen unbedingt notwendig.
Einigung mit dem Ex‑Partner
Raten, Stundung oder Teilverzicht sind möglich.
Jugendamt einbeziehen
Bei minderjährigen Kindern oft sinnvoll.
P‑Konto einrichten
Schützt das Existenzminimum.
Schulden ordnen und priorisieren
Unterhalt hat höchste Priorität.
Insolvenzverfahren prüfen
- laufender Unterhalt: nicht insolvenzfähig
- Rückstände: teilweise insolvenzfähig
- vorsätzlich nicht gezahlter Unterhalt: nicht restschuldbefreiungsfähig
Besonderheiten/rechtliche Hinweise
- Unterhaltstitel gelten 30 Jahre
- Zinsen können Rückstände stark erhöhen
- Abänderung ist möglich, aber nur mit Begründung
- Bei minderjährigen Kindern besteht gesteigerte Erwerbsobliegenheit
- Schulden bleiben bestehen, auch wenn nur einer sie verursacht hat
Wann Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist dringend zu empfehlen, wenn:
- Unterhaltstitel vorliegen
- Rückstände bestehen
- Pfändung droht
- Schulden gemeinsam entstanden sind
- das Einkommen gesunken ist
- eine Abänderung nötig ist
- strafrechtliche Risiken bestehen
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