SH Schuldnerberatung & Insolvenzberatung

Ihr Ablauf bei unserer Schuldnerberatung

Eine klare Struktur ist sehr entscheidend, wenn Menschen sich erstmals mit ihrer finanziellen Situation auseinandersetzen.

Deshalb zeigen wir Ihnen hier Ihren Ablauf bei der Schuldnerberatung, damit Sie von Anfang an wissen, welche Schritte auf Sie zukommen und wie wir Sie sicher begleiten. Viele Ratsuchende wünschen sich Orientierung – genau dafür wurde der Ablauf der Schuldnerberatung – Ihr Weg zur Entschuldung entwickelt: klar verständlich, transparent und ohne unnötige Hürden.

Im Folgenden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie wir arbeiten, welche Unterlagen wir benötigen, wie die Kommunikation mit Gläubigern abläuft und wie wir Sie – falls notwendig – durch die Vorbereitung einer Privat‑ oder Regelinsolvenz führen. Ziel ist, dass Sie jederzeit wissen, wo Sie stehen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

1. Kostenfreies Erstgespräch – Ihre Situation verstehen

Im ersten Schritt analysieren wir gemeinsam Ihre aktuelle Lage. Wir verschaffen uns immer einen vollständigen Überblick über Ihre Situation – von Mahnungen, Pfändungen und Gläubigern bis hin zu Einkommen, familiären Umständen und möglichen Risiken – und geben Ihnen darauf basierend eine realistische Ersteinschätzung, ob für Sie eine Schuldenregulierung, ein Vergleich, eine Privatinsolvenz oder eine Regelinsolvenz der passende Weg ist.

Dauer: 30–60 Minuten 

Ziel: Klarheit und Orientierung.

2. Unterlagenprüfung & Finanzstatus

Wir erfassen Ihre wirtschaftliche Gesamtsituation:

  • Einnahmen und Ausgaben
  • Gläubigerübersicht
  • Kontoauszüge
  • Verträge und Rückstände
  • Pfändungen oder Vollstreckungen

Auf dieser Basis erstellen wir eine vollständige Finanzanalyse – die Grundlage für jede weitere Entscheidung.

3. Entwicklung Ihrer individuellen Entschuldungsstrategie

Gemeinsam legen wir fest, welcher Weg für Sie sinnvoll ist:

  • Außergerichtliche Schuldenregulierung
  • Vergleichsangebote
  • Ratenzahlungsmodelle
  • Vorbereitung der Privatinsolvenz
  • Vorbereitung der Regelinsolvenz

Wir erklären Ihnen Chancen, Risiken, Dauer und Kosten – klar und verständlich.

4. Übernahme der Gläubigerkommunikation

Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Gläubigern, Inkassobüros, Banken, Vermietern oder dem Finanzamt. Sie müssen nicht mehr selbst verhandeln – das reduziert Druck und schafft Raum für Lösungen

5. Vorbereitung der Privatinsolvenz (falls notwendig)

Wenn eine Einigung nicht möglich ist, bereiten wir Ihre Privatinsolvenz vollständig vor:

  • Strukturierung aller Unterlagen
  • Erstellung der Gläubigerliste
  • Schuldenbereinigungsplan
  • Abstimmung mit unserem unabhängigen Partneranwalt
  • Ausstellung der Bescheinigung nach § 305 InsO

Die rechtliche Prüfung erfolgt ausschließlich durch den Partneranwalt.

6. Vorbereitung der Regel‑ und Firmeninsolvenz

Bei komplexen Fällen oder Unternehmensstrukturen – etwa wenn eine Regelinsolvenz oder eine Firmeninsolvenz erforderlich ist – begleiten wir Sie durch alle notwendigen und vorbereitenden Schritte. Das Ziel ist es, Ihre gesamte wirtschaftliche Situation strukturiert aufzubereiten, Risiken realistisch einzuschätzen und die Unterlagen so vorzubereiten, dass der anschließende Insolvenzantrag fachlich sauber gestellt werden kann.

Regelinsolvenz (für Selbstständige, Freiberufler, Einzelunternehmer sowie – unter bestimmten Voraussetzungen auch ehemals Selbstständige)

Bei natürlichen Personen mit selbstständiger oder ehemals selbstständiger Tätigkeit sowie bei Einzelunternehmen erfolgt das Verfahren im Rahmen der Regelinsolvenz. Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • Erfassung der wirtschaftlichen Gesamtsituation (laufende Verpflichtungen, Vermögenswerte, offene Forderungen, Verträge)
  • Sanierungsanalyse und Einschätzung der Fortführungsfähigkeit inklusive Betrachtung wirtschaftlicher und organisatorischer Faktoren
  • Prüfung persönlicher Haftungsrisiken z. B. aus Bürgschaften, Steuerschulden, Sozialversicherungsbeiträgen oder persönlichen Haftungstatbeständen
  • Strukturierter Vorbereitung der für den Insolvenzantrag erforderlichen Unterlagen wie Gläubigerlisten, Forderungsübersichten und wirtschaftliche Nachweise
  • Abstimmung mit Steuerberater und unserem unabhängigen Partneranwalt insbesondere bei steuerlichen Rückständen oder offenen Betriebsprüfungen (die rechtliche Prüfung und Antragstellung erfolgt ausschließlich durch den Partneranwalt)

Firmeninsolvenz (für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG)

Bei Kapitalgesellschaften handelt es sich um eine Firmeninsolvenz, die besondere Anforderungen an Geschäftsführung, Dokumentation und Haftungsfragen stellt. Hier liegt der Schwerpunkt auf einer geordneten und rechtssicheren Vorbereitung:

  • Analyse der Unternehmenslage insbesondere Liquidität, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und Fortführungsprognose
  • Prüfung möglicher Organhaftungsrisiken z. B. Geschäftsführerhaftung, Zahlungen nach Insolvenzreife, Pflichtverletzungen
  • Vorbereitung der insolvenzrechtlich relevanten Unterlagen wie Vermögensübersichten, Gläubigerlisten, betriebswirtschaftliche Auswertungen und Jahresabschlüsse
  • Koordination mit Steuerberater und Buchhaltung zur Bereitstellung aller betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Daten
  • Abstimmung mit unserem unabhängigen Partneranwalt für die rechtliche Prüfung und die anschließende Antragstellung (die anwaltliche Tätigkeit erfolgt ausschließlich durch den Partneranwalt)

7. Begleitung während des Verfahrens

Auch nach Insolvenzantragstellung stehen wir Ihnen für notwendige Rückfragen im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere:

  • Unterstützung bei Rückfragen des Gerichts
  • Abstimmung und Informationsweitergabe an den Insolvenzverwalter
  • Hinweise zu Ihren Pflichten und Obliegenheiten während des Verfahrens
  • Orientierung zur Vorbereitung auf die Wohlverhaltensphase

8. Wohlverhaltensphase & Restschuldbefreiung

Während der Wohlverhaltensphase erfüllen Sie bestimmte Pflichten und auch Obliegenheiten wie zum Beispiel: Erwerbsbemühungen und die Abgabe des pfändbaren Einkommens. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die Restschuldbefreiung – damit Ihr rechtlicher Neustart beginnen kann.

9. Abschluss & finanzieller Neustart

Nach der Restschuldbefreiung unterstützen wir Sie auf Wunsch auch bei der:

  • Neuordnung Ihrer Finanzen
  • Budgetplanung
  • Stabilisierung Ihrer wirtschaftlichen Situation

Ihr Vorteil: Struktur, Sicherheit und ein klarer Weg

Unsere Beratung ist darauf ausgelegt, Ihnen schnell Klarheit zu geben und Sie sicher durch alle Schritte zu begleiten – von der ersten Schuldenanalyse bis zur vollständigen Entschuldung.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.