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Neuer Insolvenzantrag nach Versagung der Restschuldbefreiung

Wurde die Restschuldbefreiung versagt, ist ein neuer Insolvenzantrag erst nach bestimmten Sperrfristen möglich. Diese Seite erklärt die wichtigsten Regeln verständlich und neutral.

Ein neuer Insolvenzantrag nach einer bereits erfolgten Versagung ist nur unter klar definierten gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Die relevanten Sperrfristen bestimmen, wann ein erneuter Antrag zulässig ist und welche Schritte Betroffene in dieser Phase beachten sollten. Weitere Hintergründe zu den Ursachen finden Sie unter den Versagungsgründen der Restschuldbefreiung. Auf dieser Wissensseite der SH Schuldnerberatung erhalten Sie eine verständliche, neutrale Orientierung zu den wichtigsten Punkten, einschließlich der Frage, wie lange ein neues Verfahren dauert und ob frühere Forderungen erneut angemeldet werden können – ohne rechtliche Bewertung eines Einzelfalls.

Welche Sperrfristen gelten nach einer Versagung?

  • 3‑Jahres‑Sperrfrist bei Obliegenheitsverletzungen (§ 290 Abs. 1 Nr. 5–7 InsO)
  • 5‑Jahres‑Sperrfrist bei Insolvenzstraftaten (§ 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO)
  • Keine Sperrfrist bei Abweisung mangels Masse oder Versagung wegen nicht gezahlter Verfahrenskosten (§ 298 InsO)
  • Beginn der Frist: Rechtskraft des Versagungsbeschlusses

Weitere Grundlagen finden Sie unter Restschuldbefreiung.

Wie lange dauert ein neues Insolvenzverfahren?

  • 3 Jahre, wenn im ersten Verfahren keine Restschuldbefreiung erteilt wurde (§ 287 Abs. 2 Satz 2 InsO)
  • 5 Jahre, wenn im früheren Verfahren bereits eine Restschuldbefreiung erteilt wurde
  • Warum die verkürzte 3‑Jahres‑Dauer nicht automatisch erneut gilt

Mehr Informationen zu Insolvenzverfahren finden Sie unter Insolvenzberatung.

Was passiert mit den alten Forderungen?

  • erneute Anmeldung aller offenen Forderungen möglich
  • auch nicht gezahlte Gerichtskosten
  • Hinweis: Gläubiger können frühere Versagungsgründe erneut vortragen

Eine mögliche Alternative kann auch eine Schuldenregulierung sein.

Was sollten Betroffene während der Sperrfrist beachten?

  • lückenlose Dokumentation der Erwerbsbemühungen
  • vollständige Unterlagen
  • geordnete Finanzen
  • Vorbereitung auf den neuen Antrag

Bei laufenden Pfändungen kann ein Pfändungsschutzkonto (P‑Konto) sehr sinnvoll sein.

Welche Unterstützung ist möglich?

Unsere SH Schuldnerberatung hilft Betroffenen dabei, die Situation nach einer bereits versagten Restschuldbefreiung strukturiert zu ordnen, alle Unterlagen zusammen zustellen und die nächsten Schritte für einen neuen Insolvenzantrag vorzubereiten. Wir selbst prüfen keine Versagungsgründe, bewerten keine Beschlüsse und geben keine rechtlichen Einschätzungen zu Sperrfristen, den Erfolgsaussichten oder den Rechtspositionen ab. Rechtliche Bewertungen und verbindliche Auskünfte gehören ausschließlich in anwaltliche Hände - für diese Themen steht ein kooperierender Rechtsanwalt zur Verfügung, der alle rechtliche Einordnungen und relevanten Prüfungen übernehmen kann.

Bei steuerlichen Fragen – etwa zu Selbstständigkeit, Betriebsaufgabe, Steuerschulden oder steuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit einem neuen Insolvenzantrag – arbeiten wir zudem mit einem kooperierenden Steuerberater zusammen, der die steuerliche Beratung übernimmt.

Eine anwaltliche Beratung ist vor allem dann sinnvoll, wenn rechtliche Streitpunkte bestehen, Versagungsgründe geprüft werden sollen, Gläubiger rechtliche Schritte einleiten oder eine verbindliche Rechtseinschätzung zur Möglichkeit eines neuen Insolvenzantrags benötigt wird.

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie unter den Punkten Privatinsolvenz & Regelinsolvenz.

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