Pfändungstabelle 2027 – gültig bis 30.06.2027
Die Pfändungstabelle 2027 gilt bundesweit bis zum 30. Juni 2027 und basiert vollständig auf den offiziellen Werten der Pfändungstabelle 2026/2027.
Letzte Aktualisierung: 12. April 2026
Die Pfändungstabelle 2027 – gültig bis 30. Juni 2027 basiert vollständig auf den gesetzlichen Vorgaben nach § 850c ZPO. Die darin festgelegten Freibeträge wurden vom Bundesministerium der Justiz veröffentlicht und gelten bundesweit unverändert vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2027. Sie legen fest, welcher Teil des Nettoeinkommens unpfändbar bleibt und welcher Betrag an Gläubiger abgeführt werden darf.
Kurzüberblick der Pfändungsfreigrenzen 2026/2027
Monatliche Freigrenzen nach Anzahl der Unterhaltspflichten:
- → bei 0 unterhaltspflichtige Personen: 1.589,99 €
- → bei 1 unterhaltspflichtige Personen: 2.189,99 €
- → bei 2 unterhaltspflichtige Personen: 2.519,99 €
- → bei 3 unterhaltspflichtige Personen: 2.859,99 €
- → bei 4 unterhaltspflichtige Personen: 3.189,99 €
- → bei 5 unterhaltspflichtige Personen: 3.519,99 €
Die vollständige Tabelle finden Sie hier: Pfändungstabelle 2026/2027
Gibt es eine eigene Pfändungstabelle 2027?
Nein.
Eine separate Pfändungstabelle 2027 existiert nicht. Die gültigen Werte ergeben sich vollständig aus der Pfändungstabelle 2026/2027, die bis zum 30. Juni 2027 unverändert bleibt.
Warum gelten die Werte bis 30.06.2027?
Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich aktuell immer zum 1. Juli entsprechend angepaßt. Deshalb gilt die Tabelle 2026/2027 automatisch für das gesamte Jahr 2027 bis zum Stichtag 30.06.2027.
Unterstützung bei Pfändung & Freibeträgen
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