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GEZ, Rundfunkbeitrag und Vollstreckung

Das Thema GEZ, Rundfunkbeitrag und Vollstreckung betreffen viele Menschen, oft ohne dass sie es rechtzeitig bemerken. Der Rundfunkbeitrag wird automatisch fällig, und schon kleine Rückstände können zu Mahnungen, Säumniszuschlägen und schließlich zur Vollstreckung durch das Hauptzollamt führen. Viele Betroffene sind überrascht, wie konsequent der Beitragsservice Forderungen durchsetzt. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie GEZ‑Rückstände entstehen, welche Risiken bestehen und welche rechtlichen Lösungen wirklich helfen können.

Ursachen für GEZ‑Rückstände

  • vergessene oder unregelmäßige Zahlungen
  • Umzug nicht gemeldet → falsche oder doppelte Zuordnung
  • Beitragsbefreiung nicht beantragt oder abgelaufen
  • Lastschriftprobleme (z. B. Kontowechsel)
  • Rückstände nach Trennung oder Haushaltswechsel
  • fehlende Reaktion auf Schreiben des Beitragsservice

Folgen und Risiken

  • Mahnungen und Festsetzungsbescheide
  • Säumniszuschläge und Gebühren
  • Weitergabe an das Hauptzollamt zur Vollstreckung
  • Kontopfändung oder Lohnpfändung
  • Besuch des Vollstreckungsbeamten
  • Abgabe der Vermögensauskunft
  • Schufa‑Einträge bei titulierten Forderungen

Besonders belastend: Das Hauptzollamt kann ohne Gerichtsvollzieher pfänden.

Handlungsmöglichkeiten

Festsetzungsbescheid prüfen

Viele Bescheide sind fehlerhaft oder basieren auf falschen Haushaltsdaten.

Befreiung oder Ermäßigung beantragen

  • Möglich bei:
  • Sozialleistungen
  • BAföG
  • Behinderung

geringem Einkommen

Stunden oder Ratenzahlung

Der Beitragsservice akzeptiert Raten, wenn die finanzielle Lage nachvollziehbar ist.

Haushaltszuordnung klären

Oft werden Personen doppelt geführt oder falsch zugeordnet.

P‑Konto einrichten

Schützt das Existenzminimum bei drohender Pfändung.

Insolvenzverfahren

GEZ‑Rückstände sind vollständig insolvenzfähig und können nach Restschuldbefreiung erlassen werden.

Besonderheiten/rechtliche Hinweise

  • GEZ‑Forderungen sind öffentlich‑rechtliche Forderungen
  • Vollstreckung erfolgt immer über das Hauptzollamt
  • Pfändungen können sehr schnell erfolgen
  • Befreiungen wirken nicht rückwirkend
  • Haushaltszuordnung ist häufig fehlerhaft
  • Festsetzungsbescheide müssen schriftlich erfolgen

Wann Beratung sinnvoll ist

Eine Beratung ist dringend zu empfehlen, wenn:

  • ein Festsetzungsbescheid vorliegt
  • das Hauptzollamt bereits vollstreckt
  • Kontopfändung oder Lohnpfändung droht
  • die Haushaltszuordnung unklar ist
  • hohe Rückstände bestehen
  • Raten abgelehnt wurden

Wir prüfen Ihre Situation neutral, rechtssicher und diskret – und entwickeln eine tragfähige Lösung, die zu Ihrer finanziellen Lage passt. Für eine schnelle Terminvereinbarung nutzen Sie bitte unsere Online-Buchung.

Passende Rechner

Wir bieten bundesweite Beratung per Telefon und Video sowie persönliche Beratungstermine im Rhein‑Main‑Gebiet an.

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