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Reha und Sozialleistungen

Reha und Sozialleistungen: Krankengeld, Übergangsgeld und Finanzen richtig planen

Eine Reha soll die Gesundheit stabilisieren und die Rückkehr ins Arbeitsleben ermöglichen. Gleichzeitig bringt sie viele finanzielle Fragen mit sich: Wer zahlt während der Reha? Wie hoch ist das Übergangsgeld? Was passiert mit laufenden Kosten, Schulden oder Pfändungen? Und wie geht es nach der Reha weiter, wenn die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt bleibt? Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Sozialleistungen Ihnen zustehen, wie sich Ihr Einkommen durch Krankengeld und Übergangsgeld verändert und welche Lösungen wirklich helfen, um finanzielle Engpässe während und nach der Reha zu vermeiden.

Wer zahlt während der Reha?

Krankenkasse

Wenn Sie vor der Reha Krankengeld erhalten haben, zahlt die Krankenkasse weiter — oder es erfolgt ein Wechsel zum Übergangsgeld.

Rentenversicherung (DRV)

Bei medizinischer oder beruflicher Reha zahlt die DRV in der Regel Übergangsgeld.

Agentur für Arbeit

Bei Arbeitslosigkeit kann die Agentur für Arbeit Übergangsgeld zahlen.

Übergangsgeld – wie viel bekommt man?

Das Übergangsgeld liegt meist unter dem normalen Einkommen.

  • Typische Werte:
  • 68 % des letzten Netto
  • 75 %, wenn Kinder im Haushalt leben

Wichtig: Das geringere Einkommen führt häufig zu Rückständen, Mietproblemen oder Schulden.

Reha und Schulden

Während einer Reha entstehen häufig finanzielle Engpässe:

  • Miete oder Kredite können nicht vollständig gezahlt werden
  • Energieversorger mahnen
  • Unterhalt kann nicht mehr geleistet werden
  • Pfändungen treffen stärker, weil das Einkommen sinkt
  • Übergangsgeld reicht oft nicht für alle laufenden Kosten

Pfändung während der Reha

  • Übergangsgeld ist pfändbar, aber nur oberhalb der Pfändungsfreigrenzen
  • Bei niedrigem Übergangsgeld bleibt oft nichts pfändbar
  • P‑Konto schützt zusätzlich das Existenzminimum
  • Arbeitgeber spielt während der Reha keine Rolle — die DRV oder Krankenkasse setzt die Pfändung um

Reha & Bürgergeld

Wenn das Einkommen während der Reha nicht reicht:

  • Bürgergeld kann ergänzend beantragt werden
  • Unterkunftskosten können übernommen werden
  • Härtefallregelungen möglich
  • Übergangsgeld wird angerechnet, aber Freibeträge bleiben bestehen

Was passiert nach der Reha?

Rückkehr in den Job

Wenn die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist.

Stufenweise Wiedereingliederung

„Hamburger Modell“ – langsamer Einstieg mit reduzierten Stunden.

Weiterhin arbeitsunfähig

Dann folgen:

  • Krankengeld (falls noch Anspruch besteht)
  • oder Aussteuerung
  • oder Bürgergeld
  • oder Prüfung der Erwerbsminderung

Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Wenn die Leistungsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt bleibt.

Handlungsmöglichkeiten

Einnahmen und Ausgaben prüfen

Gerade während der Reha wichtig.

Ratenzahlungen vereinbaren

Mit Vermieter, Energieversorger, Banken oder Inkasso.

P‑Konto einrichten

Schützt das Existenzminimum bei Pfändungen.

Unterhaltstitel anpassen

Bei dauerhaft geringerem Einkommen notwendig.

Sozialleistungen prüfen

  • Wohngeld
  • Bürgergeld
  • Härtefallregelungen

Insolvenzverfahren

Kann Schulden dauerhaft lösen, wenn die gesundheitliche Situation langfristig eingeschränkt bleibt.

Besonderheiten/rechtliche Hinweise

  • Übergangsgeld ist niedriger als Lohn
  • Pfändungsfreigrenzen gelten auch bei Übergangsgeld
  • Unterhalt kann angepasst werden
  • Reha kann zu Rentenprüfung führen
  • Bürgergeld kann ergänzend helfen
  • lückenlose AU wichtig, wenn Reha abgebrochen wird

Wann Beratung sinnvoll ist

Eine Beratung ist dringend zu empfehlen, wenn:

  • das Einkommen während der Reha nicht reicht
  • Rückstände entstehen
  • Pfändung läuft
  • Unterhalt nicht mehr gezahlt werden kann
  • Aussteuerung bevorsteht
  • Erwerbsminderung im Raum steht
  • Insolvenz eine Option sein könnte

Wir prüfen Ihre Situation neutral, rechtssicher und diskret – und entwickeln eine tragfähige Lösung, die zu Ihrer finanziellen Lage passt. Für eine zügige Terminvergabe steht Ihnen unsere Online‑Buchung zur Verfügung.

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