P‑Konto Freibetrag 2026 – aktuelle Werte & Beispiele
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P‑Konto Freibetrag 2026

Ab dem 01.07.2026 gelten neue Freibeträge auf dem Pfändungsschutzkonto. Hier finden Sie alle aktuellen Werte, Beispiele und Hinweise, wie Banken den Schutzbetrag korrekt anwenden.

Der P‑Konto Freibetrag 2026 bestimmt, welcher Teil Ihres Guthabens trotz Pfändung vollständig geschützt bleibt. Unser Überblick „P‑Konto Freibetrag 2026 – aktuelle Werte & Beispiele“ zeigt Ihnen klar und verständlich, wie sich der Schutzbetrag zusammensetzt, welche Freibeträge gelten und wie Sie sicherstellen, dass Ihre Bank alle Beträge korrekt freigibt. Die folgenden Informationen helfen Ihnen, Ihren persönlichen Freibetrag richtig einzuordnen und typische Fehler frühzeitig zu vermeiden.

Grundfreibetrag ab 01.07.2026

Der automatische Grundfreibetrag beträgt 1.590,00 € pro Monat. Dieser Betrag wird ohne Nachweise geschützt und steht jedem P‑Konto‑Inhaber zu.

Weitere Details zur allgemeinen Pfändungsfreigrenze finden Sie im

Pfändungsfreibetrag 2026

 

Zusätzliche Freibeträge für Unterhaltspflichten

Wenn Sie gesetzliche Unterhaltspflichten haben, erhöht sich Ihr Freibetrag wie folgt:

1. Person: + 597,42 €

jede weitere Person (2.–5.): + 332,83 € je Person

Diese Beträge werden zusätzlich zum Grundfreibetrag geschützt.

Mehr zu Unterhalt & Pfändung:

Unterhalt & Rückstände

 

Kindergeld – vollständig geschützt

Das Kindergeld beträgt ab 2026 259,00 € pro Kind und ist gesetzlich vollständig unpfändbar. Damit die Bank das Kindergeld auf dem P‑Konto freigibt, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Kindergeld muss auf Ihrem eigenen Konto eingehen. Nur dann kann die Bank es technisch als unpfändbare Leistung erkennen.
  • Es muss über eine P‑Konto‑Bescheinigung nach § 850k ZPO freigegeben werden. Ohne diese Bescheinigung wird das Kindergeld von vielen Banken fälschlicherweise blockiert oder als pfändbar behandelt.

Auch Nachzahlungen sind vollständig geschützt, werden aber nur mit Bescheinigung freigegeben.

 

Beispiele für den P‑Konto‑Freibetrag 2026

Beispiel 1 – Alleinstehend (0 Unterhaltspflichten)

Geschützt: 1.590,00 €

Beispiel 2 – 1 Kind

1.590,00 € + 597,42 € = 2.187,42 € Kindergeld zusätzlich: 259,00 €

Beispiel 3 – Ehepartner + 1 Kind

1.590,00 € + 597,42 € + 332,83 € = 2.520,25 € Kindergeld zusätzlich: 259,00 €

Beispiel 4 – 3 Kinder

1.590,00 € + 597,42 € + 332,83 € + 332,83 € = 2.853,08 € Kindergeld zusätzlich: 777,00 €

 

Häufige Fehler der Banken

Typische Fehler:

  • Kindergeld wird nicht vollständig freigegeben
  • Unterhaltspflichten fehlen in der Bankakte
  • Nachzahlungen werden gepfändet
  • Bescheinigungen werden falsch umgesetzt
  • Freibeträge werden nicht aktualisiert

Wenn Ihr Konto zu wenig auszahlt, liegt fast immer ein Bankfehler oder ein fehlender Nachweis vor.

Mehr dazu unter:

Pfändungsschutzkonto

 

Wann eine Erhöhung des Freibetrags notwendig ist

Eine Erhöhung ist erforderlich, wenn:

  • Unterhaltspflichten nicht berücksichtigt wurden
  • Kindergeld blockiert wird
  • Sozialleistungen nicht freigegeben werden
  • Nachzahlungen gepfändet werden
  • der Grundfreibetrag nicht ausreicht

Die Erhöhung erfolgt über:

  • P‑Konto‑Bescheinigung
  • gerichtlichen Beschluss nach § 850k Abs. 4 ZPO

Weitere Informationen unter:

P‑Konto Freibetrag erhöhen

 

Wer zählt als unterhaltspflichtige Person?

Unterhaltspflichtig sind:

  • eigene Kinder
  • Ehepartner ohne eigenes Einkommen
  • volljährige Kinder mit Anspruch
  • Ex‑Partner mit tituliertem Unterhalt

Nicht unterhaltspflichtig:

  • unverheiratete Lebenspartner
  • Kinder ohne tatsächlichen Anspruch

 

Zusammenhang zwischen P‑Konto & Pfändungstabelle

Die Pfändungstabelle legt fest, welcher Teil des Einkommens unpfändbar ist. Genau diese Beträge schützt das P‑Konto automatisch.

Zur vollständigen Tabelle:

Pfändungstabelle 2026/2027

 

FAQ – Häufige Fragen zum P‑Konto‑Freibetrag 2026

Wie hoch ist der Freibetrag ab 01.07.2026?

Der Grundfreibetrag beträgt 1.590,00 €.

Wie erhöhe ich meinen Freibetrag?

Mit einer P‑Konto‑Bescheinigung oder einem gerichtlichen Beschluss nach § 850k Abs. 4 ZPO.

Warum zahlt meine Bank weniger aus?

Meist fehlen Nachweise oder die Bank hat Freibeträge falsch eingetragen.

Ist das Kindergeld immer geschützt?

Ja — aber nur, wenn es auf Ihrem eigenen Konto eingeht UND über eine P‑Konto‑Bescheinigung freigegeben wird. Ohne Bescheinigung behandeln viele Banken das Kindergeld fälschlicherweise als pfändbare Zahlung. Auch Nachzahlungen werden nur mit Bescheinigung vollständig geschützt.

Brauche ich für Unterhalt IMMER eine Bescheinigung?

Ja. Unterhaltspflichten werden von der Bank nicht automatisch berücksichtigt. Sie müssen immer über eine P‑Konto‑Bescheinigung nachgewiesen werden — egal ob das Kind im Haushalt lebt oder ob Sie Barunterhalt zahlen.

Was passiert mit Nachzahlungen (Kindergeld, Lohn, Sozialleistungen)?

Nachzahlungen sind vollständig geschützt, werden aber nur mit Bescheinigung freigegeben. Ohne Bescheinigung stuft die Bank Nachzahlungen oft als „normale Zahlung“ ein und blockiert sie.

Was passiert bei mehreren Pfändungen?

Der Freibetrag bleibt gleich. Die Bank verteilt den pfändbaren Betrag automatisch nach gesetzlicher Reihenfolge.

 

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